Zwölf Monate nach Einreichung der Klage steht fest: Zum CSD Siegen darf die Kreisverwaltung auch weiterhin Regenbogenfahnen hissen . und Jürgen Berllers ist um 2.000 Euro ärmer. (Bild: flickr / daniel zimmel / by 2.0)
Auf Anraten des Gerichts zog der pensionierte Siegener Politikprofessor Jürgen Bellers seine Klage gegen die CSD-Beflaggung des Landkreises zurück.
Auch 2017 wird am Kreishaus in Siegen zum CSD die Regenbogenfahne wehen. Der pensionierte Politikprofessor Jürgen Bellers hat in der vergangenen Woche seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gegen das Symbol für Akzeptanz und Vielfalt zurückgezogen. Die Richter hatten ihm zuvor signalisiert, dass er mit seiner Initiative keinen Erfolg haben würde.
Der Wissenschaftler, der jahrelang an der Universität Siegen Internationale Politik lehrte, hatte in seiner Klage gegen Landrat Andreas Müller (SPD) argumentiert, dass die bunten Fahnen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstießen (queer.de berichtete). Darin heißt es unter anderem, dass niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden dürfe.
Bellers: Regenbogenfahne diskriminiert Konservative
Ehemalige Seite der Uni Siegen für Professor Bellers
Der sozialdemokratische Landrat nutze die Fahne jedoch politisch gegen Konservative, behauptete Bellers in der Klageschrift: "Durch [die Fahne] wird zumindest politisch dahingehend Stellung genommen, dass die CDU-Vorstellungen zur Ehe nicht geteilt werden." Außerdem verstoße der Landrat gegen weitere Bestimmungen, etwa die NRW-Verwaltungsvorschrift für Beflaggungen.
Die beiden Richter Silke Camen und Joachim Pollock erklärten jedoch in einem Rechtsgespräch vor dem offiziellen Verhandlungstermin, dass sie Bellers' Grundrechte nicht verletzt sehen. Da die Flaggen nur vorübergehend gehisst werden, könnten Menschen, die damit nicht einverstanden seien, das Kreishaus meiden. Außerdem sei es keine "imperative Handlung" der Kreisverwaltung zu erkennen: "Ihnen wird also nicht befohlen, diese Meinung zu unterstützen", wird Pollock in der "WAZ" zitiert.
Auch ein Verstoß gegen das Flaggengesetz liege nicht vor, da der Hausherr die Flaggenhoheit habe. "Politisch kann man darüber natürlich diskutieren", so der Richter. Diese Bewertung sei aber nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts. Jürgen Bellers muss nun die Kosten des abgebrochenen Verfahrens tragen – rund 2.000 Euro.
Flashmob vor Bellers' Wohnhaus im vergangenen Jahr
Der Politikwissenschaftler hatte sich bereits in der Vergangenheit gegen die Anerkennung von Schwulen und Lesben gewandt. So hat er mit seiner Gruppe "Tradition International" dagegen protestiert, dass an weiterführenden Schulen über Homosexualität gesprochen wird (queer.de berichtete). Grund: Eltern, die Homosexualität ablehnten, würden diskriminiert, wenn die Schule ihren Sprösslingen eine tolerante Sicht auf Schwule und Lesben böte. "Aufklärung darf an Schulen nicht dadurch betrieben werden, dass man die Werterziehung durch das Elternhaus infrage stellt", so Bellers damals. (cw)
Bellers lebt jetzt im Ruhestand und hat daher die Zeit, gegen Schwule und Lesben zu kämpfen.
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