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Nur Lebenspartnerschaftsname möglich

BGH: Homo-Paare haben keinen Anspruch auf Ehenamen


Der Bundesgerichtshof hält am Ehe-Verbot für Schwule und Lesben fest, daher dürfen gleich­geschlechtliche Paare auch keinen gemeinsamen Ehenamen führen (Bild: Nikolay Kazakov)

  • 25. August 2016, 13:44h 73 2 Min.

Gleichgeschlechtliche Paare dürfen in Deutschland keinen gemeinsamen Ehenamen führen, auch wenn sie im Ausland geheiratet haben.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung klargestellt, dass in Deutschland nur heterosexuelle Paare heiraten dürfen; Homo-Paare dürften daher auch keinen gemeinsamen Ehenamen annehmen, sondern lediglich einen Lebenspartnerschaftsnamen. Die Ehe sei nach deutschem Recht eine "Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau".

Die Frage des Namens ist weitgehend symbolisch, da es praktisch keine rechtlichen Unterschiede zwischen Ehenamen und Lebenspartnerschaftsnamen gibt. Dennoch könnte freilich ein Lebenspartnerschaftsname im Ausland zu rechtlichen Problemen führen, insbesondere in Verfolgerstaaten.

Geklagt hatte ein deutsch-niederländisches Paar, das in den Niederlanden geheiratet hatte. Die beiden Partner wählten für die Namenswahl das deutsche Recht. Der Grund: Das niederländische Recht sieht keinen gemeinsamen Familiennamen vor; bei Eheschließungen behalten beide Partner in offiziellen Dokumenten ihren Geburtsnamen, egal ob es sich um verschieden- oder gleichgeschlechtliche Ehen handelt.

Da das Paar einen gemeinsamen Namen annehmen wollte, beantragte es beim Standesamt in Berlin einen gemeinsamen Ehenamen. Da sie verheiratet seien, lehnten sie das Führen eines Lebenspartnerschaftsnamens ab. Weil das Standesamt diesen Antrag verweigerte, klagte das Paar.

BGH: Verbot ist keine Diskriminierung

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes besteht keine nach Artikel 3 des Grundgesetzes verbotene Diskriminierung, wenn einem Paar wegen seiner sexuellen Orientierung ein Ehename verweigert wird. Familien- und Namensrecht könnten in EU-Staaten unterschiedlich geregelt sein. Laut BGH wäre die Verweigerung des Ehenamens nur dann problematisch, wenn der Lebenspartnerschaftsname in den Niederlanden nicht anerkannt werden würde.

Bereits 2011 hatte das Pfälzische Oberlandesgericht klargestellt, dass eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe nach einem Umzug nach Deutschland automatisch zur eingetragenen Lebenspartnerschaft heruntergestuft wird (queer.de berichtete).

Die einzigen legalen gleichgeschlechtlichen Ehen dürfen nach deutschem Recht nur von Paaren geführt werden, bei denen ein Partner transsexuell ist und sich einer Geschlechtsanpassung unterzogen hat: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 entschieden, dass der bis dahin geltende Scheidungszwang gegen das Grundgesetz verstößt (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 SimonGayAnonym
  • 25.08.2016, 16:06h

  • Da sehen wir es wieder. Als Homosexueller bekommt man wieder einmal vorgeführt, dass man nicht gleichberechtigt ist. Politisch und juristisch gewollt, für mich ein zeichen das Deutschland kein westliches Land ist, sondern kulturelle Osteuropa näher steht.
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#2 FinalmSposatoEhemaliges Profil
  • 25.08.2016, 16:45h

  • Immer wieder erstaunlich wie solche Dinge, in westlichen Ländern j(a selbst innerhalb der EU !) völlig unterschiedlich gehandhabt werden. Ein Beweis mehr dass die EU schlussendlich einfach (noch?) nicht funktioniert. Selbst die Begriffe sind unterschiedlich.

    Gerade in emotionalen Bereich des Namens scheinen die Schwulenhasser besonders einfallsreich zu sein.

    Wir haben selbst erfahren wie es ist im Namensrecht diskriminiert zu werden. Im Pass unter den amtlichen Bemerkungen stand da jahrelang ein sogenannter "Partnerschaftsname"

    Solange man sich in westlichen Ländern aufhält, ist das kein Problem. Wir wurden schon auf dem Standesamt gewarnt mit solchen Dokumenten in risikoreiche Länder zu reisen. Warum macht man denn sowas? Doch nur um zu zeigen, dass wir Minderwertige sind. Denn was einem lieb und teuer ist, setzt man keiner Gefahr aus.

    Seit ein paar Jahren nun sind wir in der Schweiz endlich im Namensrecht gleichgestellt, Ehenamen oder Partnerschaftsnamen gibt es nicht mehr. Grundsätzlich behält heute in der Schweiz wie in den Niederlanden jeder seinen Namen, kann bei uns aber bei der Heirat/Eintragung der Partnerschaft einmalig erklären dass er den Namen des andern übernehmen möchte. Eine gute Lösung wie ich finde und ausnahmsweise diskriminierungsfrei.

    Wir dürfen einfach niemals lockerlassen bis wir überall restlos gleichgestellt sind.
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#3 ElviraBERAnonym
  • 25.08.2016, 17:13h

  • Also ich bin klar für die Eheöffnung. Aber gaaaanz ehrlich: Die Regelungen zum Lebenspartnerschaftsnamen im LPartG und zum Ehenamen im BGB sind wortgleich und identisch! Auf die andere Überschrift zu klagen, obwohl die Niederlande den LPart-Namen anerkennen und in den Niederlanden als Ehenamen eintragen, ist lä-cher-lich.
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