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Glückliche Regenbogen­familie: Auch in Tschechien beendet das Verfassungsgericht – und nicht etwa die Politik – Diskriminierungen von Schwulen und Lesben (Bild: Gays With Kids)

  • 29. Juni 2016, 04:52h 21 2 Min.

Das tschechische Höchstgericht hat am Dienstag das bisherige Adoptionsverbot für verpartnerte Einzelpersonen für verfassungswidrig erklärt.

Wegweisendes Urteil in Tschechien: Das Adoptionsverbot für Männer und Frauen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ist verfassungswidrig. Dies gab der Verfassungsgerichtshof in Brno am Dienstagnachmittag bekannt. Das entsprechende Gesetz habe Homosexuelle zu "Menschen zweiter Klasse" gemacht, so die Richter in ihrer Entscheidung.

Geklagt hatte ein schwuler Mann aus Prag, den die Behörden von einer Warteliste für ein Adoptivkind gestrichen hatten, nachdem er sich verpartnert hatte. Nach der bisherigen Gesetzeslage ist es in Tschechien für homosexuelle Einzelpersonen theoretisch möglich, ein Kind zu adoptieren – es sei denn sie leben in einer eingetragenen Partnerschaft. Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, urteilte nun das Verfassungsgericht.

Weiterhin kein gemeinsames Adoptionsrecht

Die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes und die Stiefkindadoption bleiben in Tschechien indes weiterhin – ebenso wie in Deutschland – heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten. Diese Diskriminierungen waren nicht Gegenstand des Verfahrens.

Schwulen- und Lesbenverbände in Tschechien begrüßten das Urteil als historisch. "Dieser Paragraf ergab überhaupt keinen Sinn", erklärte etwa Jan Kozubik von der "Plattform für Gleichberechtigung" laut Agenturberichten. "Ausgerechnet denjenigen, die in einer stabilen und langfristigen Beziehungen leben wollten, wurde die individuelle Adoption verboten."

Die Tschechische Republik hatte 2006 als erstes osteuropäisches Land eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt (queer.de berichtete). Seitdem ist die politische Diskussion um eine rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen jedoch ins Stocken geraten. (cw)

-w-

#1 24t5erzthfgAnonym
  • 29.06.2016, 07:31h
  • Urteil zwar gut, aber da Adoptionen von Einzelpersonen eher eine Ausnahme sind von geringer praktischer Relevanz.

    Blöd, dass in Deutschland 2014 eine Klage auf's volle Adoptionsrecht aus formalen Gründen (nicht inhaltlichen Gründen!) gescheitert war und seitdem bisher niemand mehr eine solche Klage vor's BVerfG gebracht.

    Allerdings würde ich lieber sofort eine Klage auf Eheöffnung vorm BVerfG sehen.
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#2 wiking77
  • 29.06.2016, 10:00h
  • 1. statt Brno könnte man ja auch durchaus Brünn schreiben, denn es heißt ja auch Rom nicht Roma, Warschau nicht Warszawa, Prag nit Praha. Aber sei's drum.

    2. zwei geilen Daddies hätte ich auch gerne gehabt.

    3. Entscheidung des Brünner Verfassungsgerichtes ist o. k. Sauberer als das Herumgeiere in Wien, wo man es mit der Legitimität des Kindes ehelich/unehelich versucht.
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#3 goddamn liberalAnonym