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  • 22. September 2016, 15:45h 6 2 Min.

Österreich geht in Trippelschritten in Richtung Gleichbehandlung (Bild: jamescridland / flickr / by 2.0)

Ein bisschen weniger Diskriminierung: Ab Januar 2017 sollen sich Schwule und Lesben nicht mehr dort verpartern müssen, wo man gemeinhin Führerscheine oder Gewerbebewilligungen abholt.

Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) hat ihren Widerstand dagegen aufgegeben, dass sich gleichgeschlechtliche Paare im Standesamt verpartnern dürfen. Das kündigte Familienministerin Sophie Karmasin am Mittwoch an. Außerdem sollen gleichgeschlechtliche Paare in Zukunft wie Heterosexuelle einen gemeinsamen "Familiennamen" führen dürfen. Bislang durften sie in offiziellen Formularen nur einen "Nachnamen" angeben, was praktisch zu einem Outing führen konnte.

Diese beiden Änderungen würden zum 1. Januar in Kraft treten, so Karmasin. "Uns war es wichtig, dass diese zwei Punkte, die eine offensichtliche Diskriminierung darstellen, nun geändert werden", sagte die von der ÖVP nominierte parteilose Ministerin gegenüber der Tageszeitung "Die Presse". Auch nach der Öffnung des Standesamtes und der Änderung beim Familiennamen gibt es allerdings immer noch 30 Unterschiede zwischen homosexueller Lebenspartnerschaft und heterosexueller Ehe.

"Kleiner, aber wichtiger Schritt"

LGBTI-Aktivisten begrüßten die Teil-Gleichstellung. Die geplante Reform sei ein "kleiner, aber wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung", erklärte Helmut Graupner, der Chef der LGBTI-Organisation Rechtskomitee Lambda. Weitere Schritte, insbesondere die Ehe-Öffnung, seien aber notwendig.

Derzeit wird in Österreich heftig über die gleichgeschlechtliche Ehe debattiert. Während sich die SPÖ von Bundeskanzler Christian Kern für die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben im Ehe-Recht einsetzt, blockiert Junior-Partner ÖVP eine Gleichstellung. Familienministerin Karmasin erklärte erst Anfang des Monats, dass eine vollständige Gleichbehandlung der katholischen Kultur Österreichs widerspreche (queer.de berichtete).

Klage in Straßburg gegen Standesamtsverbot

Mit der Gesetzesänderung könnte die Regierung auch einer drohenden Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zuvorkommen: Seit letztem Jahr läuft in Straßburg eine Klage gegen das Standesamtsverbot für Schwule und Lesben (queer.de berichtete).

Gegenwärtig dürfen Schwule und Lesben ihre Verpartnerungen nur auf Bezirksverwaltungsbehörden eintragen lassen. In diesen Ämtern werden unter anderem Gewerbebewilligungen oder Führerscheine ausgegeben.

Vielen Deutschen wird die Debatte in Österreich bekannt vorkommen: Hierzulande galt zwischen 2001 und 2011 in manchen Regionen ebenfalls das Standesamt als Tabu. Unionsregierte Bundesländer weigerten sich damals, gleichgeschlechtlichen Paaren Zugang zum Standesamt zu gewähren. Beispielsweise mussten sich Schwule und Lesben in Teilen Baden-Württembergs in Kfz-Zulassungsstellen das Ja-Wort geben. Die Stuttgarter Landesregierung war die letzte, die das Standesamt für alle öffnete – allerdings erst, nachdem Grün-Rot die schwarz-gelbe Koalition des homophoben Ministerpräsidenten Stefan Mappus abgelöst hatte (queer.de berichtete). (dk)

#1 OesiAnonym
  • 22.09.2016, 15:56h
  • Also ich und mein Partner werden die Atmosphäre bei der KFZ-Zulassungsstelle, als neben den ganzen Autos auch unsere Partnerschaft zugelassen wurde, nie wieder vergessen. Total romantisch und so...
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#2 Julian SAnonym
  • 22.09.2016, 16:15h
  • Schlimm genug, dass das überhaupt bisher so war.

    Auch das Eingehen einer Eingetragenen Partnerschaft ist eine Personenstands-Änderung. Und damit gehört es in die Standesämter und nirgends sonst hin.

    Das Ziel muss aber weiterhin eine Ehe für alle sein. Und von mir aus auch parallel dazu eine Eingetragene Partnerschaft für alle (ähnlich wie in Frankreich).
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#3 SnowAnonym
  • 22.09.2016, 17:38h
  • Die Frage ist ob der Pröll nicht wieder ein paar Leute davor absägt bevor es von der Regierung beschlossen wurde.

    Was auf alle Fälle 1000 % sicher ist, dass bei den Preussen und in der Schweiz ein Gesetz im Januar in Kraft tritt aber bei uns ganz bestimmt nicht, weil wir keinen Januar haben sondern einen JÄNNER
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