Wer also zukünftig in Deutschland als schwules Paar eine Familie gründen will, der geht nach Kalifornien oder nach Indien und beauftragt dort eine Leihmutter.
Der deutsche Staat muss dem Kind dann den deutschen Pass geben und damit hat das Kind dann hier ein Aufenthaltsrecht, wie das OVG Münster klarstellt.
Der deutsche Staat sollte endlich, die Leihmutterschaft erlauben und das Embryonenschutzgesetz reformieren, damit deutsche schwule Paare nicht länger gezwungen sind, den teureren und umständlicheren Weg über das Ausland zu gehen.
Wer also zukünftig in Deutschland als schwules Paar eine Familie gründen will, der geht nach Kalifornien oder nach Indien und beauftragt dort eine Leihmutter.
Der deutsche Staat muss dem Kind dann den deutschen Pass geben und damit hat das Kind dann hier ein Aufenthaltsrecht, wie das OVG Münster klarstellt.
Der deutsche Staat sollte endlich, die Leihmutterschaft erlauben und das Embryonenschutzgesetz reformieren, damit deutsche schwule Paare nicht länger gezwungen sind, den teureren und umständlicheren Weg über das Ausland zu gehen.