Vorsicht ist geboten! Grundsätzlich ist kein deutsches Gericht an Urteile anderer Gerichte gebunden. Ein gleiches Verfahren kann bei einem anderen Gericht anders beurteilt werden. Selbst das OGV Münster könnte bei einem weiteren, gleichen Verfahren anders urteilen als in dem im Artikel genannten. Sowas wie Präzedensfälle gibt es im deutschen Recht nicht.
Vorsicht ist geboten! Grundsätzlich ist kein deutsches Gericht an Urteile anderer Gerichte gebunden. Ein gleiches Verfahren kann bei einem anderen Gericht anders beurteilt werden. Selbst das OGV Münster könnte bei einem weiteren, gleichen Verfahren anders urteilen als in dem im Artikel genannten. Sowas wie Präzedensfälle gibt es im deutschen Recht nicht.