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Am Wochenende fand die Bundesmitgliederversammlung der Liberalen Schwulen und Lesben im Thomas-Dehler-Haus statt (Bild: LisL Deutschland)

  • 24. Oktober 2016, 12:09h 6 2 Min.

Die Homo-Gruppe der FDP möchte Opfern des Paragrafen 175 die Möglichkeit geben, ihre Entschädigung in eine Rente umwandeln zu können.

Die Bundesmitgliederversammlung der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL) hat am Wochenende bei ihrer Tagung in Berlin einstimmig eine Resolution zur Entschädigung der Opfer des früheren Paragrafen 175 beschlossen. Darin fordern die Mitglieder der FDP-Vorfeldorganisation eine Renten-Option bei der Entschädigung, wie es sie bereits bei den SED-Opferrenten gegeben hatte.

Die Renten-Option sei wichtig, da diese anders als eine Bar-Entschädigung nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden würde. Für manche Opfer sei das entscheidend, z.B. wenn ein Mann inzwischen hochbetagt im Pflegeheim lebt. Von einer Bar-Entschädigung hätten viele nichts.

Außerdem fordert die Gruppe eine nennenswerte kollektive Entschädigung durch eine Zahlung an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, deren Aufgabe es ist, das erlittene Unrecht der schwulen Männer in der Vergangenheit aufzuarbeiten und durch Bildung neuer Diskriminierung entgegen zu wirken. Die Organisation fordert konkret, das Stiftungskapital um die Summe von 50 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt aufzustocken.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte am vergangenen Freitag seinen Gesetzentwurf zur Abstimmung an seine Kabinettskollegen weitergeleitet. Demnach können noch lebende Verurteilte mit einer Entschädigung von 3.000 Euro pro Urteil und 1.500 Euro pro angefangenem Jahr eines Freiheitsentzugs rechnen (queer.de berichtete).

Insgesamt waren Schätzungen zufolge rund 65.000 Männer in der Bundesrepublik nach dem Paragrafen 175 verurteilt worden, der bis 1969 in der von den Nazis verschärften Form galt und noch bis 1994 ein unterschiedliches Schutzalter für homo- und heterosexuellen Sex vorsah. Auch in der DDR waren schwule Männer nach dem Paragrafen 175 der Vorkriegszeit, später nach dem Paragrafen 151 verfolgt worden. Der Paragraf bestimmte zudem das gesellschaftliche Klima und das Leben aller Schwulen. (cw)

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-w-

#1 LinusAnonym
  • 25.10.2016, 09:39h
  • "Die Renten-Option sei wichtig, da diese anders als eine Bar-Entschädigung nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden würde."

    Das könnte man ja auch bei Bar-Entschädigungen gesetzlich regeln.

    Viel wichtiger wäre erst mal, dass wenigstens halbwegs gerechte Entschädigungen gezahlt würden. Man sollte sich erstmal dafür einsetzen und irgendwelche organisatorischen Details kann man dann immer noch klären.
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#2 AFD-WatchAnonym
  • 25.10.2016, 14:40h
  • Löblich, dass die liberalen Schwulen und Lesben sich dem anschließen, nachdem sich 2001 die FDP der CDU angeschlossen hatte (trotz Opposition!) und sich weigerte, die Opfer aus der Nazi-Zeit zu rehabilitieren! Und dies auch in der letzten Regierungsbeteiligung 2011 tat!
    Ein Hohn, dass die Lokalität die falsche ist, da das Haus noch immer nach jemandem benannt ist, der an der Verfolgung der 175er maßgeblich beteiligt war. Die FDP sollte diese unrühmliche Beteiligung aufarbeiten!
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#3 AFD-WatchAnonym

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