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BISS-Mitglieder mit ihren Forderungen zum Umgang mit den Verfolgten nach §175 beim diesjährigen Kölner CSD (Bild: Norbert Blech)

  • 25. September 2016, 14:44h 10 3 Min.

Die Bundesinteressenvertretung Schwuler Senioren (BISS) fordert von der SPD, keine Kompromisse bei der Rehabilitierung der verfolgten Männer zuzulassen.

Die Bundesinteressenvertretung Schwuler Senioren (BISS) hat sich bestürzt gezeigt über die Ankündigung der Union im Bundestag, eine von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorbereitete Rehabilitierung von Männern, die in der Bundesrepublik nach Paragraf 175 verfolgt und verurteilt wurden, zwar in Grundzügen zu unterstützen, dabei aber weitgehend auf eine Entschädigung verzichten zu wollen.

"Eine Entschädigung soll es nur auf Nachweis der individuellen Verfolgung geben", kritisiert der in Köln sitzende Verein unter Verweis auf entsprechende Äußerungen des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Harbarth (queer.de berichtete). "Von einer kollektiven Entschädigung, wie für die Urteile zwischen 1933 und 1945, ist nicht die Rede." Die Interessenverantwortung sieht die Union dabei in besonderer Verantwortung: "CDU und CSU hatten bis 1994 am §175 festgehalten."

Die Ankündigung von Harbarth empfinde er "mehr als befremdlich", empört sich BISS-Vorstand Reinhard Klenke. "Nachdem jahrzehntelang Akten vernichtet wurden, darf der Entschädigungsanspruch nicht auf eben diesen Akten allein beruhen bleiben. Wir fordern eine niedrigschwellige und unbürokratische Lösung!"

Der Paragraf führte nicht nur zu Strafverfolgung

Die Senioren beklagen auch, dass die Union eine kollektive Entschädigung ablehnt, die ein vom Bundesjustizminister vorgestelltes Eckpunktepapier vorsieht. "Wir hoffen, dass Heiko Maas sich in der Frage der kollektiven Entschädigung durchsetzen wird. Dazu braucht er auch die volle Unterstützung seines Parteivorsitzenden und Vizekanzlers Sigmar Gabriel", erklärt BISS-Vorstand Sigmar Fischer. "Der §175 hat in seiner Nazi-Fassung nicht nur schwule Männer in ihrer Existenz, im Beruf und in ihrem sozialem Umfeld bedroht, sondern bis Ende der 1960er Jahre das Recht auf die Bildung von Vereinen und Organisationen unter dem Sittengesetz eingeschränkt." Dieser Einschränkung der Bürgerrechte müsse der Gesetzgeber mit einer kollektiven Entschädigung Rechnung tragen.

"BISS fordert die SPD und CDU/CSU dazu auf, vergangenes Unrecht nicht zu wiederholen und nicht erneut die Urteile nach §175 nur für einen begrenzten Zeitabschnitt aufzuheben", so die Pressemitteilung. "So lange der §175 galt, wurde Homosexualität durch den Staat stigmatisiert."

Die Interessenvertretung schwuler Senioren (BISS) hatte im Juni ein eigenes Konzept (PDF) zur Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Männer vorgelegt. Darin fordert sie auch eine Kollektiventschädigung in Höhe von etwa 68 Millionen Euro, die in einem Entschädigungsfonds des Bundes unter Berücksichtigung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld verwaltet werden soll. Daraus sollen vor allem Maßnahmen zur Teilhabe, Partizipation und kultursensiblen Versorgung für die Generationen gefördert werden, die besonders unter dem Paragrafen zu leiden hatten (queer.de berichtete).

Debatte ab Oktober im Bundestag

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte die Rehabilitierung lange vor sich hin geschoben, bis die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Mai ein Rechtsgutachten veröffentlichte, wonach diese nicht nur möglich, sondern rechtlich geboten sei (queer.de berichtete). Wenig später kündigte Maas einen Gesetzentwurf an; im September gab er bekannt, dass dieser im Oktober in den Bundestag eingebracht werden soll (queer.de berichtete). Ein von Maas vorgestelltes Eckpunktepapier sah neben einer Individualentschädigung auch einen Entschädigungsfonds für Betroffene vor, die keine Nachweise erbringen können, sowie eine kollektive Entschädigung durch "eine Zuwendung in Form einer Projekt- oder einer institutionellen Förderung" an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (queer.de berichtete).

Das Vorhaben hatte wegen einiger Ausnahmeregelungen zu Kritik von Oppositionsparteien und Verbänden geführt (queer.de berichtete). Mitte September hatte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) die Pläne zugleich als zu weitgehend kritisiert (queer.de berichtete). (nb/pm)

-w-

#1 GeorgFalkenhagen
  • 25.09.2016, 17:23hBremen
  • Eigentlich bin ich ja auch ein "schwuler Senior". Aber mit 66 Jahren fängt das Leben an, ging der Gesang.

    Unser Gaysang als Betroffene geht da natürlich anders, weil wir persönlich in dem Unrechtszeitraum von BRD und DDR lebten - und vergeblich liebten.

    Das ist die OFFENE RECHNUNG, liebe Regierung! Um Begleichung wird nicht mehr gebeten, sondern gefordert!

    Oder ist unser Staat etwa pleite???
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#2 Robby69Ehemaliges Profil
  • 25.09.2016, 18:49h
  • Eben! Keine Ausnahmen, keine "ja-aber"-Mauscheleien der GroKo! Vollständige Rehabilitierung von uns 175ern - JETZT! Aufhebung ALLER 175er-Unrechtsurteile - JETZT!
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#3 Robby69Ehemaliges Profil