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Überraschendes Urteil
Pariser Gericht: Die Bezeichnung "Homophobe" ist eine Beleidigung

Protest von Act Up im August 2013 vor der "Fondation Jérôme Lejeune", bei der die Präsidentin der homofeindlichen Bewegung "La Manif pour tous", Ludovine de la Rochère, beschäftigt ist. Dass auch sie mit dem Begriff "Homophobe" bezeichnet wurde ist – wie der Protest mit geworfenen Kondomen mit Kunstblut – Gegenstand weiterer Klagen. (Bild: facebook / actupparis)
- 3. November 2016, 03:41h 4 Min.
Eine Aktivistin der Gruppe Act Up muss ausgerechnet der französischen "Demo für alle" Schmerzensgeld zahlen.
Von Norbert Blech
Das Pariser Berufungsgericht hat am Mittwoch die frühere Vorsitzende der LGBT- und HIV-Protestorganisation Act Up, Laure Pora, zur Zahlung von Schmerzensgeld an die Gruppe "La Manif pour tous" verurteilt, die in den letzten Jahren die Großdemonstrationen gegen die Ehe-Öffnung für schwule und lesbische Paare in Frankreich organisiert hatte.
Der Cour d'appel de Paris verurteilte Pora zur Zahlung von 800 Euro Schadensersatz und zur Übernahme von 1.500 Euro Prozesskosten der Gegenseite. Act Up hatte bei einem Protest im August 2013 Plakate aufgehangen, auf denen das Logo von "La Manif pour tous", ein heterosexuelles Paar mit zwei Kindern, mit der Aussage "Homophobes" überschrieben gewesen war. Anders als die erste Instanz sah das Gericht darin eine Beleidigung.
Das Urteil wurde in Frankreich mit Verwunderung aufgenommen, weil das Pariser Berufungsgericht vor zwei Jahren noch den früheren Senator Jean-Pierre Michel von einem ähnlichen Vorwurf freigesprochen hatte. "La Manif pour tous" hatte den Sozialisten wegen Diffamierung angezeigt, nachdem der Berichterstatter für den Gesetzentwurf zur Ehe für alle der Bewegung in einem Brief die "schlimmste Art von Homophobie" vorgeworfen hatte: "Manif pour tous" sei in "Verleugnung" der eigenen Homophobie, wenn Mitglieder betonten, nichts gegen Schwule und Lesben und diese sogar als Freunde zu haben, ihnen aber zugleich eine Gleichstellung verweigern wollten.
Ex-Politikerin für Kolumne verurteilt
Für Überraschung sorgte das Urteil gegen Act Up auch, weil eine Strafkammer desselben Berufungsgerichts ebenfalls am Mittwoch in einem anderen Verfahren eine Politikerin wegen einer homophoben Aussage verurteilte.
Christine Boutin, Vorsitzende der kleinen Christlich-demokratischen Partei und frühere Wohnungsbauministerin, hatte im April 2015 in einer Magazinkolumne geschrieben, dass Homosexualität ein "Gräuel" sei. Im Dezember wurde sie in erster Instanz wegen Volksverhetzung zur Zahlung von 5.000 Euro verurteilt, sowie zur Zahlung von 2.000 Euro an einige LGBT-Organisationen als Nebenkläger und zu weiteren Gerichtskosten (queer.de berichtete). Dieses Urteil wurde nun bestätigt.
Erinnerung an "Panti-Gate"
Der Streit, wer wen warum "homophob" nennen darf oder sollte, ist nicht neu: Europaweit Schlagzeilen machte etwa das irische "Panti-Gate": Rory O'Neill, der als Drag-Queen Panti Bliss eine bekannte Persönlichkeit des Landes ist, hatte im Januar 2014 in einer Talkshow des öffentlich-rechtlichen Senders RTÉ mehrere Journalisten als homophob bezeichnet. Nachdem diese mit einer Klage drohten, hatte der Sender den entsprechenden Teil aus dem Interview geschnitten, sich öffentlich bei den Journalisten entschuldigt und ihnen insgesamt 85.000 Euro als Entschädigung gezahlt.
Der Fall sorgte nicht nur für Empörung im irischen und europäischen Parlament, sondern auch für einen viralen Hit auf Youtube: In einer mitgezeichneten Rede im Abbey Theatre hatte O'Neill als Bliss ausführlich dargelegt, warum er einige Menschen homophob nennt, er dazu das Recht habe und auch, warum Homophobie ein Problem ist.
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Debatte auch hierzulande
In Deutschland hatte die christliche Fundamentalistin Gabriele Kuby im Mai 2014 über die amerikanische "Alliance Defending Freedom" queer.de mit einer Klage gedroht, sollten wir weiterhin in Artikeln den Begriff "Homo-Hasser" verwenden und entsprechende Leser-Kommentare veröffentlichen – wir sind darauf natürlich nicht eingegangen und haben auch nie wieder etwas von dieser Organisation gehört.
Homofeindlichen Bewegungen wie Einzelaktivisten ist oft gemein, dass sie den Begriff "Homophobie" auf sich bezogen ablehnen und oft gar zu einer weiteren Hetze nutzen, indem sie ihn als vermeintliches "Totschlagargument" bezeichnen oder sich darüber lustig machen, so bezeichnet zu werden.
Oft wird der Begriff dabei auch bewusst missverstanden als tatsächliche Angst, sich eine eigene Homosexualität einzugestehen, und nicht als analoger Begriff zu Rassismus oder Antisemitismus. So gibt es von LGBTI-Aktivisten zugleich immer öfter die Forderung an Medien, eher den Begriff "Homofeindlichkeit" (oder "Schwulen- und Lesben-", je nach Fall auch "Transfeindlichkeit") zu verwenden, da dieser passender sei und keine entsprechenden Ausflüchte erlaube.
Im Deutschen kommt hinzu, dass sowohl der Begriff "homophob" als auch "homofeindlich" – anders als im Französischen oder Englischen – als Subjekt eher befremdlich klingt: "Er ist ein Homophober". Der Begriff "Homofeind" hat zugleich eine weitergehende Bedeutung und eine unklare Perspektive: Wer hat wen zum Feind? Auf queer.de nutzen wir daher, gerade in kurze Worte benötigenden Überschriften, oft den Begriff "Homo-Hasser", auch wenn er manchmal harsch klingt und von den Betroffenen natürlich ebenfalls abgelehnt wird.
Verurteilungen wegen der Verwendung entsprechender Begriffe sind in Deutschland nicht bekannt. Allerdings werden auch homo- und transfeindliche Äußerungen nur in den seltensten Fällen bestraft.
















-hetze-friedrich-naumann-stiftung/
Transphobische Rede von Jan Fleischhauer bei Friedrich Naumann Stiftung (02.11.2016 Kiel)