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Jubiläum
15 Jahre "Ehe Light" in Deutschland

Seit 15 Jahren dürfen sich Homo-Paare in Deutschland das Ja-Wort geben (Bild: flickr / Thierry Leclerc / by 2.0)
- 1. August 2016, 11:17h 5 Min.
Am 1. August 2001 führte Deutschland eingetragene Lebenspartnerschaften für Schwule und Lesben ein. Eine vollständige Gleichstellung gibt es bis heute nicht.
Von Dennis Klein
Als sich vor genau 15 Jahren die ersten Schwulen und Lesben im Rahmen einer Lebenspartnerschaft das Ja-Wort gaben, war das ein tiefer Einschnitt. Im Land, das bis 1969 schwule Männer nach einem Nazi-Paragrafen verfolgen ließ, wurden gleichgeschlechtliche Paare plötzlich anerkannt. Die Medien berichteten begeistert, wie Schwule und Lesben "heirateten", und das Wort "Homo-Ehe" schaffte es im Terrorjahr 2001 immerhin auf Platz sieben der Liste der "Wörter des Jahres".
Das Lebenpartnerschaftsgesetz war der vorläufige Endpunkt eines langjähriges Kampfes: Anfang der Neunzigerjahren startete der damalige Schwulenverband in Deutschland die "Aktion Standesamt", mit der er vor Gericht die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren im Ehe-Recht erzwingen wollte. In Deutschland gingen 250 Paare zu Standesämtern, um zu heiraten, was ihnen aber verweigert wurde. Auch vor Gericht scheiterten sie. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Ende, dass "die Geschlechtsverschiedenheit zu den prägenden Merkmalen der Ehe" gehörte, und dass der Ball beim Gesetzgeber liege. Die Aktion brachte aber erstmals das Thema groß in die Öffentlichkeit heraus.
Mit dem Regierungswechsel 1998 machten sich LGBT-Aktivisten erneut Hoffnungen, da sich insbesondere die neu regierenden Grünen für eine Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren einsetzten. Doch es gab erheblichen Widerstand. So befürchtete der damalige SPD-Bundesinnenminister Otto Schily genauso wie die Opposition, dass die Lebenspartnerschaft gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in der Verfassung verstoßen würde – eine Ansicht, die das Bundesverfassungsgericht später als albern zurückwies.
Homo-Gegner kritisierten "Kopie der Ehe"
Bei der Einführung der Lebenspartnerschaft warfen CDU/CSU und FDP Homo-Paaren damals vor, mit ihrem Hochzeitswunsch die heterosexuelle Ehe kaputt machen zu wollen: "Ich sage Ihnen gleich zu Beginn: Eine Kopie der Ehe, die die kulturell dichteste Verantwortungsgemeinschaft ist und deshalb zu Recht unter dem besonderen Schutz des Staates steht, kann nicht die Lösung sein", polterte am 10. November 2000 der damalige FDP-Chef Wolfgang Gerhardt in einer Bundestagsdebatte. CSU-Hardliner Norbert Geis glaubte sogar, dass nicht nur das Grundgesetz, sondern der liebe Gott, Jehova und Allah wegen des Gesetzes persönlich beleidigt sein könnten: "Der Entwurf steht nicht nur zu unserer Verfassung, sondern auch zu den Prinzipien der drei großen Religionen im Widerspruch", erklärte er in derselben Debatte.
Auch mit der Einführung der Lebenspartnerschaft hörte der Kampf nicht auf: Anfangs beinhaltete das rot-grüne Gesetz zwar alle Pflichten der Ehe, billigte Homo-Paaren aber nur wenige Rechte zu. Das lag auch daran, dass der unionsgeführte Bundesrat blockierte, wo er nur konnte. Diese Blockade führte dazu, dass zwar verpartnerte Paare bei Armut füreinander aufkommen mussten, aber im Steuerrecht wie Einzelpersonen behandelt wurden. Und es führte auch dazu, dass sich Homo-Paare in besonders homophoben Regionen in Kfz-Zulassungsstellen verpartnern mussten, um Heterosexuelle nicht zu stören.
Erst nach und nach wurde diese Ungleichbehandlung kleiner – meist durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Das erklärte zunächst das Gesetz, wie später auch eine Ergänzung um die Stiefkindadoption, gegen die Klagen mehrerer unionsgeführter Bundesländer für verfassungsgemäß. Während der vierjährigen christlich-liberalen Koalition zwischen 2009 und 2013 entschied Karlsruhe dann sechs Mal auf entsprechende Klagen, dass Homo-Paare gleichgestellt werden müssen – und zwar bei der Grunderwerbssteuer, beim Familienzuschlag, der Erbschaftsteuer, der Hinterbliebenversorgung, der Sukzessiv-Adoption und schließlich beim für viele Paare wichtigsten Brocken, der Einkommensteuer.
Union hält an Restdiskriminierung fest
Heute erkennen alle demokratischen Parteien das Lebenspartnerschaftsgesetz zwar als eine Errungenschaft an. CDU/CSU halten aber nach wie vor an einer Restdiskriminierung von Homo-Paaren fest und verweigern ihnen einige Rechte von Eheleuten, beispielsweise das Adoptionsrecht, sowie das Recht, dass ihre Beziehung offiziell als Ehe anerkannt wird.
LGBT-Aktivisten kämpfen daher seit Jahren für die Öffnung der Ehe, da nur sie eine vollständige Gleichstellung bedeute. Sie verweisen darauf, dass außer der Union alle im Bundestag vertretenen Parteien diesen Schritt befürworten, ebenso wie zwei Drittel der Bevölkerung. Es müsse klar sein, "dass Homosexuellenrechte Menschenrechte sind", erklärte etwa der Berlin-Brandenburger LSVD-Geschäftsführer Jörg Steinert am Sonntag anlässlich des Jubiläums. "Es gibt keine Gründe für eine Sonderbehandlung – außer Vorurteile!", sagte der Grünenpolitiker Volker Beck, einer der Initiatoren des Gesetzes von 2001.
Zuletzt gab es allerdings erheblichen Widerstand gegen die eigentlich selbstverständliche Gleichbehandlung: So beteiligen sich Unionspolitiker aktiv an den homophoben "Demos für alle" in Stuttgart und Hannover, die sich auch gegen eine Ehe-Öffnung für schwule und lesbische Paare aussprechen (queer.de berichtete). Und die AfD hat es sich zum Markenkern gemacht, gegen Minderheiten zu hetzen – die Parteichefin beklagt etwa, dass es zu viele Schwule im Fernsehen gibt, außerdem macht sich die Partei in Wahlprogrammen Sorgen über "Homo-"Propaganda" oder die "Auflösung der Ehe von Mann und Frau". Der Weg ist also noch weit und steinig.
Wichtige Daten auf dem Weg zur Gleichstellung:
Dezember 2000: SPD und Grüne beschließen gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP die Einführung von eingetragenen Partnerschaften.
1. August 2001: Das Gesetz tritt in Kraft.
Juli 2002: Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Einführung der eingetragenen Partnerschaft nicht gegen den besonderen Schutz der Ehe im Grundgesetz verstößt.
Oktober 2004: Der Bundestag beschließt mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP mehr Rechte, darunter die Stiefkinadoption.
Oktober 2010: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die grundlose Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Eheleuten gegen den Gleichbehandlungsartikel im Grundgesetz verstößt.
Mai 2011: Der Europäische Gerichtshof entscheidet in einem Grundsatzurteil, dass verpartnerte Beschäftigte nicht gegenüber heterosexuellen Eheleuten benachteiligt werden dürfen.
März 2013: Erstmals stimmt der Bundesrat für die Öffnung der Ehe. Der Bundestag ignoriert auf Druck der Union das Votum der Länderkammer.
Juni 2013: Das Bundesverfassungsgericht stellt Homo-Paare im Einkommensteuerrecht gleich. Zuvor hatte Karlsruhe bereits mehrere andere Benachteiligungen im Steuerrecht für verfasungwidrig erklärt und die Sukzessivadoption ermöglicht.
September 2013: In einer TV-Debatte stellt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) klar, dass es mit ihr keine Gleichstellung von Homo-Paaren geben werde.
Juli 2016: SPD-Generalsekretärin Katarina Barley gibt zu, dass die
vollständige Gleichstellung "mit der CDU und der CSU nicht zu machen" sei.














