https://queer.de/?26924
Dürfen Krankenhäuser Transpersonen ablehnen?
Bittere Auseinandersetzungen: US-Richter entscheiden über Trans-Rechte

Homosexuelle haben das Ehe-Recht erstritten, daher gehen LGBT-Gegner nun am liebsten gegen Trans-Rechte vor – zum Lieblingsstreitobjekt wurde die öffentliche Toilette auserkoren (Bild: flickr / Juli Crockett / by 2.0)
- 30. August 2016, 15:16h 3 Min.
Vor einigen Jahren waren US-Gerichte mit der Ehe für alle beschäftigt. Nachdem dieses Thema erledigt ist, hat ein bitterer Kampf um die Rechte von Transpersonen begonnen.
Wie viel Rechte sollen Transpersonen an Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern und im Arbeitsrecht haben? Diese Frage beschäftigt derzeit mehrere Gerichte in den USA. So haben vergangene Woche fünf von Republikanern regierte Bundesstaaten die Regierung in Washington verklagt, weil diese im Mai angeordnet hatte, dass Menschen bei Krankenhausaufenthalten nicht wegen ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert werden dürften. Die Kläger sind Texas, Wisconsin, Kentucky, Nebraska und Kansas.
Auch zwei christliche Organisationen haben sich der Klage angeschlossen: die evangelikale Ärztevereinigung "Christian Medical & Dental Associations" sowie die katholische Klinikgruppe "Franciscan Alliance".
Die Kläger argumentieren, dass Ärzte wegen ihrer religiösen Ansichten das Recht erhalten sollten, geschlechtsanpassende Operationen nicht durchführen zu müssen. Trans-Aktivisten sehen das allerdings als Vorwand, um transphoben Ärzten das Recht zu geben, pauschal Transsexuelle abzulehnen. Auch nach den jetzigen Bedingungen sei kein Arzt verpflichtet, Geschlechtsanpassungen durchzuführen, erklärte Jillian Weiss vom "Transgender Legal Defense and Education Fund" gegenüber der Nachrichtenagentur AP. Außerdem würde niemand eine Geschlechtanpassung bei einem Arzt beantragen, der die Praxis ablehne. "Das einzige, zu dem ein Doktor verpflichtet wird, ist es, alle Patienten – auch Trans-Patienten – mit Würde und Respekt zu behandeln", so Weiss.
Wo darf eine Transperson pinkeln?
Die meisten Klagen beschäftigen sich zum Beginn des neuen Schuljahres allerdings damit, ob Transpersonen an öffentlichen Bildungseinrichtungen die Toilette benutzen dürfen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen. Drei transsexuelle Kläger erzielten zu diesem Thema am Freitag vor einem US-Bundesgericht einen Teilsieg gegen das scharf kritisierte "Klo-Gesetz" HB 2 in North Carolina. Eine der Bestimmungen des Gesetzes ist, dass Transsexuelle an Schulen und Universitäten nicht die entsprechenden Toiletten benutzen dürfen (queer.de berichtete).
Die Kläger sind Studenten und Angestellte von Hochschulen; für sie ist HB 2 vorläufig ausgesetzt, bis der Fall im November verhandelt und endgültig entschieden wird. Bundesrichter Thomas Schroeder deutete an, dass er HB 2 als diskriminierend ansieht.
Auch der Fall des 16-jährigen Transmannes Gavin Grimm aus Virginia sorgt weiter für Aufruhr: Ein Gericht hatte im April entschieden, dass die Rechte des Schülers an seiner Highschool verletzt worden waren, weil er nicht die Herrentoilette benutzen durfte (queer.de berichtete). Daraufhin richtete die Schule eine Unisex-Toilette für ihn ein, verbot ihm aber weiterhin, mit anderen Jungs aufs Klo zu gehen, wogegen seine Anwälte Einspruch einlegten. Anfang des Monats entschied der Supreme Court mit fünf zu drei Stimmen, dass der Status quo vorläufig bis zu einem endgültigen Urteil beibehalten wird.
In diesem Monat gab es zudem zwei Niederlagen für Trans-Aktivisten vor Gericht – beide Urteile wurden allerdings von sehr konservativen Richtern gefällt, die von George W. Bush ernannt worden waren, und könnten in der nächsten Instanz wieder aufgehoben werden. In einem texanischen Fall setzte ein Bundesrichter vorläufig eine Anordnung der Obama-Regierung außer Kraft, der Schulen unter Androhung von Budgetkürzungen verpflichtet hatte, Transpersonen die Nutzung von Toiletten zu erlauben, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen (queer.de berichtete). In einem anderen Fall entschied ein Bundesrichter in Michigan, dass sie im Arbeitsrecht keinen Diskriminierungsschutz genießen, sofern die Ungleichbehandlung aus religiösen Gründen erfolgt (queer.de berichtete). In den nächsten Monaten werden viele weitere – und sich widersprechende – Entscheidungen erwartet. (dk)














laerung/
transallianceproject.wordpress.com/2016/06/18/4565/
.
.
Jedes Geschlecht verdient Respekt