8 Kommentare
- 11.04.2005, 17:24h
- Übersetze mir bitte mal einer das Ganze. Nach dreimaligem Lesen immer noch nicht kapiert!
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- 11.04.2005, 18:35h
- Ich auch nicht ....
Das ist halt D - |
- 11.04.2005, 21:58h
- @geebee & martina: ich versuch ma ne übersetzung :P
eheähnliche gemeinschaften von homos ungleich der von heteros. --> bei homos wurde das einkommen des partners bei hart 4 antrag bis jetzt nicht angerechnet. - bei heteros hingegen schon ^^
warum? laut grundgesetz ist eheähnliche HETERO-gemeinschaft mit ehe gleichzusetzen --> schutz der ehe --> somit beide arten der partnerschaft gleichrangig im gesetz.
homo-partnerschaften geniessen jedoch bisher nur einen teil der rechte, aber auch nur einen teil der pflichten von hetero-gemeinschaften. eine bisher fehlende pflicht is das gegenseitige fü einanderaufkommen --> bei hartz 4 natürlich nen vorteil.
gefällt der politik natürlich nicht, allerdings kann das ganze regelwerk nicht so einfach ma geändert werden, da es hier an das grundgesetz geht. und da kann nur das bundesverfassungsgericht dran rütteln :P --> diese ungleichheit (wir können uns natürlich nur drüber freuen ^^) wird noch ne weile so bestehen bleiben und für zündstoff sorgen ^^
cya v3g0 - |
- 12.04.2005, 23:20h
- Die Gleichstellung homosexueller Gemeinschaften endet präzise dann, wenn heilige BRD-Kühe geschlachtet werden müssen. Dazu gehört eben auch die "Familie". Ob mit kirchlichem Segen, oder geschröderten "Gedöns", die politische Sicht Jener ist ähnlich. Frauen werden mit frommen und weniger frommen Floskeln abgespeist, damit sie Ruhe geben. Bei Schwulen scheint dies auch der Fall zu sein. Denn, gilt bei eingetragener Partnerschaft Hartz IV für Beide, so wird bisher strikt die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer abgelehnt, weil die Familie unter einem besonderen Schutz steht (Finanzgericht Hamburg) - im Gegensatz zu eingetragenen Lebenspartnerschaften. Im Gegenschluss bleibt zu festzuhalten, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft schutzlos ist. Schon Kurt Tucholski stand den Gehirnwindungen eines preußischen Staatsanwaltes hilflos gegenüber. Denn die einfachste Lösung einen für Lebensgemeinschaften einheitlichen Rechtsschutz zu schaffen ist in der BRD ganz besonders streng verboten. Bereits der Versuch des "Darüber-Nachdenkens" stellt eine strafbare Handlung dar.
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- 13.04.2005, 02:40h
- Also in diesem Falle ist das Glück für die Homosexuellen, hervorgerufen durch unglückliche Verwirrungen der Gesetzteslage der BRD, denn normalerweise wird das von den Beamten immer so gedreht wie die es grad brauchen.Aber da das denen anscheinend erst jetzt aufgefallen ist, wird das natürlich demnächst wieder zuungunsten der Beteiligten geändert, und somit gibts wieder neue Stellen für Beamten.Das geht vielleicht noch n paar Jahre lang gut so, aber dann gibt in Deutschland nur noch Beamten, die Unternehmen ziehen alle ab.Bis die Beamten dann merken dass auf einmal keiner mehr da ist der für sie arbeitet ist es dann auch für die Beamten zu spät.
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- 13.04.2005, 09:30h
- da haben sich die herrschaften selbst ins knie geschossen, eben weil es keine gleichstellung mit der ehe gibt. aber die unterhaltspflicht, in weitesten sinne, gab es schon vor 30 jahren, denn ein bedürftiger bekam vom sozialamt so gut wie nichts, wenn er in einer wohngemeinschaft lebte und nicht nachweisen konnte, das die haushaltsführung getrennt war.
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- 13.04.2005, 21:26h
- Erzähl das mal Deinem Briefträger (Beamter), einem etwas älteren Sparkassen-Bankkaufmann (Beamter), Deiner alten Klassenlehrerin (Beamte), dem nächsten Berufsoldaten (Beamtenähnlich), oder dem beamteten Bauhofsmittarbeiter, der im Winter den Schnee vor Deiner Haustür wegschüppt.
Was haben denn die Beamten damit zu tun? - |
- 14.04.2005, 13:43h
- Der letzte Kommentar gallt übrigens "Kalli", habe ich vergessen zu schreiben.
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