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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
10 Jahre Antidiskriminierung in Deutschland

Seit zehn Jahren schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch Schwule und Lesben vor Diskriminierung im Arbeits- und Zivilrecht (Bild: flickr / torbakhopper / by 2.0)
- 18. August 2016, 09:12h 3 Min.
Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Besonders gegen den Diskriminierungsschutz für Schwule und Lesben gab es damals heftigen Widerstand.
Von Dennis Klein
Als Bundeskanzlerin Angela Merkel 2005 das Ruder von Rot-Grün übernahm, war ihrer Partei eines ganz wichtig: Das ungeliebte Antidiskriminierungsgesetz, gegen das die Union jahrelang gekämpft hatte, das sie aber wegen EU-Vorgaben umsetzen musste, sollte wenigstens einen weniger griffigen Namen erhalten. So entstand das abgespeckte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das vor genau zehn Jahren in Kraft trat (queer.de berichtete). Es untersagt ausdrücklich, Menschen wegen ihres Geschlechts, ihrer Rasse oder auch ihrer sexuellen Identität im Arbeitsleben (Arbeitsrecht) oder beim Zugang zu öffentlich angebotenen Produkten oder Dienstleistungen (Zivilrecht) zu diskriminieren.
Die Union schaffte es dabei, wesentliche Punkte aus dem Gesetz zu entfernen: In letzter Minute wurde etwa das Klagerecht für Verbände gestrichen. Damit musste sich ein Diskriminierungsopfer allein auf den kostenträchtigen und nervenaufreibenden Klageweg begeben.
Außerdem erhielten Kirchen das Recht, nach Gutdünken zu diskriminieren, auch wenn es nicht den verkündungsnahen Bereich betrifft. Das führte dazu, dass sich insbesondere die katholische Kirche mit Kündigungen rächte, wenn sie von der "falschen" sexuellen Orientierung eines Mitarbeiters erfuhr – beispielsweise wurde einer Oberhausener Putzfrau in einem konfessionellen Kindergarten zum Verhängnis, dass sie mit ihrer Partnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist (queer.de berichtete). Dabei sind die Kirchen in Deutschland mit 1,3 Millionen Angestellten nach dem öffentlichen Dienst der zweitgrößte Arbeitgeber und betreiben viele Einrichtungen wie Krankenhäuser, die fast komplett aus Steuergeldern finanziert werden.
Widerstand gegen Schutz der "sexuellen Identität"
In einem dritten Punkt scheiterten die Antidiskriminierungsgegner in der Union: Sie forderten, die in vier EU-Richtlinien festgesetzten Antidiskriminierungsmerkmale "eins zu eins" umzusetzen. Die Vorgaben sahen unter anderem zwar vor, Schwule und Lesben im Arbeitsrecht zu schützen, aber nicht im Zivilrecht. Diese Hierarchie im Antidiskriminierungsrecht konnte der Koalitionspartner SPD aber verhindern und das Merkmal "sexuelle Identität" in beiden Bereichen integrieren.
Viele Wirtschaftsverbände sowie Politiker von Union und FDP hatten lautstark vor dem Gesetz gewarnt. So meinte der damalige DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben, dass sich die Unternehmen bei Neueinstellungen zurückhalten würden; der damalige niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) befürchtete außerdem, das AGG könne mittelständische Betriebe überfordern. Außerdem warnten Kritiker wie der damalige Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, dass mit dem Gesetz auf Deutschland eine Klagewelle amerikanischen Ausmaßes zukomme (queer.de berichtete).
Natürlich ist nichts dergleichen passiert, ganz im Gegenteil: Zehn Jahre nach Einführung des AGG hat sich in Deutschland die Arbeitslosenquote halbiert. Auf die Beschäftigungsrate hatte das Gesetz keine Auswirkungen und laut der mit dem Gesetz neu eingerichteten Antidiskriminierungsstelle (ADS) gab es in zehn Jahren gerade einmal 1.400 Gerichtsverfahren; die Behörde ist aber davon überzeugt, dass erheblich mehr Menschen diskriminiert werden.
Erste ADS-Chefin wollte Schwule und Lesben nicht schützen
Der Start des Gleichbehandlungsgesetzes war äußerst holprig, was auch an der ersten Leiterin der Antidiskriminierungsstelle lag: Martina Köppen, einst Funktionärin der Deutschen Bischofskonferenz, hielt den Schutz von Schwulen und Lesben für entbehrlich (queer.de berichtete). Erst die neue Leiterin Christine Lüders, die 2010 das Ruder übernahm, setzte sich umfassend für Antidiskriminierung ein. Sie übte zuletzt mit Gutachten Druck auf die Bundesregierung aus: So forderte sie nicht nur eine Rehabilitierung von Opfern des Paragrafen 175, sondern auch eine Stärkung des Gleichbehandlungsgesetzes – und erntete aus Union und Wirtschaftsverbänden wieder Ablehnung mit den gleichen Argumenten wie zehn Jahre zuvor (queer.de berichtete).
Auf europäischer Ebene spielt die deutsche Antidiskriminierungspolitik seit Jahren ebenfalls eine sehr zweifelhafte Rolle: So blockiert die Merkel-Regierung bereits seit 2008 eine umfassende Antidiskriminierungsrichtlinie, mit der Schwule und Lesben auch EU-weit im Zivilrecht geschützt werden sollen (queer.de berichtete). Auch ADS-Chefin Lüders zeigte sich vergangenes Jahr empört: "Es ist völlig unverständlich, dass Deutschland als einziges Land einen besseren Schutz vor Diskriminierungen für ganz Europa blockiert."
Links zum Thema:
» Antidiskriminierungsstelle des Bundes














Bei uns wurde nämlich die Gleichbehandlungs-Richtlinie der EU wirklich nur eins zu eins umgesetzt. Schwule und Leseben sind in Ö nur in der Arbeitswelt geschützt, nicht im Zivilrecht.
Eine Ausweitung wird von den Konservativen verhindert und darauf verwiesen, dass es die EU-Richtlinie ja nicht vorschreibt.
Und eine neue EU-RL wird ja wie im Artikel erwähnt vor allem von Deutschland blockiert...
Vielleicht kann mir das wer hier beantworten: WIe hat es die SPD damals geschafft, dass Merkel doch auch im Zivilrechtsbereich (Mietwohnungen, Restaurants etc) Schwule und Lesben schützt? Hatte die SPD damals mehr Mumm?