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Drei von rund 50.000 verurteilten Opfern des Paragrafen 175 in der Bundesrepublik: Klaus, Wolfgang und Heinz warten bis heute auf ihre Rehabilitierung (Bild: Ulrike Delfs / Anti­diskriminierungs­stelle)

  • 1. Juli 2016, 04:51h 26 3 Min.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die Eckpunkte eines Aufhebegesetzes erarbeitet, das kommende Woche an die Fraktionen geschickt werden soll.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sein Versprechen vom Mai wahr gemacht. Dem ARD-Hauptstadtstudio liegen die Eckpunkte eines Aufhebegesetzes vor, mit dem nach 1945 verurteilte Homosexuelle rehabilitiert werden sollen. Seine Vorschläge sollen in der kommenden Woche den Fraktionen zur Abstimmung vorgelegt werden.

Mit der Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175 soll klargestellt werden, dass das strafrechtliche Verbot von homosexuellem Verhalten "in besonderem Maße grundrechtswidrig" sei, heißt es laut tagesschau.de in dem Eckpunktepapier des Justizministers. Die Strafurteile sollen "unmittelbar durch das Gesetz" und "unabhängig von den Umständen des Einzelfalls" aufgehoben werden.

Rehabilitiert werden sollen einerseits verurteilte Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die einvernehmlichen Sex miteinander hatten, andererseits Erwachsene und Personen über 16 Jahre, die wegen einvernehmlichem Sex bestraft wurden. Diese Regelung orientiert sich am Schutzalter für Heterosexuelle. Nicht aufgehoben werden Verurteilungen, wenn Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt wurden oder Nötigung oder Gewalt im Spiel war. Bei Verstorbenen sollen die Lebenspartner eine Bescheinung für die Aufhebung des Urteils beantragen können.

Drei Möglichkeiten der Entschädigung

Nach Informationen der ARD plant Maas drei parallele Möglichkeiten der Entschädigung. So soll es neben einer Individual-Entschädigung für Haft- und Geldstrafen oder Verfahrenskosten einen Entschädigungsfonds für Härtefälle geben. Hierbei wird an Betroffene gedacht, die nicht in der Lage sind, die notwendigen Nachweise zu erbringen.

Als dritten Punkt schlägt der Bundesjustizminister eine Kollektiventschädigung vor, da zahlreiche Opfer nicht mehr leben. Dies könne durch "eine Zuwendung in Form einer Projekt- oder einer institutionellen Förderung" an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld geschehen, die sich diesem Thema ohnehin wissenschaftlich widmet.

Über konkrete Summen berichtet das ARD-Hauptstadtstudio nicht. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) hatte Anfang Juni einen zweistelligen Millionenbetrag als kollektive Entschädigung durch einen Entschädigungsfonds verlangt (queer.de berichtete).

Diskussion über Rehabiltierung seit Jahrzehnten

Die Frage der Rehabilitierung zieht sich schon seit Jahren hin: 2000 hatte sich der Bundestag bereits in einer einstimmig beschlossenen Resolution für die Schwulenverfolgung entschuldigt. Zwei Jahre später hob die damalige rot-grüne Bundesregierung gegen die Stimmen von Union und FDP die Urteile aus der Nazi-Zeit auf. Die rund 50.000 nach 1945 wegen ihrer Homosexualität verurteilten Männer gelten aber nach wie vor als vorbestraft, obwohl in der Bundesrepublik bis 1969 die Nazi-Version des Paragrafen 175 Bestand hatte. In der DDR gab es ebenfalls über 4.000 Verurteilungen aufgrund von Homosexualität – in den Siebziger- und Achtzigerjahren waren in Ostdeutschland sogar homosexuelle Frauen von Strafandrohung bedroht.

Viele Politiker aus CDU/CSU, SPD und FDP hatten immer wieder argumentiert, dass aufgrund der Rechtssicherheit und Gewaltenteilung eine Aufhebung der rechtsstaatlich zustande gekommenen Urteile in der Bundesrepublik nicht möglich sei. Dies hatte aber ein am 11. Mai von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgestelltes Rechtsgutachten von Professor Dr. Martin Burgi widerlegt (queer.de berichtete). Im Interview mit queer.de hatte der Justizminister daraufhin noch am selben Tag einen Gesetzentwurf angekündigt (queer.de berichtete). (cw)

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-w-

#1 markusbln11Anonym
  • 01.07.2016, 08:14h

  • Prima Heiko!

    Ob sich sigmar auch damit wohl fühlt, mit diesem thema, wie es heiko anpackt. Ist er doch etwas näher an der kanzlerin dran?

    Wir werden es erfahren.
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#2 goddamn liberalAnonym
  • 01.07.2016, 08:34h
  • Das ist wichtig und angesichts der Repressionsmacht des traditionell reaktionären deutschen Justizapparats, der sich erst in den letzten Jahren ein wenig reformiert hat (siehe Beschlüsse des BVG zur Lebenspartnerschaft), auch mutig.

    Mal sehen, was die Bauchgefühle des massiv homophoben Koalitionspartners sagen. Ich glaub erst dran, wenn das Ganze durch ist.
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#3 SebiAnonym
  • 01.07.2016, 09:20h
  • >>>>>>>>>>>>>>>>>>>
    Rehabilitiert werden sollen einerseits verurteilte Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die einvernehmlichen Sex miteinander hatten, andererseits Erwachsene und Personen über 16 Jahre, die wegen einvernehmlichem Sex bestraft wurden.
    <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

    Gilt das auch für Erwachsene, die mit Menschen zwischen 16 und 18 Sex hatten? Denn das unterschiedliche Schutzalter war ja lange auch noch ein Problem. So hat sich ja dann der 18-jährige, der mit seinem 17-jährigen Freund Sex hatte, strafbar gemacht.
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