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Der Justizminister verspricht, in den nächsten sieben Wochen einen Gesetzentwurf einzubringen (Bild: Wiki Commons / Raimond Spekking / CC-BY-SA-3.0)

  • 6. September 2016, 14:25h 29 3 Min.

Im kommenden Monat will das Justizministerium einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der Opfer der Schwulenverfolgung im Nachkriegsdeutschland vorlegen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat am Dienstag bei der Haushaltsdebatte angekündigt, im kommenden Monat einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von Opfern des Paragrafen 175 vorzulegen: "Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik", erklärte der saarländische Sozialdemokrat. "Ich werde deshalb noch im Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen, um Männer, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden sind, endlich zu rehabilitieren." Sein Ministerium veröffentlichte dieses Zitat auch auf Twitter.



Maas hatte im Mai angekündigt, dass sein Ministerium einen derartigen Gesetzentwurf erarbeiten werde. Anlass war ein Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, nach dem der Staat verpflichtet sei, die Unrechtsurteile gegen Männer, die Männer lieben, aufzuheben und die Opfer der Schwulenverfolgung zu entschädigen.

Im Juli legte Maas ein "Eckpunktepapier" vor. Demnach sollen einerseits verurteilte Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die einvernehmlichen Sex miteinander hatten, andererseits Erwachsene und Personen über 16 Jahre, die wegen einvernehmlichem Sex bestraft wurden, rehabilitiert werden. Diese Regelung orientiert sich am Schutzalter für Heterosexuelle. Nicht aufgehoben werden Verurteilungen, wenn Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt wurden oder Nötigung oder Gewalt im Spiel war.

Opposition macht Druck

Die Opposition mahnt bereits seit Monaten an, die Rehabilitierung zügig und umfassend zu beschließen. Die Linke warnte davor, inhaltliche Abstriche zu machen: "Ein extra Antrag der Betroffenen und eine Extra-Nachfrage über die Zusendung der Bestätigung sollten nicht notwendig sein. Für jeden Betroffenen sollte es auch von Amts wegen eine angemessene Entschädigung für die menschenrechtswidrige Verurteilung und deren Folgen geben", forderte die Linkenpolitikerin Carola Stange (queer.de berichtete). Die Grünen kündigten im August zudem an, einen eigenen Antrag im Bundestag einzubringen, um den Prozess zu beschleunigen (queer.de berichtete). Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck begründete den Zeitdruck mit dem fortgeschrittenen Alter vieler Verfolgunsopfer.

Noch ist unklar, wie weit sich Maas gegen Widerstände in CDU und CSU durchsetzen kann. Auch Art und Höhe einer Entschädigung sind noch nicht bekannt. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) fordert neben einer individuellen Entschädigung auch einen zweistelligen Millionenbetrag, der als kollektive Entschädigung im Rahmen eines Fonds Projekte für die Opfer des Paragrafen ermöglichen soll, etwa Beratungsarbeit.

Die Unionsfraktion hatte 2011 noch einen Antrag zur Rehabilitierung im Bundestag abgelehnt – angeblich aus verfassungsrechtlichen Gründen. In der Bundestagsdebatte erklärte damals der CDU-Rechtsexperte Ansgar Heveling, der Antrag auf Aufhebung aller Urteile sei ein Versuch, "rückwirkend die deutsche Rechtsordnung und damit unsere Rechtsstaatlichkeit" auszuhebeln (queer.de berichtete).

Die Debatte um die Rehabilitierung von Opfern der deutschen Schwulenverfolgung zieht sich bereits seit Jahren hin: 2000 hatte sich der Bundestag in einer einstimmig beschlossenen Resolution für die Schwulenverfolgung entschuldigt. Zwei Jahre später hob die damalige rot-grüne Bundesregierung gegen die Stimmen von Union und FDP die Urteile aus der Nazi-Zeit auf. Die rund 50.000 nach 1945 wegen ihrer Homosexualität verurteilten Männer gelten aber nach wie vor als vorbestraft, obwohl in der Bundesrepublik bis 1969 die Nazi-Version des Paragrafen 175 Bestand hatte. In der DDR gab es ebenfalls über 4.000 Verurteilungen aufgrund von Homosexualität – in den Siebziger- und Achtzigerjahren drohte in Ostdeutschland sogar lesbischen Frauen eine Bestrafung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. (dk)

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-w-

#1 MarcAnonym
#2 FelixAnonym
  • 06.09.2016, 16:53h
  • Und wann soll es im Bundestag zur Abstimmung gebracht werden? Denn das ist ja das was zählt...

    Oder soll der Entwurf nur präsentiert werden, um die Wähler zu beruhigen, aber dann gar nicht mehr zur Abstimmung gebracht werden?!
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#3 markusbln11Anonym
  • 06.09.2016, 17:11h

  • Wir warten mal ab, bis der entwurf vorliegt. Nur fakten zählen, nicht wahlkämpferische verkündigungen.
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