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Bundesjustizminister verspricht Rehabilitierung

Maas: Strafmakel für §175-Opfer "unerträglich"


Bundesjustizminister Heiko Maas beklagte, dass zehntausende Männer in Deutschland wegen ihrer sexuellen Orientierung als Straftäter gelten (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)

  • 13. September 2016, 08:55h 11 2 Min.

Bis Ende Oktober soll der Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von verurteilten Schwulen stehen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bekräftigt nach einem Bericht der "Rheinischen Post", dass er binnen der nächsten sieben Wochen einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von Opfern der Nachkriegs-Schwulenverfolgung auf den Weg bringen will. "Ich werde noch im Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem wir die Verurteilungen nach Paragraf 175 aufheben und die Betroffenen rehabilitieren", zitiert die aktuelle Ausgabe der Düsseldorfer Tageszeitung aus dem Rede-Manuskript des Ministers, mit dem er an diesem Dienstag den 71. Deutschen Juristentag in Essen eröffnet.

Der Minister beklagte, dass zehntausende Verurteilungen weiter bestünden: "Ich finde es unerträglich, dass die Betroffenen bis heute mit diesem Strafmakel leben müssen." Diese Männer hätten nichts gestohlen und nichts unterschlagen, sie hätten niemanden verletzt und niemanden betrogen, sie seien einzig und allein wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt und bestraft worden. "Aus heutiger Sicht war das ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und damit verfassungswidrig", stellt der SPD-Politiker fest. "Ein Rechtsstaat sollte auch die Kraft haben, seine eigenen Fehler zu korrigieren."

Maas hatte bereits vergangene Woche bei einer Rede im Bundestag erklärt, einen Gesetzentwurf bis Ende Oktober vorzulegen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai ein Gutachten veröffentlicht, wonach der Staat verpflichtet sei, die Unrechtsurteile gegen Opfer der Schwulenverfolgung aufzuheben und die verurteilten Männer zu entschädigen. Maas kündigte noch am selben Tag einen Gesetzentwurf an. Im Juli legte der Minister dann ein "Eckpunktepapier" zur Rehabilitierung vor.

Allerdings ist unklar, inwieweit sich Maas gegen den Widerstand vom Koalitionspartner CDU/CSU durchsetzen kann. Die Unionsfraktion hatte 2011 noch einen Antrag zur Rehabilitierung im Bundestag abgelehnt. (dk)

15.07.25 | Autor von "Danke, Gustav!"
Harm-Peter Dietrich ist tot
17.06.25 | Von der Gestapo verhaftet, in der Bundesrepublik ermordet
Einer von uns: Der Fall Ludwig Meyer
-w-

#1 m123Anonym
  • 13.09.2016, 13:13h
  • Schon wieder nur eine Ankündigung und keine Tat.

    Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die SPD bisher nichts für uns getan hat. Nur das Bundesverfassungsgericht hat etwas für uns getan. Und die SPD behauptet sogar das sei ihr Verdienst. Die SPD will uns verarschen. Die Frage ist ob wir uns verarschen lassen.

    Auch die Ehe ist immer noch nicht geöffnet, weil die SPD beim rechtlichen Diskriminieren mitmacht und die Eheöffnung im Bundestag mitblockiert.

    Und in Berlin kämpft derzeit SPD-Bürgermeister Müller um LGBT-Stimmen für die Wahl am nächsten Sonntag. Bei der Abstimmung über die Eheöffnung im Bundesrat hat er sich "mutig" enthalten, sich also "mutig" nicht für LGBT-Rechte eingesetzt, als es darauf ankam.

    So ist sie, die SPD. Feige. Macht nix für uns.
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#2 SebiAnonym
  • 13.09.2016, 13:46h
  • Heiko Maas redet gerne (bevorzugt vor Wahlen, die nächste Landtagswahl ist nächsten Sonntag) über dieses Thema.

    Aber nach über 3 Jahren sollte es dann auch mal langsam Fakten statt nur Gerede geben...
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#3 Carsten ACAnonym
  • 13.09.2016, 13:56h
  • "Allerdings ist unklar, inwieweit sich Maas gegen den Widerstand vom Koalitionspartner CDU/CSU durchsetzen kann."

    Das braucht er gar nicht. Wenn seine Partei, die SPD, dem zustimmt, kommt das auch. Denn Grüne und Linkspartei werden ganz sicher zustimmen (wenn der Gesetzesvorschlag vernünftig ist und nicht nur ein Feigenblatt).

    Damit ist dann die Mehrheit im Bundestag gesichert und das Gesetz tritt in Kraft. Punkt.

    Oder ist die SPD etwa keine eigenständige Partei mehr, sondern nur noch Anhängsel der Union?

    Rechtlich ist das ganz klar:
    laut Art. 38 GG ist jeder Abgeordnete nur seinem eigenen Gewissen verpflichtet und nicht an Weisungen anderer gebunden. Wenn die SPD das also nicht umsetzt, dann tut sie das nicht wegen der Union, sondern weil sie es selbst nicht möchte. In dem Fall bräuchten die uns dann auch nicht vorzugaukeln, dass sie das nach der nächsten Wahl wollen. Denn dann wüssten wir ja, dass sie das auch dann nicht machen, wenn die Union das nicht will.

    Daran wird die SPD sich messen lassen müssen...
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