In der grünen Bundestagsfraktion ist Volker Beck offiziell für Migration und Religion zuständig, jetzt überrascht er mit einem familienpolitischen Vorschlag (Bild: flickr / Heinrich-Böll-Stiftung / by 2.0)
Zusammen mit Katja Dörner will der Grünen-Politiker die Rechte von sozialen Müttern und Vätern stärken.
Neben den biologischen Eltern sollen bis zu zwei soziale Eltern die offizielle Mitverantwortung für Kinder erhalten können. Dies fordern die beiden grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck und Katja Dörner in einem neuen Thesenpapier unter dem Motto "Wahlfreiheit und Gleichberechtigung".
"In vielen Familien übernehmen mehr als ein oder zwei Personen Verantwortung für ein oder mehrere Kinder. Das kann die Patchworkfamilie sein, in der die biologischen Eltern neue Partner*innen haben. Oder die Regenbogenfamilie, in der ein lesbisches und ein schwules Paar gemeinsam Kinder bekommen", heißt es in dem Papier, das an diesem Wochenende auf einem Kongress der Parteilinken diskutiert wird. "Sich an Erziehung und Unterhalt zu beteiligen und Verantwortung für Kinder zu übernehmen, braucht keine biologische Verwandtschaft."
Der Vielfalt der Familienformen gerecht werden
Katja Dörner ist stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion
Einige bestehende Diskriminierungen, die zu Lasten von Kindern gingen, könnten bereits durch eine Öffnung der Ehe beseitigt werden, so Beck und Dörner. "Wird ein Kind in eine Lebenspartnerschaft hineingeboren, bleibt die Co-Mutter, die zwar soziale, aber nicht biologische Mutter ist, rechtlich erst einmal außen vor. Eine Elternschaftsvermutung gibt es nur für Ehemänner, nicht aber für Lebenspartnerinnen, die unabhängig des rechtlichen Status Verantwortung als zweiter Elternteil übernehmen."
Um den vielfältigen Familienformen in Deutschland besser gerecht zu werden, müssten jedoch weitere Schritte folgen, fordern die beiden Abgeordneten. Mit der "sozialen Elternschaft" wollen sie ein neues Rechtsinstitut neben Lebenspartnerschaft und Ehe einführen: "Dieses Rechtsinstitut soll ermöglichen, dass neben den leiblichen Eltern maximal zwei weiteren Erwachsenen elterliche Mitverantwortung übertragen werden kann, also zum Beispiel den neuen Partner*innen der leiblichen Eltern. Voraussetzung ist, dass die Beteiligten sich einig sind und keine Sorgerechtsstreitigkeiten entstehen."
Soziale Eltern hätten dann zum Beispiel die Möglichkeit, Entscheidungen im Krankheitsfall des Kindes zu treffen, Schulausflüge zu genehmigen oder selbst mit dem Kind in den Urlaub zu fahren. Sie könnten dem Vorschlag von Beck und Dörner zufolge Kindergeld, Freibeträge und Elterngeld beantragen sowie Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung geltend machen. Solche Konstellationen der Elternschaft sollten zudem bereits vor der Geburt eines Kindes vereinbart werden können.
Gleichzeitig warnen die beiden linken Grünen-Politiker allerdings vor einer "Zwangsverrechtlichung" von Lebensgemeinschaften: "Eine rechtliche Regelung darf nicht die freie Entscheidung der Menschen gegen eine Eheschließung ignorieren. Eine Zwangsverrechtlichung aufgrund von bloßem Zusammenleben scheidet daher grundsätzlich aus. Beim Zusammenziehen von Menschen darf nicht erste Weg zum Notar führen müssen, um sich durch Erklärungen vor staatlicher Zwangsbeglückung zu schützen." (cw)
Auch für die Identität des Kindes ist eine solche Konstruktion in der Regel verwirrend. Schon die Identitätsprobleme von adoptierten Kindern zeigen, dass die soziale Elternschaft ihre Grenzen hat.
Dass in verschiedenen Einzelfällen ein solches Konstrukt gut funktionieren kann, ist unbestritten. Daraus aber ein gewollten Regelfall zu machen, halte ich lebensfremd.