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Der Paragraf 175 im bundesdeutschen Strafgesetzbuch wurde 1969 entschärft, jedoch erst 1994 ganz abgeschafft. In der DDR wurde Homosexualität seit 1957 kaum noch bestraft, der entsprechende Paragraf 1968 gestrichen (Bild: uranus / flickr / by-sa 2.0)

  • 24. Oktober 2016, 10:32h 3 2 Min.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte den Bundestag auf, das Aufhebegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat an die Bundesregierung appelliert, den Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1949 verurteilten Schwulen unverzüglich in den Bundestag einzubringen. "Das Gesetz muss noch in dieser Legislaturperiode kommen. Alle Parteien sind aufgefordert, einvernehmlich an der Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175 und ihrer Angehörigen mitzuarbeiten", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Sonntag in Berlin.

Auch wenn Unrecht sich mit Geld nicht wieder gutmachen lasse, sei es "höchste Zeit", dass die mehrheitlich hochbetagten Opfer endlich entschädigt werden. "Ihre Rehabilitierung ist überfällig", so Hoffmann. "Sie ist wichtig, weil der demokratische Rechtsstaat damit korrigiert, was menschenrechtswidrig und Ausdruck größter Intoleranz war: die Kriminalisierung von Homosexuellen."

Das Gesetz sollte nach den Vorstellungen des DGB sämtliche menschenrechtswidrigen strafrechtlichen Ungleichbehandlungen von Homosexualität umfassen, die bis zur endgültigen Abschaffung des Pararafen 175 im Jahr 1994 stattgefunden haben. "Gebraucht wird eine Lösung, die Rechtsfrieden schafft und sich an den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte orientiert."

Da viele Betroffene nicht mehr leben, begrüßte es der DGB, dass an ihrer statt angeblich eine Kollektiventschädigung an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld fließen soll. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte am vergangenen Freitag seinen Gesetzentwurf zur Abstimmung an seine Kabinettskollegen weitergeleitet. Demnach können noch lebende Verurteilte mit mehreren Tausend Euro Entschädigung rechnen (queer.de berichtete). (cw/pm)

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#1 Robby69Ehemaliges Profil
  • 24.10.2016, 17:46h
  • Nicht nur der DGB, sondern auch wir betroffenen 175er fordern eine SOFORTIGE AUFHEBUNG ALLER 175er-URTEILE UND UNSERE SOFORTIGE VOLLSTÄNDIGE REHABILITIERUNG!
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#2 goddamn liberalAnonym
  • 24.10.2016, 18:08h
  • Antwort auf #1 von Robby69
  • Freut mich aber auch, dass der DGB mit Euch solidarisch ist!

    Ist doch immer nett, wenn man mit seiner Herkunft und seinem Weltbild im Reinen sein kann.
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#3 TheDad
  • 24.10.2016, 19:02hHannover
  • ""Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat an die Bundesregierung appelliert, den Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1949 verurteilten Schwulen unverzüglich in den Bundestag einzubringen.""..

    Denkfehler..
    Denn es gilt die Urteile ab 1945 aufzuheben, und die zu Unrecht Verurteilten zu rehabilitieren und zu entschädigen..

    ""Da viele Betroffene nicht mehr leben, begrüßte es der DGB, dass an ihrer statt eine Kollektiventschädigung an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld fließen soll.""..

    Noch ein Denkfehler..
    Die Bundesstiftung ist auch "Eigentum" des Bundes..
    Demnach "entschädigte" sich der Bund dann selbst..
    Diese Summe muß an andere Einrichtungen fließen, beispielsweise an Einrichtungen die sich explizit für Verfolgte LGBTTIQ*-Flüchtlinge kümmern und bemühen..
    Zudem sind 500.000 Euro im Angesicht von über 44.000 Verurteilungen und mehr als 100.000 aktenkundigen Verfolgten ein schlechtes Witz..
    Das wären dann schlappe 5,-- pro Kopf..

    Da kann man gar nicht so viel fressen......
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