6 Kommentare
- 14.11.2016, 17:19hBonn
- Wieso ist eigentlich überhaupt ein eigenes Arbeitsrecht für Kirchen noch zulässig? Da denkt man doch immer, gleiches Recht für alle gelte überall in einer demokratischen Gesellschaft. Noch dazu in einer Gesellschaft, die eigentlich eine Trennung von Staat und Kirche vorsieht. Theoretisch zumindest.
Seeeeehr theoretisch ...
Ich würde gern den Aufschrei sehen, wenn eine islamische Gemeinde über eine Kopftuch- oder gar Burkapflicht auch nur diskutieren würde.
Es dürfen auch keine Kinder geschlagen werden, obwohl die Basisliteratur der Bibelfans das und einiges mehr ja durchaus vorsieht, für legitim und geradezu notwendig hält. Das kollidiert aber dann doch mit diversen Paragraphen und da wird geltendes Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auch - wenn auch mit Ach und Krach - durchgesetzt. Siehe die Causa "Zwölf Stämme".
Es wird Zeit, auch dieses Überbleibsel des längst vergangenen Bündnisses von Thron und Altar abzuschaffen. Der Thron ist weg, überdauert höchstens noch in diversen Blättern der Yellow Press,wo er keinen Schaden anrichtet und sogar amüsant ist. Und den Altar sollte man auch auf das Niveau "Brauchtumspflege" reduzieren. - |
- 14.11.2016, 19:38h
- Sehr richtig und längst überfällig!!
Es muss endlich ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz ohne Ausnahmen für Religionen geben!
Es ist skandalös, dass eine Putzfrau in einem Kindergarten gekündigt wird, weil sie lesbisch ist. (Zumal die Kirche nur ihren Namen gibt und der Steuerzahler den Kindergarten eigentlich finanziert. Darin ist die Kirche ja groß, die Taten anderer als ihre eigenen zu verkaufen.)
Und genauso skandalös ist es, wenn ein kompetenter Chefarzt eines Krankenhauses in Düsseldorf entlassen wird, weil er sich scheiden lässt und neu heiraten will.
Etc. etc. etc.
Es kann nicht sein, dass die Kirche über dem Gesetz steht und sich ihre eigenen Regeln macht. - |
- 15.11.2016, 00:30h
- Sollte sich etwa bei einem Kirchenmitarbeiter herausstellen, dass er in seiner Funktion als Kirchenmitarbeiter, etwa versucht Menschen zum Übertritt zu den Kreationisten zu bewegen muss er kündbar sein.
Sobald er/sie sich aber im privaten Bereich befindet, dazu zählt auch die sexuelle Orientierung, der Glaube, die private politische Einstellung, darf der Arbeitgeber kein Recht haben dies gegen die Person zu nutzen.
Der Größenwahn der Kirchen eben auch über den gesamten privaten und persönlichen Bereich herrschen zu dürfen ist natürlich nicht weiter zu erlauben: Das muss auch für das Arbeitssonderwurstrecht der Kirchen eingefordert werden. Denen geht der persönliche Bereich nur dann etwas an, wenn es etwa Anhänger so wünschen, es ist aber keineswegs ein "Sonderrecht" der Kirchen.
Das verbitte ich mir!
Die aktuellen Regelungen sind aber der Grund warum ich mich (vorsorglich) nie auf interessante Stellen bei den Kirchen beworben habe: Ich wäre für jede_n achso-nächstenliebende_n Mitarbeiter_in beliebig erpressbar geworden.
Alleine dieses zeigt schon wie schlimm es mit dem aktuellen Kirchenarbeitsrecht sein kann.
Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass die meisten Stellen zu mehr als 90% aus staatlichen Geldern, also auch von uns, bezahlt werden. Wir bezahlen, als Steuerzahler, damit auch brav das Umgehen der Kirchen mit unsereins - als Mitarbeiter_in oder als Mensch.
Das Gehalt der Bischöfe, auch die ultrakonservativen Genderweltuntergangsprediger, werden zu 100% aus Steuermitteln bezahlt. Ihre Gehaltsgruppen sind B7 bis B10, d.h. Bruttojahresgehälter
118220.64 bis 155136.96
Hinzu kommt noch der kostenlose Dienstwagen und die freie dem Amt angemessene "Wohnung".
Gehaltsrechner :
oeffentlicher-dienst.info/kirche/rk/
Jährlich erhalten die Kirchen ca. 485 Millionen Euro für die Bischöfe (die Kirchensteuer ist da nicht drin, die betrug 2011 für die RKK 5 Milliarden und für die EK 4,6 Milliarden )
www.refrago.de/Warum_werden_Bischoefe_vom_Staat_bezahlt_und_
nicht_aus_der_Kirchensteuer.frage167.html
Die Bundesländer könnten sich für einige Milliarden für alle Zeiten frei kaufen. Das wäre durchaus als Druckmittel nutzbar, falls die Kirchen sich bei einer Reform etwa des Kirchenarbeitsrechts quer stellen würden.
Man bedenke innerhalb von 10 Jahren etwa wird Deutschland bereits an die 5 Milliarden Euro zahlen müssen (Preissteigerungen, Lohnerhöhungen noch nicht mit eingerechnet!)
Seit 1803 bezahlen die meisten Bundesländer nun schon Jahr um Jahr die Gehälter der geistlichen Fürsten, ihre Residenzen, ihre Auslagen, ihre Dienstkutschen und -wagen ... und das bei stark sinkendem Bevölkerungsanteil der Kirchenangehörigen:
1950 : RKK 50,6% + EK 45,8% = 96,4%
2010 : RKK 30,15% + EK 29,23 = 59,38%
fowid.de
und
www.bpb.de
Aktuell, bei den niedrigen Zinsen, bei den guten Steuereinnahmen wäre der richtige Zeitpunkt die Kirchen ein für alle mal abzufinden.
Wird Ex-Pabst-Benedikt eigentlich auch wieder von Deutschland bezahlt?
de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_r%C3%B6misch-katholischen_Bi
sch%C3%B6fe_f%C3%BCr_Deutschland.
Und es ist nicht nur das Arbeitsrecht, es geht um Steuern, Kirchen, Einrichtungen, Gebäude, Grundstücke, Stifte, Klöster, Friedhöfe, (Nummern-)Konten, Anlagevermögen, ...
Steuerpflichten der Kirchengemeinden :
www.erzbistum-paderborn.de/medien/14152/original/545/111007-
Steuerpflichten-web.pdf
Hoheitliche Tätigkeiten ---> keine Steuerpflicht
vermög-verw. Tätigk. ---> keine Steuerpflicht
Wirtschaftliche Tätigkeiten
nicht gew. Betriebe ---> keine Steuerpflicht
gew. Betriebe ---> Steuerpflicht
Erbschaftssteuer ---> keine
Kapitalertragssteuer ---> Kirchengem. können befreit werden
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ---> nur bedingt
es ist also nicht nur das Geld welches die Kirchen bekommen sondern auch das Geld dass sie nicht (zurück)-zahlen (müssen)!
Dafür müssen wir uns noch beschimpfen lassen, als unnormal und abartig und gesellschaftszersetzend hinstellen lassen. Abwählen können wir den Verein auch nicht. Dafür dürfen wir uns weil wir wir sind erpressen und ggf. kündigen lassen. Ach ja die Kirchen haben ja so viele gemeinnützige Einrichtungen, die nicht einmal von der Kirchensteuer sondern von uns bezahlt werden - ob wir wollen oder nicht.
Brächte man das Sonder-Steuerrecht der Kirchen in Ordnung würde man die Abstandzahlung auch schnell wieder einnehmen können. Kirchen sind Wirtschaftunternehmen und keine staatlichen Einrichtungen. - |
- 15.11.2016, 09:34hHannover
-
""Sollte sich etwa bei einem Kirchenmitarbeiter herausstellen, dass er in seiner Funktion als Kirchenmitarbeiter, etwa versucht Menschen zum Übertritt zu den Kreationisten zu bewegen muss er kündbar sein.""..
Hier denkst Du von der falschen Seite her, denn kein "kirchlicher Arbeitgeber" wird gegen "missionierende Mitarbeiter" vorgehen..
Allerdings ist hier wirklich zu überlegen einen Kündigungs-Grund für solche Mitarbeiter in nicht-kirchlichen Betrieben einzuführen..
Denn am Arbeitsplatz herrscht "Neutralitätspflicht" selbst für Gewerkschafter.. - |
- 15.11.2016, 11:19h
- Es sollte generell keine separaten Gesetze für Religionen geben.
Es sollte nur ein Recht für alle geben, an das sich auch Religionen zu halten haben.
Alles andere ist undemokratisch. - |
Den Kirchen als Arbeitgeber muss auf die Finger geschaut werden.
Die Kirchen muessen sich den staatlichen Gesetzen anpassen. Es kann nicht um "mehr" Recht gehen, sondern um Uebernahme aller Rechte.
Es muss endlich die echte Trennung von Staat und Kirche kommen, bevor die Kirchen als volksverhetzende Institutionen verboten werden.