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Das Finanzgericht Münster stellte klar: Ohne Ringe keine Steuervorteile (Bild: flickr / arminw/ by 2.0)

  • 16. Juli 2016, 04:57h 86 1 Min.

Paare, die in den Genuss des Ehegattensplittings kommen wollen, müssen zum Standesamt gehen. Dies stellte das Finanzgericht Münster in einem Anfang Juli veröffentlichten Urteil klar (Az. 10 K 2790/14).

Damit scheiterte die Klage eines nicht verheirateten Hetero-Paares, das mit drei gemeinsamen Kindern in einem Haushalt lebt. Im Prozess hatte es sich auf die seit 2013 geltende gesetzliche Regelung berufen, nach der die für Eheleute geltenden steuerlichen Vorschriften auch auf "Lebenspartnerschaften" Anwendung finden. Hierunter, argumentierte das Paar, seien nicht nur registrierte Beziehungen von Lesben und Schwulen zu verstehen, sondern sämtliche nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Die Richter wiesen die Klage jedoch ab. Mit dem Begriff "Lebenspartnerschaften" im Gesetzestext seien eindeutig nur eingetragene Lebenspartnerschaften gemeint. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem Urteil zum Splittingtarif für homosexuelle Paare betont, dass es sich sowohl bei der Ehe als auch bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft um eine "rechtlich institutionalisierte Form einer Partnerschaft" handle, für deren Zusammenleben "rechtliche Bindungen" gälten.

Die Ungleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften gegenüber der Ehe und eingetragenen Partnerschaften sei nicht durch das Gesetz, sondern durch die freie Entscheidung der jeweils beteiligten Personen begründet. Dem Gesetzgeber stehe es insoweit frei, diese Paare ungleich zu behandeln. (cw)

-w-

#1 TheDad
  • 16.07.2016, 10:58hHannover
  • Das Urteil zeigt auf wie wichtig es ist dieses Ehegattensplitting abzuschaffen und durch ein Familien-Splitting zu ersetzen, mit dem dann überall dort wo Kinder aufwachsen Familien gefördert werden..

    Nicht nur in unverheirateten Partnerschaften, sondern auch und vor allem bei Alleinerziehenden..
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#2 GeorgG
  • 16.07.2016, 11:35hBerlin
  • Es ist mir unverständlich, warum ein Heteropaar, das mit drei Kindern in einem Haushalt lebt, nicht heiratet.
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#3 ursusEhemaliges Profil
  • 16.07.2016, 13:05h
  • Antwort auf #1 von TheDad
  • >"durch ein Familien-Splitting zu ersetzen, mit dem dann überall dort wo Kinder aufwachsen Familien gefördert werden.."

    auf die gefahr hin, dass ich es zum hundertsten mal schreibe und dass du das in ein paar wochen abermals vorschlagen wirst, ohne das problematische daran nachhaltig anzuerkennen:

    von einem steuersplitting profitieren familien mit hohem einkommen am meisten, familien mit geringem einkommen am wenigsten, sozialleistungen beziehende familien in der regel überhaupt nicht. von einer förderung "überall dort, wo kinder aufwachsen" kann also überhaupt keine rede sein.

    gefördert werden mit einem steuersplitting genau die familien am wenigsten, die diese förderung am nötigsten hätten.

    wenn man alle kinder gerecht fördern möchte, muss man ein anderes system wählen als ausgerechnet ein steuersplitting, das bestehende einkommensungleichheiten - auf kosten aller bürger_innen - noch zusätzlich verstärkt.
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