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Der Angeklagte war bereits im März wegen Erpressung verurteilt worden (Bild: flickr / Images Money / by 2.0)

  • 1. August 2016, 06:03h 14 1 Min.

Vor dem Amtsgericht Rinteln beginnt im September der Prozess gegen einen 28-Jährigen, der einen nicht offen lebenden Schwulen aus Hameln erpresst haben soll.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll sich der arbeitslose Angeklagte über Planetromeo mit anderen Männern getroffen und diese dann erpresst haben: Sollten sie nicht zahlen, werde er sie outen. Das Opfer aus Hameln gab an, in mehreren Schritten insgesamt 118.000 Euro gezahlt zu haben. Bei der letzten Übergabe am Bahnhof Rinteln war jedoch die Polizei mit dabei. Der Geschädigte tritt im Prozess als Nebenkläger auf.

Die Staatsanwaltschaft Bückeburg erhob außerdem Anklage gegen den Bruder des Mannes wegen Geldwäsche, beide waren im vergangenen Jahr festgenommen worden. Die Polizei entdeckte bei einer Hausdurchsuchung im Zimmer des Bruders Bargeld in fünfstelliger Höhe.

Bereits im März war der 28-Jährige von einem Schöffengericht in Burgwedel wegen derselben Masche zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden (queer.de berichtete). In diesem Fall hatte er von einem heimlich homosexuellen Mann aus Wedemark 2.300 Euro erpresst. (cw)

#1 Homonklin44
  • 01.08.2016, 09:35hTauroa Point
  • Zeigt zum einen wohl her, wie man nicht leichtfertig mit der Herausgabe von Details aus dem Leben umspringen sollte, bevor man Jemand nicht über längere Zeit intensiver kennen gelernt hat.
    zum anderen, dass es immer noch genügend Lebenssituationen gibt, in denen ein 'Outing' nicht realisierbar ist. Vielleicht ja gerade, weil das Wesentliche im Leben auf's Spiel dadurch gesetzt wird, und nicht jeder dieses Risiko eingehen will.

    Dann besser das Geld los sein, als sämtliche Kontakte oder eine etwaige Familie, Freunde, an denen man hängt, und das, was man sich errungen, erarbeitet hat. Für verpartnerte Bisexuelle ist da vermutlich die Gefährdung höher, könnte man sich denken.

    Die ganzen 'Outings', die nicht supportiv-positiv verlaufen, die kehrt man gern unter die Teppiche, und dass Leute alles verlieren können, was ihnen lieb und teuer ist, wird ganz gern mit Phrasen weggewischt, dass das dann eh keine richtigen Freunde gewesen wären.

    Das ist sich sehr einfach gemacht.
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#2 saltgay_nl
  • 01.08.2016, 11:07hZutphen
  • Typische Reaktion einer Klemmschwester. Es handelt sich im vorliegenden Falle um eine Straftat.

    Das ist dem Holsteiner wohl noch nicht in das Gehirn eingedrungen. Stattdessen wird darüber schwadroniert, wie man sich gegenüber solchen Vorfällen besser schützen kann.

    Aus diesem Grunde muss man nämlich weiter kämpfen, dass im Bewusstsein der Gesellschaft dieser Vorfall, homosexueller Geschlechtsverkehr, allenfalls auf eine Tatsache wie diese reduziert wird, dass sich eventuell ein ehemaliger Bundeskanzler und heutiger Gasmann die Haare färbt.

    Schon vor Jahrzehnten kassierte ein findiger Geschäftsmann, sicherlich FDP-Mitglied, höhere Beträge von Hinterbliebenen. Er sammelte Todesanzeigen von Lokalgrößen, die besonders christlich, konservativ und angesehen waren. An die Trauerhäuser schickte er fingierte Rechnungen über Pornomaterial, was angeblich der Verblichene bestellt hatte. Er hat gut damit verdient.

    In meiner Firma versuchte vor 20 Jahren eine Hamburger Schwindelfirma ähnliches. Wegen der Nutzung einer Telefonsexnummer sollte ich 600 DM zahlen. Nun, dank ISDN, ließ sich das schnell aufklären und die Drohung mit der Staatsanwaltschaft ließ die Rechnung schlagartig sich in Luft auflösen.

    Nicht der Schwule muss sich schützen, sondern er hat einen Anspruch darauf von der Gesellschaft geschützt zu werden vor Straftätern - wie jeder andere Bürger übrigens auch.
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#3 FelixAnonym
  • 01.08.2016, 11:33h
  • Man darf niemals auf Erpressung eingehen...
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