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Kritik an Maas-Entwurf
§175-Rehabilitierung: Grüne bringen eigenen Gesetzentwurf ein

Volker Beck appelliert an die Bundesregierung, bei ihrem Entwurf nachzubessern (Bild: Angelika Kohlmeier)
- 25. Oktober 2016, 13:57h 2 Min.
Die Opposition ist nicht zufrieden mit dem Entwurf von Justizminister Maas – und will mit einem eigenen Entwurf den Druck auf die Bundesregierung erhöhen.
Die grüne Bundestagsfraktion hat am Montag einen eigenen Gesetzentwurf (PDF) sowie einen Antrag (PDF) für Opfer der Schwulenverfolgung im Nachkriegsdeutschland eingereicht. Grund seien die "unzureichenden Entschädigungsregelungen" im Referentenentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), teilte die Partei am Dienstag mit.
"Wir wollen Druck machen, dass die Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Homosexuellen jetzt schnell vorangeht und dass bei der Entschädigung keine halben Sachen gemacht werden", so die Grünenabgeordneten Volker Beck und Katja Heul in einer gemeinsamen Erklärung. Sie setzten sich dabei für eine "angemessene individuelle Entschädigung der Opfer" ein sowie für einen "kollektiven Entschädigungsausgleich, der der historischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung des Unrechts dient, breit angelegte Maßnahmen gegen Homophobie und Transphobie sowie für Respekt und Akzeptanz fördert und Seniorenarbeit für Lesben, Schwule, bi- und transsexuelle Menschen unterstützt."
3.000 Euro pro Urteil und 1.500 Euro pro Jahr Gefängnis
Der Maas-Entwurf sieht bislang Urteilsaufhebungen und eine individuelle Entschädigung von 3.000 Euro pro Urteil und 1.500 Euro "je angefangenem Jahr erlittener Freiheitsentziehung" vor. Eine Kollektiventschädigung wurde offenbar aus Angst vor dem Widerstand aus der Union gestrichen (queer.de berichtete).
Scharfe Kritik am Maas-Entwurf kommt auch von der anderen Oppositionsfraktion im Bundestag. Der queerpolitische Sprecher der Linksfraktion, Harald Petzold, erklärte am Dienstag, dass er zwar den Vorschlag "für ein pauschales und somit unbürokratisches Entschädigungsmodell" begrüße. In der Frage der Entschädigung müsse der Gesetzgeber aber "noch deutlich nachbessern". Zudem sollte sich die Bundesregierung noch vor dem Einbringen des Gesetzentwurfes in den Deutschen Bundestag dazu entschließen, dass die Entschädigungsleistungen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden.
Am Wochenende hatten die Liberalen Schwule und Lesben (LiSL) wegen dieser Befürchtung bereits an die Bundesregierung appelliert, eine Renten-Option für die Entschädigung zu beschließen; die Rente solle dabei nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden (queer.de berichtete). (dk)















Jetzt muss man sich natürlich auch den Gesetzentwurf der Grünen ansehen, ob dort würdigere Entschädigungen vorgesehen sind und auch einige andere Dinge besser geregelt sind als die SPD dies vorsieht.