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Evaluationsbericht vorgestellt

Besserer Schutz vor Diskriminierung gefordert


Am 18. August trat das Allgemeine Gleich­behandlungs­gesetz (AGG) in Deutschland in Kraft

Das deutsche Gesetz gegen Diskriminierung wird in Kürze zehn Jahre alt. Experten, LGBT-Aktivsten und Opposition fordern daher eine Reform, die Union winkt aber dankend ab.

Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, hat am Dienstag in Berlin einen Bericht zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (PDF) vorgestellt. Das umstrittene Gesetz, das am 18. August 2006 in Kraft trat, sollte laut dem 163-seitigen Evaluationsbericht des "Büros für Recht und Wissenschaft" an mehreren Punkten reformiert werden, um offensiver gegen Diskriminierung vorgehen zu können.

Wie die "Welt" bereits am Montag berichtet hatte, sollten die Rechte von Menschen, die diskriminiert worden sind, gestärkt werden. Dazu zählt, die Frist zur Geltendmachung einer Diskriminierung von zwei auf sechs Monate zu verlängern und ein Klagerecht für Verbände einzuführen, da Diskriminierungsopfer oft davor zurückschreckten, als alleinige Kläger ihre Erfahrungen vor Gericht zu schildern.

Die Autoren fordern auch Änderungen bei der Kirchenklausel, die es Religionseinrichtungen beispielsweise erlaubt, Schwule und Lesben wegen Homosexualität zu feuern, selbst wenn sie nicht als Pfarrer, sondern nur als Putzhilfe arbeiten (queer.de berichtete). Hier schlagen die Experten eine "differenzierende Lösung" vor: "Während entsprechende Anforderungen im verkündungsnahen Bereich gerechtfertigt sind, sollten z.B. für Ärzt*innen, Krankenschwestern und Erzieher*innen die allgemeinen Regeln auch dann gelten, wenn sie Beschäftigte von Caritas oder Diakonie sind."

Trotz des Reformbedarfs sei das Gesetz eine Erfolgsgeschichte: "Die Einführung des AGG war ein Meilenstein", sagte Lüders, die seit 2010 Chefin der Antidiskriminierungsstelle ist. "Jede und jeder Einzelne in Deutschland hat seitdem ein Recht auf Gleichbehandlung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften". Sie schränkte allerdings ein: "Wenn Menschen dieses Recht durchsetzen wollen, sind die Hürden aber oft zu hoch. Der Schutz vor Benachteiligungen muss effektiver werden."

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Probleme mit Begriffen wie "sexuelle Identität" oder "Trans*"

Beim Schutz von Trans-Personen fordern die Autoren des Evaluationsberichtes konkretere Definitionen. Der Gesetzgeber müsse hier deutlich machen, dass die Kategorie "Geschlecht" auch inter- und transgeschlechtliche Menschen einbezieht. Das werde von manchen Juristen nach wie vor angezweifelt, stehe aber im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

So werde nicht deutlich, ob der Begriff "Transsexualität" auch Trans-Personen umfasse, die sich keiner operativen Geschlechtsanpassung unterziehen oder sich als zwischengeschlechtlich identifizieren. Hier müsse klargestellt werden, "dass es für das Vorliegen einer Diskriminierung nicht darauf ankommt, ob die Voraussetzungen des Transsexuellengesetzes (TSG) erfüllt sind".

Auch weitere Begriffe seien zu lasch definiert – so wird etwa die Änderung des Diskriminierungsmerkmals "Alter" zu "Lebensalter" empfohlen. Eine Ersetzung des Begriffes "sexuelle Identität" halten die Forscher allerdings nicht für notwendig, obwohl der Begriff zu erheblichen Kontroversen unter Juristen geführt hatte. Der Begriff stellt im europäischen Vergleich einen Sonderweg dar: International ist fast immer von "sexual orientation" die Rede, was meist mit "sexueller Ausrichtung" übersetzt wird.

Die Autoren erklärten aber, dass die unterschiedlichen Begrifflichkeiten inzwischen als Synoyme anzusehen sind. In dem Evaluationsbericht heißt es: "Mit dem Begriff 'sexuelle Ausrichtung' kommen zwar am deutlichsten die Relevanz der homosexuellen, heterosexuellen oder bisexuellen Orientierung eines Menschen sowie die Eigenschaften oder Verhaltensweisen zum Ausdruck, welche das Sexualleben eines Menschen betreffen. Jedoch hat sich das Begriff 'sexuelle Identität' in Deutschland in den letzten zehn Jahren sprachgebräuchlich durchgesetzt."

LSVD und Grüne unterstützen Forderungen nach einer Reform

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland hat die Reformvorschläge im Evaluationsbericht begrüßt. Es müssten noch "erhebliche Lücken" im Gesetz geschlossen werden, erklärte LSVD-Sprecherin Uta Schwenke. Sie fordert insbesondere eine weitreichende Reform des kirchlichen Arbeitsrechts. "Außerhalb des Bereichs der Verkündigung muss für diese Beschäftigen das allgemeine Arbeitsrecht gelten", meinte Schwenke. "Schließlich erfolgt die Finanzierung zumeist aus Steuergeldern. Auftragsvergaben aus Mitteln der öffentlichen Hand und die Förderung von Institutionen müssen ebenfalls daran geknüpft werden, dass Antidiskriminierungsgrundsätze beachtet werden."

Die Union kündigte aber bereits Widerstand an. Michael Fuchs, Vize der Bundestagsfraktion, äußerte im ARD-"Morgenmagazin" die Befürchtung, dass eine Verschärfung der Regeln wirtschaftlichen Schaden anrichten könne: "Ich kann eine solche Gängelung der Wirtschaft nicht zulassen. Das, was ich vor zehn Jahren bekämpft habe, ist ein Klacks gegenüber dem, was jetzt gefordert wird. Gleichberechtigung erreicht man nicht mit Bürokratie und Klagewellen, sondern mit Bildung und Sprache", so Fuchs.



Die Grünen widersprachen energisch dem Argument, Antidiskriminierungsschutz bedeute eine Schwächung der Wirtschaftsleistung. "Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass nicht das AGG, sondern Diskriminierung der Wirtschaft schadet", erklärten Volker Beck und Corinna Rüffer in einer gemeinsamen Erklärung. In einer globalisierten Welt sei die Anerkennung von Vielfalt (neudeutsch: "Diversity") ein "wichtiges Element für den wirtschaftlichen Erfolg". Daher unterstütze die Bundestagsfraktion der Ökopartei die im Evaluationsbericht angeregten Reformvorschläge und habe daher bereits einen Antrag vorgelegt, der nach der Sommerpause beraten werden soll (PDF).

Bereits vor zehn Jahren hatten Politiker von Union und FDP gemeinsam mit Arbeitgeberverbänden intensiv davor gewarnt, dass das AGG zu einer Klagewelle nach amerikanischem Vorbild führen könne. Deshalb gab es damals Stimmen, das Gesetz zu schwächen; ein Vorschlag war, Schwule und Lesben nur im Arbeitsrecht vor Diskriminierung zu schützen, im Zivilrecht aber Diskriminierung zuzulassen (queer.de berichtete). (dk)

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#1 RobinAnonym
  • 09.08.2016, 16:04h
  • "die Union winkt aber dankend ab."

    Und damit werden auch deren Schoßhündchen von der SPD helfen, jede Verbesserung zu blockieren.

    Genauso wie damals, bei der vorigen Großen Koalition ja auch die SPD gemeinsam mit der Union so viel Diskriminierung wie möglich erhalten hat, als sie die EU-Vorgaben umsetzen mussten.

    Was Experten, Opfer oder auch ihre Wähler davon halten ist der SPD scheinbar völlig egal, so lange sie nur Frau Merkel schön tief in den Arsch kriechen kann.
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#2 Carsten ACAnonym
  • 09.08.2016, 16:22h
  • Die Leute, die besseren Schutz vor Diskriminierung ablehnen, behaupten zwar immer, dass das irgendwie schädlich sei. Aber sie können das nie argumentativ oder empirisch belegen.

    Schon damals haben die apokalyptische Schreckensszenarien ausgemalt, was angeblich alles passieren wird, aber NICHTS davon ist eingetreten. Und jetzt fahren die exakt dieselbe Nummer, auch wieder ohne jeden Grund, einfach aus persönlichem Hass.

    Übrigens: einige andere Staaten haben längst viel strengere Richtlinien und da hat man auch sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Wieso soll das ausgerechnet in Deutschland anders sein? Und wieso soll die deutsche Wirtschaft nur funktionieren können, wenn sie diskriminieren darf?
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#3 Julian SAnonym
  • 09.08.2016, 16:53h
  • Was soll so schlimm daran sein, wenn man Menschen vor Diskriminierung schützt?

    Wer das verhindert, schützt nur die Täter.

    Denn wer nicht diskriminiert, hat ja auch nichts zu befürchten...

    Wenn die Union sich entscheidet, eine Täterschutz-Partei zu sein, ist das deren Ding. Aber die SPD muss sich jetzt entscheiden, ob sie weiterhin eine Täterschutz-Partei unterstützt oder ob sie gemeinsam mit Grünen und Linkspartei die Opfer schützt.
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