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Das "Aarows" ist ein rund um die Uhr geöffneter Club, in dem sich laut Eigenwerbung "Schwule und Bisexuelle in relaxter Atmosphäre treffen" (Bild: Aarows Sydney)

  • 1. November 2016, 12:28h 12 2 Min.

Ein Mann, der Säure in einen Gleitgel-Spender eines Gay-Clubs geschüttet hatte, habe nicht aus Hass gehandelt, fand das Gericht.

Ein Gericht in Sydney hat am Dienstag eine Bewährungsstrafe gegen einen 62-Jährigen verhängt, der im August einen Anschlag mit Salzsäure auf Besucher des Gay-Clubs "Aarows" der Stadt verüben wollte.

Der Mann hatte die Säure in einen Gleitgel-Spender des Clubs, der laut Eigenwerbung "drei Ebenen Abenteuer für Erwachsene" anbietet, geschüttet, dabei allerdings einen Alarm ausgelöst – die Spender waren bereits zuvor von Unbekannten manipuliert worden, weswegen der Club im Industriegebiet im Vorort Rydalmere eine Sicherung eingebaut hatte. Der Mann wurde noch vor Ort vom Sicherheitsdienst des Clubs festgehalten und an die Polizei übergeben (queer.de berichtete).

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann daraufhin wegen versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt und von einem strafverschärfenden Hassverbrechen gesprochen: Das Motiv sei "ein Lehrbuchbeispiel" für Menschenhass, so eine Vertreter der Staatsanwaltschaft während der Verhandlung im September, der Mann habe gewusst, dass sich im "Aarows" Männer zum Sex treffen.

Richterin folgte medizinischen Gutachen

Die Anwälte des Mannes hatten erklärt, ihr Mandant habe an einer psychischen Erkrankung gelitten und dazu entsprechende Gutachten eines Arztes und eines Psychologen samt eines umfassenden Behandlungsprogramms vorgelegt. Es habe sich um eine "irrationale, uncharakteristische Handlung" gehandelt.

Auch ein Hassverbrechen wiesen die Anwälte zurück: Der Mann habe den Anschlag nicht aufgrund der sexuellen Orientierung der Besucher ausführen wollen, sondern weil er sauer war, dass er Anfang des Jahres aus dem Club geworfen worden war. Den Medienberichten über die Verhandlung lassen sich keine Informationen über die sexuelle Orientierung des Mannes bzw. den Grund seines Rauswurfs entnehmen; zugleich war er aber als regelmäßiger Besucher des "Aarows" bezeichnet worden.

Richterin Beverly Schurr folgte der Einschätzung, dass der Mann nicht aufgrund von Homohass, sondern wegen einer "Zurückweisung" gehandelt habe und zudem von einer Erkrankung beeinflusst gewesen war. Das Gericht in Sydneys Vorort Parramatta belegte ihn mit einem zweijährigen "good behaviour bond".

Der Club war bereits 2013 in die Schlagzeilen geraten, weil auf dem Parkplatz ein Mann angeschossen und schwer verletzt worden war. Der damals 23-jährige Täter, ein berüchtigter Islamist, war dieses Jahr wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Er war nicht wegen eines Hassverberechens angeklagt worden: Das Opfer der Tat hatte den Mann und zwei Freunde zufällig bei einem Einbruch in eine angrenzende KFZ-Werkstatt gestört.

#1 AlexAnonym
  • 01.11.2016, 13:54h

  • Aha, wenn man nicht aus Hass handelt, darf man sowas...

    Wenn es irgendwann Opfer gibt, ist doch egal, ob der aus Hass, Wahn, Langeweile oder weshalb auch immer gehandelt hat...
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#2 janxAnonym
  • 01.11.2016, 14:54h
  • Antwort auf #1 von Alex

  • Genau deswegen sehe ich die Einführung eines separaten Straftatbestands "Hassverbrechen" in Deutschland, der auch von vielen LGBTQ-Verbänden gefordert wird eher kritisch. Und ebenso kritisch sehe ich die Tatsache dass ein Versuch nach wie vor oft nicht genauso hoch wie eine erfolgreiche Tat bestraft wird. Es ist für mich eine schwere Körperverletzung. Wie man da ohne Haftstrafe davon kommen kann ist für mich nicht nachvollziehbar - egal um wen oder was es im Detail ging.
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#3 priamos11
  • 01.11.2016, 15:41hHürth
  • Antwort auf #2 von janx
  • "Es ist für mich eine schwere Körperverletzung."

    Begrifflich haut das nicht hin. Wenn kein Körper verletzt wurde, kann es schlechterdings keine Körperverletzung sein, sondern stellt den Versuch einer Körperverletzung dar. Im deutschen Strafrecht heißt es dann oft: Der Versuch ist strafbar.
    Mir scheint, dass es sich bei einem "good behaviour bond" wohl um eine Art Bewährungsstrafe handelt.
    Angesichts der möglichen Folgen seiner Tat halte ich dies allerdings auch für unangemessen milde.
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