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- 29. April 2005 1 Min.
Brüssel Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland verurteilt, weil es bisher die EU-Vorgaben gegen Diskriminierung aufgrund von "Rasse" und ethnischer Herkunft noch nicht umgesetzt hat. Die Luxemburger EU-Richter entsprachen am Donnerstag einer Klage der Europäischen Kommission, die monierte, dass Deutschland die entsprechende Richtlinie, die vor fünf Jahren einstimmig beschlossen wurde, bereits bis zum 19. Juli 2003 hätte umsetzen müssen. Kommissar Vladimir Spidla forderte die Bundesrepublik auf, das entsprechende Gesetz schnellstmöglich zu beschließen. Ein Antidiskriminierungsgesetz (ADG), das neben dieser Richtlinie weitere Antidiskrimnierungsvorgaben aus Brüssel verspätet umsetzen soll, war Ende letzten Jahres in erster Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Nach langem Zögern der rot-grünen Bundestagskoalition, die einen ersten Entwurf für das Gesetz kurz vor der Bundestagswahl 2002 zurückzog, ist das ADG nun von Union, FDP, einigen SPD-Politikern und zahlreichen Wirtschaftsverbänden unter Dauerbeschuss geraten, soll aber noch vor dem Sommer verabschiedet werden. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Die Gerichtskosten trägt das Land Deutschland. (nb)














