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  • 11. April 2005 8 1 Min.

Dortmund Das Dortmunder Sozialgericht hat Kollegen aus Düsseldorf in ihrem Urteil widersprochen, wonach die Anrechnung von nicht-ehelichen Partnereinkommen bei der Sozialhilfe nach Hartz IV verfassungswidrig sei, da sie nicht für homosexuelle Paare gelte. Das hatte das Düsseldorfer Sozialgericht vor wenigen Wochen vermutet und für einen Aufschrei der Politik gesorgt - wobei eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes nur vom Bundesverfassungsgericht getroffen werden kann. Doch die Hartz-IV-Gesetzgebung sei kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, befanden die Dortmunder Richter nun in einem gegenteiligen Beschluss vom 31. März. Genauso wenig wie die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft in allen Punkten gleich zu behandeln seien, treffe dies für eheähnliche Gemeinschaften Hetero- und Homosexueller zu. Ansonsten könne der Gesetzgeber die Ungleichbehandlung beseitigen, indem er die Anrechnung des Partnereinkommens auch auf schwule und lesbische Paare ausdehne. Einen Stopp der Anrechnung bei heterosexuellen, nicht verheirateten Paaren schloss das Gericht hingegen aus, da dann nur Eheleute füreinander aufkommen müssten und das gegen den grundgesetzlichen Schutz der Ehe verstoße. (Aktenzeichen S 31 AS 82/05 ER) (nb)

-w-

#1 geebeeAnonym
  • 11.04.2005, 17:24h
  • Übersetze mir bitte mal einer das Ganze. Nach dreimaligem Lesen immer noch nicht kapiert!
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#2 MartinaTVBErlinAnonym
  • 11.04.2005, 18:35h
  • Ich auch nicht ....

    Das ist halt D
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#3 SSJ3 VegotenksAnonym
  • 11.04.2005, 21:58h
  • @geebee & martina: ich versuch ma ne übersetzung :P

    eheähnliche gemeinschaften von homos ungleich der von heteros. --> bei homos wurde das einkommen des partners bei hart 4 antrag bis jetzt nicht angerechnet. - bei heteros hingegen schon ^^

    warum? laut grundgesetz ist eheähnliche HETERO-gemeinschaft mit ehe gleichzusetzen --> schutz der ehe --> somit beide arten der partnerschaft gleichrangig im gesetz.

    homo-partnerschaften geniessen jedoch bisher nur einen teil der rechte, aber auch nur einen teil der pflichten von hetero-gemeinschaften. eine bisher fehlende pflicht is das gegenseitige fü einanderaufkommen --> bei hartz 4 natürlich nen vorteil.

    gefällt der politik natürlich nicht, allerdings kann das ganze regelwerk nicht so einfach ma geändert werden, da es hier an das grundgesetz geht. und da kann nur das bundesverfassungsgericht dran rütteln :P --> diese ungleichheit (wir können uns natürlich nur drüber freuen ^^) wird noch ne weile so bestehen bleiben und für zündstoff sorgen ^^

    cya v3g0
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