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Reichsleiter SS Heinrich Himmler, hier mit SS-Männern, ist für die Gründung der "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung" verantwortlich (Bild: Bundesarchiv, Bild 183-J27809)

  • 10. Oktober 2016, 12:19h 17 2 Min.

Auf Sondererlass von Heinrich Himmler entstand am 10. Oktober 1936 eine Behörde, die die Daten Zehntausender schwuler Männer sammelte.

Bis heute erinnert keine Gedenktafel an diese gruselige Behörde: Auf Sondererlass von Heinrich Himmler, dem damaligen Reichsführer SS, wurde am 10. Oktober vor 80 Jahren die "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung" gegründet. Sie war das zentrale Instrument der Nationalsozialisten zur Verfolgung schwuler Männer in ganz Deutschland.

Die Behörde, die im Reichskriminalpolizeiamt am Werderschen Markt in Berlin angesiedelt war, wurde zunächst vom SS-Offizier Josef Meisinger geleitet, ab 1938 von Kriminalrat Erich Jacob. Beide hatten einen Stamm von 17 Mitarbeitern. 1940 hatte die "Reichszentrale" bereits Namen und Anschriften von über 40.000 wegen Homosexualität verurteilter oder verdächtiger Männer gesammelt. Die am Ende schätzungsweise 100.000 Karteikarten umfassende Sammlung wurde wahrscheinlich in den letzten Kriegstagen vernichtet.

Die Schwulenverfolgung verschärfte sich


Himmlers Geheimerlass fordert eine "wirksame Bekämpfung" der "Volksseuche" Homosexualität als "eine der größten Gefahren für die Jugend" (Bild: ondamaris.de / wikipedia)

Die Gründung der "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung" bedeutete zwar nicht den Beginn der nationalsozialistischen Schwulenverfolgung (bereits 1934 wurde das "Sonderdezernat Homosexualität" beim Geheimen Staatspolizeiamt eingerichtet), sehr wohl jedoch eine deutliche Intensivierung und Verschärfung.

Die zentrale Datenspeicherung erlaubte es der Behörde, Maßnahmen zur Verfolgung und Bestrafung von Homo­sexuellen einzuleiten und zu koordinieren. Dazu stand ihr der Einsatz von mobilen Sondereinheiten zur Verfügung. Eine Richtlinie von 1937 regelte etwa die ständige Überwachung von Strichern.

Im nationalsozialistischen Deutschland wurden insgesamt rund 50.000 Männer nach Paragraf 175 verurteilt, bis zu 15.000 wurden in Konzentrationslager verschleppt, wo vermutlich über die Hälfte ums Leben kam. Hunderte homo­sexuelle Männer wurden zudem auf gerichtliche Anordnung hin kastriert, eine unbekannte Zahl in psychiatrische Anstalten eingewiesen. Ohne die Arbeit der "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung" wäre das Ausmaß der Verfolgung nicht möglich gewesen. (cw)

-w-

#1 champalexAnonym
#2 markusbln11Anonym
  • 10.10.2016, 15:24h

  • Höre ich zum ersten mal. Und wie ich sehe, bin ich nicht die / der einzige.

    Da fehlt wohl wirklich die professionelle geschichtliche aufarbeitung ubd öffentliche rezeption.
  • Direktlink »
#3 Ulli_2mecs

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