Indien galt bislang als populäres Ziel für Leihmutterschaftstourismus (Bild: flickr / lunar caustic / by 2.0)
Die Regierung in Neu-Delhi will Leihmutterschaft erheblich einschränken: Unverheirateten Paaren, Ausländern, Einzelpersonen und Homosexuellen soll untersagt werden, ihr Kind von einer indischen Leihmutter austragen zu lassen.
Die indische Außenministerin Sushma Swaraj hat am Mittwoch angekündigt, Leihmutterschaften nur noch verheirateten indischen Paaren unter bestimmten Bedingungen zu erlauben. "Es wird ein komplettes Verbot der kommerziellen Leihmutterschaft geben", so Swaraj nach Angaben der Nachrichtenagentur AP.
"Kinderlose Paare, die aus medizinischen Gründen keine Kinder haben können, könnten sich von einer nahen Verwandten helfen lassen, also altruistische Leihmutterschaft in Anspruch nehmen." Gemischtgeschlechtliche Paare müssen laut dem geplanten Gesetz mindestens fünf Jahre lang verheiratet sein, um eine Genehmigung zu erhalten.
Damit will Indien auch allen Ausländern und allen homosexuellen Paaren die Inanspruchnahme der Leihmutterschaft untersagen. Bislang gilt Indien hinter den USA als das beliebteste Ziel für schwule Paare, die sich einen Kinderwunsch erfüllen wollen. Seit der Legalisierung im Jahr 2001 gilt die Leihmutterschaft als schnell wachsender Wirtschaftszweig, der jährlich mehr als eine Milliarde Dollar umsetzt.
Der Entwurf muss noch im Parlament beraten und beschlossen werden. Dort hat die hindu-nationalistische "Indische Volkspartei" (BJP) eine absolute Mehrheit.
Leihmutterschaft in Deutschland verboten
Bei Leihmutterschaften trägt eine Frau für eine andere Familie ein Kind aus. Dabei wird der Frau entweder ein Embryo eingepflanzt oder das Sperma. Die rechtliche Situation ist weltweit uneinheitlich: In Deutschland und Österreich sind Leihmutterschaften generell verboten und gelten als ethisch verwerflich. In anderen Ländern wie den Niederlanden oder Schweden sind altruistische (nicht-kommerzielle) Leihmutterschaften erlaubt.
Nur in einigen wenigen Regionen gibt es liberalere Gesetze, was zu "Leihmutterschaftstourismus" führt. Am erfolgreichsten sind einige Bundesstaaten der USA, insbesondere Kalifornien. Viele schwule Promis haben bereits von dem Angebot der Leihmutterschaft Gebrauch gemacht, beispielsweise Elton John und Neil Patrick Harris.
In Deutschland gibt es für Leihmutterschaftseltern noch immer Hürden bei der Anerkennung ihrer Elternschaft. Allerdings haben Gerichte in den vergangenen Jahren bereits mehrfach zu Gunsten von Regenbogenfamilien entschieden und dabei das Wohl des Kindes und gesellschaftliche Realitäten über deutsche Normen gestellt. 2014 hatte der Bundesgerichtshof erstmals ein schwules Paar als rechtliche Eltern eines von einer Leihmutter in den USA ausgetragenen Kindes anerkannt (queer.de berichtete). Im vergangenen Monat entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass ein von einer indischen Leihmutter ausgetragenes Kind eines schwulen Deutschen Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat (queer.de berichtete). (dk)