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Inschrift am Landgericht in Frankfurt am Main: Der Paragraf 175 hat gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) (Bild: Wiki Commons / Dontworry / CC-BY-SA-3.0)

  • 1. Juli 2016, 13:10h 28 4 Min.

Für seine Vorschläge zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 verfolgten Homosexuellen bekommt der Bundesjustizminister viel Lob, aber auch heftige Kritik.

Politiker aus Regierung und Opposition sowie LGBT-Verbände haben die am Freitag bekannt gewordenen Eckpunkte eines Gesetzes zur Rehabilitierung und Entschädigung der in der Bundesrepublik und DDR verfolgten Homosexuellen überwiegend begrüßt. Bundesjustizminister Heiko Mass (SPD) will sein Papier, das sowohl eine individuelle als auch kollektive Entschädigung vorsieht, in der kommenden Woche den Fraktionen des Bundestags zur Beratung zuleiten (queer.de berichtete).

"Die letzten drei Jahre ist nichts passiert. Gut, dass jetzt endlich mit Eckpunkten etwas Bewegung in die Sache kommt", erklärte der Grünen-Politiker Volker Beck in einer Pressemitteilung. "Bedauerlich ist, dass Maas und die Koalition die Öffentlichkeit im Unklaren lässt, ob und wann die Bundesregierung einen Entwurf in den Bundestag einbringen wird. Nach drei Jahren Ringen müssen jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden."

Es sei zudem wichtig, dass das Gesetz nicht nur nach Paragraf 175 Verurteilte, sondern auch Verfolgte bedenkt, die nicht verurteilt wurden, sagte Beck. "Viele haben allein auf Grund von Ermittlungen gegen sie ihre bürgerliche Existenz, ihre Jobs oder Wohnungen verloren. Eine unbürokratische Entschädigungsregelung wäre zu begrüßen. Die Betroffenen sind betagt und unnötige endlose bürokratische Verfahren sind nicht mehr zumutbar."

Keine Aufhebung bei Sex mit 14- bis 16-Jährigen?

Für Jasper Prigge, den queerpolitischen Sprecher der Linkspartei in Nordrhein-Westfalen, sind die Eckpunkte "vollkommen unzureichend": "Offenbar will sich die Bundesregierung um eine vollständige Entschädigung aller noch lebenden Opfer drücken, zudem soll ein Teil der Urteile überhaupt nicht aufgehoben werden. Beides ist inakzeptabel und ein erneuter Schlag ins Gesicht der Opfer."

Prigge kritisierte insbesondere, dass Maas offenbar alle Urteile nach Paragraf 175 aufrecht erhalten möchte, die sexuelle Kontakte erwachsener Männer mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren betreffen – obwohl die Schutzaltersgrenze für heterosexuellen und lesbischen Sex bei 14 Jahren gelegen habe. "Das wäre ein Fortschreiben der strafrechtlichen Ungleichbehandlung homosexueller Männer und eine neuerliche Diskreditierung."

Darüber hinaus kritisierte der Linken-Politiker die von den Opfern verlangten Nachweispflichten: "Wer vor 30, 40 oder 50 Jahren zu einer Haftstrafe nach § 175 StGB verurteilt worden ist, wird die entsprechenden Unterlagen wohl kaum zur freundlichen Erinnerung in sein Fotoalbum geklebt haben. Vielmehr dürften die meisten Opfer entsprechende Unterlagen vernichtet haben", so Prigge. Die von Maas für diese Fälle angedachte Entschädigung aus einem "Härtefallfonds" sei nur eine "Entschädigung zweiter Klasse". "Die meisten Opfer sind ohnehin geprägt durch ihre gesellschaftliche Stigmatisierung; es wird ihnen schwer genug fallen, überhaupt eine Entschädigung zu beantragen."

Kritik auch von Hirschfeld-Stiftung und LSVD

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld begrüßte das Eckpunktepapier des Bundesjustizministers. "Es entspricht unseren Vorstellungen zur Rehabilitierung Verurteilter wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen", erklärte ihr geschäftsführender Vorstand Jörg Litwinschuh gegenüber queer.de. Wie Prigge kritisierte er jedoch die Altersgrenze von 16 Jahren: "Die im Papier geäußerte Absicht, dass Männer nicht rehabilitiert werden sollen, die einvernehmlichen Sex mit Jugendlichen hatten, die zwischen 14 und 16 Jahren alt waren, berücksichtigt aus meiner Sicht nicht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), nach der Jugendliche ab 14 Jahren die Fähigkeit zur Selbstbestimmung haben", so Litwinschuh. "Ich würde mir wünschen, dass darüber noch einmal mit Expertinnen und Experten aus unserem Fachbeirat diskutiert wird."

Ein Punkt, den auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) in einer Pressemitteilung kritisierte: "Nun muss genau geprüft werden, ob die Eckpunkte des Justizministers wirklich sämtliche strafrechtliche Ungleichbehandlungen von Homosexualität abdecken", so LSVD-Bundesvorstand Helmut Metzner. "Hier sollte es kein Stückwerk geben, sondern eine umfassende Lösung, die endlich Rechtsfrieden schafft und sich an den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte orientiert."

Der LSVD begrüßte jedoch insbesondere die Ankündigung einer individuellen Entschädigung: "Das ist in der Tat die richtige Konsequenz aus der grundgesetz- und menschenrechtswidrigen Strafverfolgung", so Metzner. Er regte an: "Die Entschädigungsregelung muss berücksichtigen, dass seinerzeit Straf- und Ermittlungsverfahren für die Betroffenen oft mit dem Verlust der bürgerlichen Existenz einher ging, sie ihren Arbeitsplatz verloren und massive Einschränkungen in ihrem weiteren Berufsleben hatten."

Positive Reaktion aus der Union

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Jan-Marco Luczak kündigte an, in der Union für die Pläne des Justizministers werben zu wollen: "Das vorgeschlagene Aufhebungsgesetz wäre ein klares Signal, dass der Rechtsstaat die Fehler der Vergangenheit anerkennt und sich um Wiedergutmachung bemüht. Die Urteile von damals verstoßen in besonderer Weise gegen die Menschenwürde", erklärte der Berliner Politiker in einer Pressemitteilung. "Angesichts des hohen Alters vieler Betroffener sollten wir die Rehabilitierung noch in dieser Wahlperiode umsetzen." (mize)

-w-

#1 JasperAnonym
  • 01.07.2016, 15:26h

  • Das ist doch eh nur eine reine Marketing-Aktion der SPD.

    Die können viel reden und aufschreiben. Am Ende zählt nur ein Gesetzentwurf und ob der verabschiedet wird. Und davon sind wir weiterhin meilenweit entfernt.

    Die SPD will doch nur so tun können, als würde sie daran arbeiten, damit sie dann sagen kann, dass es " leider" nicht mehr geschafft wurde und man sie wieder wählen soll, damit sie "das zu Ende bringen können".

    Das ist der einzige Zweck der Aktion. Aber einen echten Gesetzentwurf werden wir von Maas nicht sehen.

    Und viele werden wieder mal auf diesen Marketing-Trick der SPD reinfallen.
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#2 ArchäologeAnonym
  • 01.07.2016, 15:40h
  • Mittlerweile symptomatisch für die SPD, nicht nur auf dem Gebiet der Eheöffnung: lieber zehn Gesetze für eine halbe Lösung statt eines Gesetzes für die ganze.

    Unter anderem deshalb ist dieser Verein selbst für mich als Hete unwählbar geworden. Das mit der Teilrehabilitierung bringt das Fass endgültig zum Überlaufen.
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#3 PatroklosEhemaliges Profil
  • 01.07.2016, 17:03h
  • Antwort auf #1 von Jasper
  • Irgendwelche konstruktiven Vorschläge statt dem unerträglichen Hetzen gegen die SPD? Hoffentlich lesen das mal einige SPD-Politiker, um zu wissen, auf welche Wählerstimmen sie getrost verzichten können!
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