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Appell zu Artikel 3 & Co.

LSVD fordert mehr Einsatz von Merkel


Mit einem überraschend deutlichen Bekenntnis zur Vielfalt hatte sich Merkel am Mittwoch von Donald Trump abgegrenzt (das Bild zeigt sie bei einem früheren Termin.)

  • 10. November 2016, 20:06h 22 3 Min.

Nach dem LGBT einbeziehenden Grußwort der Kanzlerin an Donald Trump fordert der LSVD, endlich den Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes zu erweitern.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aufgefordert, sich für eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes des Artikels 3 des Grundgesetzes um das Merkmal "sexuelle Identität" einzusetzen. "Frau Kanzlerin, wir nehmen Sie beim Wort!", schrieb der Verband in einer Pressemitteilung in Anspielung auf ein weit verbreitete und gelobte Stellungnahme der Kanzlerin zum Wahlsieg des amerikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump.

"Deutschland und Amerika sind durch Werte verbunden: Demokratie, Freiheit, dem Respekt vor dem Recht und der Würde des Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder politischer Einstellung", hatte die Kanzlerin am Mittwoch gesagt (queer.de berichtete). "Auf Basis dieser Werte biete ich dem künftigen Präsidenten eine enge Zusammenarbeit an."

Die kurze Stellungnahme hatte bei LGBT-Aktivisten für Verwunderung gesorgt – eine solche inklusive Botschaft, die die Vielfalt der Gesellschaft bejaht und verteidigt, hatte man von Merkel bislang nicht vernommen. Als sie 2012 bei einer Andacht vor den Angehörigen der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" sprach, hatte sie etwa bei einer Auflistung der Vielfalt des Landes Homosexuelle, eine Hauptopfergruppe von Nazis und Neonazis, nicht erwähnt (queer.de berichtete). Auch ausgerechnet nach dem Anschlag auf den LGBT-Club "Florida" war die Kanzlerin in einer Stellungnahme nicht direkt auf LGBT eingegangen (queer.de berichtete) und hatte erst nach tagelanger Kritik mit einer weiteren Stellungnahme reagiert (queer.de berichtete).

Leben ohne Angst und Vorurteile

Lernt die Kanzlerin dazu? "Wir freuen uns sehr", schreibt jedenfalls der LSVD, "dass Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Erklärung an Donald Trump auch betonte, dass die Menschenwürde und der Respekt vor dem Recht des Einzelnen für alle Menschen Geltung habe und die sexuelle Orientierung kein Ausschluss sein darf. Es geht jetzt darum, dass unsere freiheitlich demokratische Gesellschaft es auch zukünftig allen Menschen ermöglicht, jederzeit und an jedem Ort ohne Angst verschieden sein zu können."

Deshalb fordert der LSVD, Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, also den Schutz vor Diskriminierung, endlich um das Merkmal "sexuelle Identität" zu erweitern: "Damit wir auch in Deutschland davon sprechen können, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden darf." Der Missstand, dass Lesben, Schwule, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) weiter nicht im Grundgesetz berücksichtigt sind, wirke "sich immer noch entscheidend auf die Lebenssituation von LSBTI in Deutschland aus", so der LSVD. "Besonders trans* und intergeschlechtliche Menschen sind im Alltag und im Umgang mit Behörden häufig mit Vorurteilen und Anfeindungen konfrontiert."

Der Verwand verwies weiter auf die fehlende Ehe-Öffnung für schwule und lesbische Paare und betonte: "Wir meinen, dass gerade in unserer heutigen pluralistischen Gesellschaft die Festlegung im Grundgesetz besonders wichtig ist, dass Minderheiten die gleichen Rechte haben und von der Mehrheitsgesellschaft nicht diskriminiert und benachteiligt werden dürfen. Denn bedroht und gefährdet ist nicht die Mehrheitsgesellschaft, bedroht und gefährdet sind die Minderheiten, darunter auch die Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtlichen Menschen."

Traurige rechtliche Realität

Abseits von Artikel 3 findet sich das Merkmal "sexuelle Orientierung" auch nicht ausdrücklich im vor einem Jahr beschlossenen Gesetz gegen Hasskriminalität, in von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit Vertretern von sozialen Netzwerken entwickelten Richtlinien gegen Hassbotschaften und auch nicht im Volksverhetzungsparagrafen, trotz manchem Wahlversprechen.


Im letzten Jahr hatte Merkel einem Schüler gesagt, dass sie sich bei der Ehe für alle "jetzt nicht verbiegen" müsse

Merkel hatte die letzten Jahren die Erweiterung von Rechten für Lebenspartnerschaften, etwa bei der Einkommenssteuer, öffentlich solange abgelehnt, bis sie jeweils vom Bundesverfassungsgericht durchgesetzt wurden. Im letzten Jahr hatte sie sich in mehreren Interviews gegen eine Ehe-Öffnung und gegen ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für Homo-Paare ausgesprochen (queer.de berichtete); beide Projekte werden von der Großen Koalition nicht angegangen und entsprechende Initativen der Opposition und des Bundesrats blockiert und vertagt (queer.de berichtete).

-w-

#1 DesillusioniertAnonym
  • 10.11.2016, 21:52h
  • Das sind sicher alles berechtigte und gute Forderungen vom LSVD, doch halte ich sie nach wie vor für völlig unrealistisch. Merkel erwähnt die 'sexuelle Orientierung' (Merkmal 'Geschlechtsidentität' kommt ja nach wie vor nicht vor) hier meines Erachtens nicht, weil sie etwas dazugelernt hat oder weil sie es tatsächlich ernst meint. Eher hat sie nach der öffentlichen Kritik im Zuge des Orlando-Massakers im Juni begriffen, dass es ihrem Image schadet, wenn sie es nicht tut. Also hat sie die 'sexuelle Orientierung' halt einfach als leere Worthülste mitgenannt, ohne sie auch wirklich mitzudenken. Hätte sie es getan, wäre ihr der Widerspruch hinsichtlich der Eheöffnung aufgefallen. Denn sollte eine Naturwissenschaftlerin tatsächlich nicht in der Lage sein, dies zu erkennen? Ich glaube kaum. Rein strategische Image-Pflege also, mehr nicht...
    Dennoch ist es sinnvoll, wie der LSVD auf den Widerspruch hinzuweisen. Allerdings habe ich den Eindruck, dass die Strahlkraft in die breite Öffentlichkeit nicht sonderlich groß ist. Mir ist bislang kaum mal ein Bericht - jenseits der queeren Medien-Filterblase - aufgefallen, in dem auch nur ansatzweise auf die Forderungen des LSVD eingegangen wird. Liegt es an der (unzureichenden) Öffentlichkeitsarbeit des LSVD, am Desinteresse/der Ignoranz der Mainstream-Medien, an beidem oder an etwas völlig anderem? Keine Ahnung. Jedenfalls bezweifle ich stark, dass überhaupt irgendjemand außer uns davon Notiz nehmen wird. Stattdessen wird die Forderung leider mal wieder hoffnungslos im Rauschen des journalistischen Pressewalds untergehen.
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#2 kuesschen11
  • 10.11.2016, 22:04hFrankfurt
  • Woher kommt nun dieser Sinneswandel der Kanzlerin? Nach den Wahlen in den USA erwähnt sie öffentlich die sexuelle Orientierung und spricht vom Schutz und der Würde des Menschen.

    Ist sie in einem inneren Umbruch oder hat sie endlich, was Freiheits- und Gleichheitsrechte angeht, dazugelernt?

    Genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, wie es der LSVD fordert, Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes mit dem Merkmal sexuelle Identität zu erweitern.

    Auch in anderen Antidiskriminierungsgesetzen ist die sexuelle Identität deutlich zu benennen.

    Die Ehe-Öffnung steht immer noch aus und Deutschland fällt im Ranking weiter zurück.

    Dieses ständige Vertagen und Blockieren der Regierung spricht schon Bände. Da muss wohl das Bundesverfassungsgericht wieder mal eingreifen.
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#3 hugo1970Ehemaliges Profil
  • 10.11.2016, 22:44h
  • Antwort auf #1 von Desillusioniert
  • "an beidem oder an etwas völlig anderem?"

    Auf jedfen Fall völlig anderem, nähmlich das überall die scheiß christlichen konservativen drinn sind, vor allem in den Medien, das beste Beispiel sind doch die öffentlich rechtlichen Sender mit ihren gremien und ausserdem nicht zu vergessen die geschriebenen Medien, wo mehr konservative Medien als linke Medien gibt!!!!
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