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Angeklagter hielt das Opfer für schwul
Prozess: Mann nach Vergewaltigung mit Spatenstiel gestorben

Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe (Bild: flickr / Jack Pearce / by 2.0)
- 4. Oktober 2016, 14:30h 2 Min.
Ein 27-Jähriger soll in Bayreuth einen Kollegen getötet haben, weil er ihn für schwul hielt. Jetzt wird der Fall vor Gericht verhandelt.
Vor dem Landgericht Bayreuth hat am Dienstag der Mordprozess gegen einen 27-Jährigen begonnen, der laut Staatsanwaltschaft einem Kollegen Anfang Februar in der oberfränkischen Stadt Homosexualität unterstellt und ihn daraufhin brutal getötet hatte. Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alt war, arbeitete mit dem 43 Jahre alten Opfer auf einer Baustelle zusammen, als sich die Tat ereignete.
Der jüngere Mann soll demnach den Kollegen am Nachmittag des Karnevalsdienstags als Homosexuellen beschimpft und ihn mit Fäusten und Gegenständen geschlagen haben. Anschließend habe der Angeklagte sein zu diesen Zeitpunkt wehrloses Opfer mit einem Spatenstiel vergewaltigt, bevor er ihn in eine nahe gelegene unbewohnte Wohnung gebracht haben soll. Das Opfer blutete zu diesem Zeitpunkt schwer und erlag später seinen schweren Verletzungen.
Erst am nächsten Tag wurde die Leiche gefunden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter den Tod des älteren Mannes gewollt habe und wusste, dass das Opfer an den Verletzungen sterben würde.
Der mutmaßliche Täter wurde schnell gefasst und zunächst wurde Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Später klagte die Staatsanwaltschaft den Mann jedoch wegen Mordes an.
Am ersten Verhandlungstag wollte der Angeklagte laut BR zunächst keine Angaben zu seiner Person und zur Tat machen. Sein Anwalt wollte sich gegenüber den Medien nicht zu dem Fall äußern. Für den Prozess sind acht Verhandlungstage angesetzt. Sollte der Angeklagte wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. (cw)
Update 21. Oktober: Angeklagter zu lebenslange Haft verurteilt
Der Angeklagte wurde wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, konnte die Kammer nicht feststellen, auch weil der Verdächtige vor der Tat völlig unauffällig gelebt habe.













