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Nur Lebenspartnerschaftsname möglich
BGH: Homo-Paare haben keinen Anspruch auf Ehenamen

Der Bundesgerichtshof hält am Ehe-Verbot für Schwule und Lesben fest, daher dürfen gleichgeschlechtliche Paare auch keinen gemeinsamen Ehenamen führen (Bild: Nikolay Kazakov)
- 25. August 2016, 13:44h 2 Min.
Gleichgeschlechtliche Paare dürfen in Deutschland keinen gemeinsamen Ehenamen führen, auch wenn sie im Ausland geheiratet haben.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung klargestellt, dass in Deutschland nur heterosexuelle Paare heiraten dürfen; Homo-Paare dürften daher auch keinen gemeinsamen Ehenamen annehmen, sondern lediglich einen Lebenspartnerschaftsnamen. Die Ehe sei nach deutschem Recht eine "Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau".
Die Frage des Namens ist weitgehend symbolisch, da es praktisch keine rechtlichen Unterschiede zwischen Ehenamen und Lebenspartnerschaftsnamen gibt. Dennoch könnte freilich ein Lebenspartnerschaftsname im Ausland zu rechtlichen Problemen führen, insbesondere in Verfolgerstaaten.
Geklagt hatte ein deutsch-niederländisches Paar, das in den Niederlanden geheiratet hatte. Die beiden Partner wählten für die Namenswahl das deutsche Recht. Der Grund: Das niederländische Recht sieht keinen gemeinsamen Familiennamen vor; bei Eheschließungen behalten beide Partner in offiziellen Dokumenten ihren Geburtsnamen, egal ob es sich um verschieden- oder gleichgeschlechtliche Ehen handelt.
Da das Paar einen gemeinsamen Namen annehmen wollte, beantragte es beim Standesamt in Berlin einen gemeinsamen Ehenamen. Da sie verheiratet seien, lehnten sie das Führen eines Lebenspartnerschaftsnamens ab. Weil das Standesamt diesen Antrag verweigerte, klagte das Paar.
BGH: Verbot ist keine Diskriminierung
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes besteht keine nach Artikel 3 des Grundgesetzes verbotene Diskriminierung, wenn einem Paar wegen seiner sexuellen Orientierung ein Ehename verweigert wird. Familien- und Namensrecht könnten in EU-Staaten unterschiedlich geregelt sein. Laut BGH wäre die Verweigerung des Ehenamens nur dann problematisch, wenn der Lebenspartnerschaftsname in den Niederlanden nicht anerkannt werden würde.
Bereits 2011 hatte das Pfälzische Oberlandesgericht klargestellt, dass eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe nach einem Umzug nach Deutschland automatisch zur eingetragenen Lebenspartnerschaft heruntergestuft wird (queer.de berichtete).
Die einzigen legalen gleichgeschlechtlichen Ehen dürfen nach deutschem Recht nur von Paaren geführt werden, bei denen ein Partner transsexuell ist und sich einer Geschlechtsanpassung unterzogen hat: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 entschieden, dass der bis dahin geltende Scheidungszwang gegen das Grundgesetz verstößt (queer.de berichtete). (dk)
Links zum Thema:
» Entscheidung des BGH im Wortlaut















Da sehen wir es wieder. Als Homosexueller bekommt man wieder einmal vorgeführt, dass man nicht gleichberechtigt ist. Politisch und juristisch gewollt, für mich ein zeichen das Deutschland kein westliches Land ist, sondern kulturelle Osteuropa näher steht.