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Beschluss in Lübeck
Nordkirche beschließt Segnung von Homo-Paaren

Mit der Nordkirche bieten inzwischen fünf evangelische Landeskirchen eine Segnung von Homo-Paaren an (Bild: flickr / Cjames Fotografia / by 2.0)
- 29. September 2016, 17:50h 3 Min.
Die Synode der evangelischen Landeskirche stimmte am Donnerstag mit großer Mehrheit für eine Trauungszeremonie – die aber nicht Trauung heißen darf.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) will eingetragenen Lebenspartnern erstmals ein Recht auf Segnung inklusive Ringtausch vor dem Altar und Eintragung ins Kirchenbuch ermöglichen. Die derzeit in Lübeck-Travemünde stattfindende Synode mit 156 Mitgliedern stimmte am Donnerstag bei nur drei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen für einen entsprechenden Entwurf von Landesbischof Gerhard Ulrich.
Voraussichtlich Anfang November wird die Neuregelung in Kraft treten, wenn sie im kirchlichen Gesetz- und Verordnungsblatt steht, und damit zur offiziellen kirchlichen Amtshandlung. Bereits durchgeführte Segnungen – Schätzungen zufolge rund 100 im Bereich der Kirche – können nun als offizielle Verbindung nachträglich ins Kirchenbuch eingetragen und beurkundet werden. Nach dem neuem Recht kann ein Pastor zwar eine Segnung ablehnen, die Kirche muss dann aber für Ersatz sorgen.
Die Synode beschloss auch eine liturgische Handreichung zu den Segnungsgottesdiensten, die sich an der Trauung heterosexueller Paare orientiert – mit dem Unterschied, dass der Akt hier nicht "Trauung" heißen darf, sondern "Segnung von Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft". Ein Gegenantrag zum Kompromisspapier, der von "Traaung" sprach, wurde während der Debatte zurückgezogen.
"Trauung zweiter Klasse"?

Bischof Gerhard Ulrich versuchte, die Wogen der Debatte zu glätten (Bild: Sönke Dwenger / Nordkirche)
Laut einer Pressemitteilung der Nordkirche hatte der Greifswalder Bischof Hans-Jürgen Abromeit in der Synoden-Debatte von Kirchenmitgliedern berichtet, die bei einem Beschluss mit der Bezeichnung "Trauung" mit Kirchenaustritt gedroht hatten. Propst Daniel Havemann aus dem Kirchenkreis Plön-Segeberg kritisierte hingegen den Beschluss und betonte die Gefahr, dass die andere Bezeichnung als "Trauung zweiter Klasse" verstanden werden könnte.
Landesbischof Gerhard Ulrich verwies Kritiker der Segnung darauf, dass diese keine "Entwertung" der Ehe sei. "Eine Amtshandlung – auch die Trauung – segnet nicht die Lebensform. Sondern: In ihr werden Menschen gesegnet, die sich miteinander auf den Weg machen", sagte Ulrich.
Die Nordkirche mit ihren 2,1 Millionen Mitgliedern ist jetzt die fünfte von 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland, in der gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst getraut werden können. Entsprechende Beschlüsse gibt es bereits in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der rheinischen Kirche und der Evangelischen Kirche in Baden.
In der 2012 durch Zusammenschluss dreier Landeskirchen gegründeten Nordkirche galt bislang eine Übergangsregelung: In der ehemaligen nordelbischen Kirche (Hamburg und Schleswig-Holstein) waren schon seit 2012 Segnungen homosexueller Paare in einem gottesdienstlichen Rahmen möglich. Dafür musste aber in jedem Einzelfall erst die Zustimmung von Kirchengemeinderat und Propst eingeholt werden. Dies war zuvor auf dem Gebiet der früheren Pommerschen Kirche ausdrücklich ausgeschlossen. In der Mecklenburgischen Kirche war eine Segnung offiziell nur als "seelsorgerliche Begleitung" möglich.
Vielfalt anerkennen wie frühere Schuld
Landesbischof Ulrich rief in seiner Ansprache die Diskriminierung, Verfolgung und Ermordung gleichgeschlechtlich liebender Frauen und Männer in Erinnerung, zu der die "jahrhundertelange Verdammung weiblicher und männlicher Homosexualität durch Theologie und Praxis der Kirche" beigetragen habe. Bereits im Jahr 2000 hatte die Landessynode der damaligen Nordelbischen Kirche dies als Schuld bekannt und Gott und die betroffenen Menschen dafür um Vergebung gebeten.
Das Kirchenparlament stimmte am Donnerstag auch für eine zukünftige Themensynode unter dem Arbeitstitel "Familienformen, Beziehungsweisen: Vielfalt sehen und fördern – Menschen stärken". Präses Dr. Andreas Tietze sagte, der Segnungsbeschluss sei "ein weiterer Meilenstein in der Arbeit dieser Landessynode. Die Debatte war von großem Respekt geprägt – auch angesichts unterschiedlicher Positionen. Das Ziel, Diskriminierungen abzubauen sowie miteinander im Gespräch zu bleiben, wurde erreicht. Wir bleiben weiter dran an den Themen." (nb/pm)














Mögen weitere Landeskirchen der EKD in den kommenden Jahren diesen Schritt auch umsetzen, den nunmehr FÜNF Landeskirchen der EKD erreicht haben.
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In 13 weiteren EKD-Landeskirchen gibt es zudem bereits öffentliche Segnungsgottesdienste, die aber nicht in die Kirchenbücher eingetragen werden, und liturgisch abweichend ausgestaltet sind.
Nur in zwei Landeskirchen (Württemberg und Sachsen) der EKD sind bisher keine öffentliche Gottesdienste zur Segnung des Paares erlaubt. Dort gibt es nur ein seelsorgerliches Gespräch und das war es dann auch.