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Bushido, hier in einem Interview mit dem österreichischen Fernsehen, macht immer wieder mit homophoben Texten von sich reden

  • 2. September 2016, 14:37h 28 2 Min.

Das homophobe Album "Sonny Black" darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiterhin nicht an Jugendliche abgegeben werden.

Das Bushido-Album "Sonny Black" bleibt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Freitag wegen homophober, frauenfeindlicher und gewaltverherrlichender Texte auf dem Index. Die Richter bestätigten damit die Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien aus dem Jahr 2015, gegen die der Rapper geklagt hatte.

Damit darf das Album weiterhin weder beworben noch an Jugendliche verkauft werden. Es ist auch nicht in Online-Verkaufshäusern wie amazon.de erhältlich. Bushido war nicht persönlich zur Verhandlung erschienen.

Die Bundesprüfstelle hatte argumentiert, die Texte auf dem Album wirkten "verrohend, verherrlichen einen kriminellen Lebensstil, insbesondere den Drogenhandel, und diskriminieren Frauen und homosexuelle Menschen". Die Texte bestünden "ausnahmslos aus Selbstüberhöhungen, sexuellen Diskriminierungen und Gewaltdarstellungen". Die Bonner Behörde wertete die Wahrscheinlichkeit, "dass Minderjährige die geäußerten Demütigungen in ihren Wortschatz und in ihr eigenes Verhalten übernehmen" könnten, als "sehr hoch" ein.

Die 15 Songs auf dem Album enthalten teils extrem homophobe Texte – so ist in mehreren Songs von "Schwuchteln" die Rede. Auch Ausdrücke wie "Du schwuler Spast" finden sich dort. In einem Song heißt es: "Berlin ist mein Hauptquartier, Du Schwuchtel wirst hier ausradiert."

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Bushido-Einspruch war 2015 erfolgreich

Bushido hat noch die Möglichkeit, Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen. In einem ähnlichen Fall hatte er vergangenes Jahr in dieser Instanz einen Erfolg erzielt: Die Indizierung des Songs "Stress ohne Grund" wurde damals aufgehoben, obwohl auch dieses Lied extrem homophobe Texte enthielt (queer.de berichtete).

In diesem damals scharf kritisierten Song heißt es an einer Stelle etwa "Du Schwuchtel wirst gefoltert" und im Refrain: "Es ist ganz normal: Männer lutschen keine Schwänze". Außerdem wurde zwei Politikern der Tod gewünscht: "Ich will, das Serkan Tören jetzt ins Gras beißt", rappte Bushido, und: "Ich schieß' auf Claudia Roth und sie kriegt Löcher wie ein Golfplatz." Das Oberverwaltungsgericht entschied aber, dass die Indizierung rechtswidrig sei, weil die Bundesprüfstelle nicht ausreichend geprüft habe, ob es sich bei "Stress ohne Grund" um Kunst handele – die Behörde müsse aber Kunstfreiheit und Jugendschutz miteinander abwägen.

Bushido war in der Vergangenheit mehrfach wegen Körperverletzungen und Beleidigungen verurteilt worden, nie jedoch wegen homophober Aussagen. Im Jahr 2010 wurde ein Strafverfahren gegen ihn wegen Hetze gegen mehrere Teilnehmer des Transgenialen CSDs in Berlin eingestellt, er wurde stattdessen lediglich wegen Polizistenbeleidigung verurteilt (queer.de berichtete). 2005 hatte er in einem Lied "Ihr Tunten werden vergast" gesungen, was allerdings ebenfalls keine Konsequenzen zur Folge hatte (queer.de berichtete). (dk)

#1 GeorgFalkenhagen
  • 02.09.2016, 17:02hBremen
  • Und das ist auch gut so - Recht gesprochen.
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#2 Steve2Anonym
  • 02.09.2016, 17:11h
  • Richtig so! Sprache beeinflusst Menschen - vor allem junge Menschen, die dann z.B. einen Begriff wie "Schwuchtel" völlig unreflektiert übernehmen.
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#3 1818181818181818Anonym
  • 02.09.2016, 17:38h
  • Es wäre schön wenn genau so konsequent gegen rechte Bands vorgegangen würde und auch gegen solche Hassprediger wie Bachmann, Gauleiter, Höcke, de Maiziere und den ganzen anderen rechten Sumpf
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