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- 12. April 2005 2 Min.
Frankfurt/Oder Weil sie ein schwules Paar bei lebendigem Leib verbrannten, müssen zwei Männer in Brandenburg lebenslang hinter Gitter. Der 30- und der 40-Jährige wurden am Montag vom Landgericht Frankfurt/Oder des gemeinschaftlich begangenen Doppelmordes für schuldig befunden, berichten verschiedene Nachrichtenagenturen. Das Gericht erkannte auf besondere Schwere der Schuld und schloss damit eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Haftjahren aus. Es sei erwiesen, dass die Angeklagten am 17. Mai 2004 nach einem Trinkgelage in die Wohnung ihrer Opfer in Buckow östlich von Berlin gestürmt waren. Dort bezichtigten sie einen der Männer einer Vergewaltigung, die es laut Gericht aber nie gegeben hatte. Vor allem die 30 und 40 Jahre alten Haupttäter schlugen und traten ihrem Opfer ins Gesicht, stachen ihm ein 25 Zentimeter langes Brotmesser in den Bauch, brachen ihm den Arm, stachen ihm eine Schere in den Unterleib und versuchten, ihm den Penis abzuschneiden. Anschließend zerschlugen sie eine Bierflasche auf dem Kopf des Mannes und rammten ihm den abgebrochenen Flaschenhals mehrmals in den Bauch. Der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz zeigte sich schockiert über das Ausmaß der Brutalität, mit der die Taten begangen wurden. Die Mordmerkmale niedere Beweggründe, Heimtücke sowie Mord zur Verdeckung einer weiteren Straftat seien erfüllt. Zwei 20- und 36-jährige Mitangeklagte müssen für drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe sowie siebeneinhalb Jahre in Haft. Mit den Urteilen folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und kündigte Revision an. (pm)














