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Klage abgewiesen
Gericht: In Österreich gibt es nur Mann und Frau

Alex Jürgen musste eine Niederlage vor dem Landesverwaltungsgericht einstecken
- 13. Oktober 2016, 08:30h 3 Min.
Das dritte Geschlecht wird in offiziellen Dokumenten nicht anerkannt, stellte ein österreichisches Gericht klar.
Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht in Linz hat am Montag die Klage einer intersexuellen Person auf Eintragung des Geschlechts "inter", "anders" oder "X" im Personenstandsregister abgelehnt. Der Gesetzgeber sehe derzeit nicht die Eintragung "einer anderen Geschlechtsbezeichnung als 'männlich' oder 'weiblich'" vor. Das Gericht sah "auch keine Bedenken an der Verfassungskonformität der Bestimmungen" der aktuellen Gesetze, weil der Verfassungsgerichtshof wiederholt erklärt habe, "dass ein Gesetz nicht schon dann gleichheitswidrig ist, wenn seine Anwendung nicht in allen Fällen zu einem befriedigenden Ergebnis führt".
Aus diesem Grund seien die Richter zu dem Ergebnis gekommen, "dass die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war". Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles und fehlender höchstgerichtlicher Rechtsprechung wurde aber eine Revision am Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich zugelassen.
Standesamt hatte Eintragung verweigert
Geklagt hatte Alex Jürgen, 1976 als intergeschlechtlicher Mensch geboren, weil das Standesamt der Stadt Steyr die Eintragung als weder männlich noch weiblich verweigert hatte. Intersexuelle oder intergeschlechtliche Personen sind Menschen, die hinsichtlich ihres chromosomalen, genetischen oder anatomischen Geschlechts von der üblichen medizinischen Vorstellung männlicher und weiblicher Körper abweichen.
"Herm Alex", so die bevorzugte Bezeichnung der klagenden Person, kam bei der Geburt mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen zur Welt, die weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht entsprachen. Jürgen musste dann eine lange Tortur durchmachen: Zunächst ordneten die behandelnden Ärzte Jürgen als männlich ein, ein entsprechender Eintrag im Geburtenbuch wurde veranlasst. Nach zahlreichen Untersuchungen rieten Mediziner den Eltern, ihr Kind aufgrund der geschlechtlichen Doppeldeutigkeit als Mädchen zu erziehen. Im Laufe der folgenden Jahre wurden die ambivalenten körperlichen Geschlechtsmerkmale zum Teil entfernt, um Jürgens Körper optisch dem eines Mädchens anzupassen. Doch das konstruierte Geschlecht entsprach nicht Jürgens Identifikation.
Da Jürgen keine Frau ist und sich nicht als Frau identifiziert, wurde auf eigenen Wunsch hin bereits vor Jahren die durch künstliche Hormongaben entwickelte Brust entfernt. Jürgen empfindet sich aber auch nicht als Mann, sondern als intergeschlechtlicher Mensch – und outete sich vor zehn Jahren als solcher. Seither kämpft Jürgen um die Anerkennung der eigenen Identität. Jürgens Anwalt hatte sich bereits im Vorfeld des Prozesses auf einen Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarates über die Lage intergeschlechtlicher Personen aus dem Jahr 2015 berufen, in dem argumentiert wurde, dass bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden und Ausweisen die geschlechtliche Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen zu respektieren sei.
In Deutschland ist eine ähnliche Klage einer intersexuellen Person anhängig. Der Bundesgerichtshof lehnte erst im August den Antrag auf die Geschlechtseintragung "inter/divers" ab (queer.de berichtete). Der Fall soll nun vom Bundesverfassungsgericht behandelt werden. (dk)
Mehr zum Thema:
» Erkennt Österreich drittes Geschlecht an? (21.06.16)















"In Österreich gibt es nur Mann und Frau"
Aha. Liest sich so wie die Aussage, im Iran gebe es keine Homosexuellen.
Was es gibt oder nicht "entscheidet" nun mal die Realität. Gerichte die sich der Realität verweigern kann und darf man nicht ernst nehmen.
Das tragische ist bloss, dass man damit den Betroffenen das Leben unnötig schwer macht. Das Gericht verursacht ein grosses Leid. Man stelle sich nur mal vor, man dürfte sich nicht als Mann bezeichnen.
Und man bestraft unsere Kinder. Die werden nämlich bestimmt dafür mal als Steuerzahler die dann zu zahlenden Entschädigungen für dieses eklatante Unrecht bezahlen müssen. Wiedergutmachen kann man sowas nicht, genau wie bei den 175ern.