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  • 04. Mai 2005 10 2 Min.

Der "Kannibale von Neukölln" muss sich vor Gericht verantworten. Der 41-Jährige hatte vor einem guten halben Jahr einen 33-Jährigen beim Sex erstochen.

Von Carsten Weidemann

"Sperrt ihn endlich weg. Er hat schon wieder Hunger!", fordert die "Bild"-Zeitung anlässlich des Prozessauftaktes gegen den so genannten "Kannibalen von Neukölln". Der 41-jährige arbeitslose Maler hatte 2001 einen 33 Jahre alten Musiklehrer beim Geschlechtsverkehr mit einem Schraubenzieher erstochen. Dafür muss er sich nun beim Berliner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem mutmaßlichen Täter vor, er habe beim dritten Treffen seinen Sex-Partner heimtückisch und zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes ermordet und die Leiche dann ausgeweidet. Am folgenden Tag stellte er sich der Polizei. Der Angeklagte gab die Tat zu, könne sie sich aber nicht erklären. Sein Opfer hatte er über einen schwulen Datingdienst im Internet kennengelernt.

Der 41-Jährige habe laut Staatsanwaltschaft die Tat geplant. Nach S/M-Spielen und Oralverkehr habe der Angeklagte einen Kreuzschraubenzieher gezogen und mehrfach auf sein Opfer eingestochen, sowohl in den Oberkörper als auch in den Kopf. Danach habe er den 33-Jährigen wie ein Stück Vieh zerteilt und Körperteile in Säcke verpackt. Später habe er sie verzehren wollen, so die Anklage. Die Lungen habe er an die Katzen verfüttert, weil er "kein Futter für die Tiere" im Haus hatte, so der Verteidiger.

Er verlas das Geständnis des Angeklagten: "Ich weiß, dass es eine dunkle Seite in mir gibt. Ich weiß, dass ich unter gesicherten Bedingungen behandelt werden muss", so die Erklärung. "Ich schäme mich. Ich glaubte, meine Fantasien im Griff zu haben."

Die "Bild"-Zeitung meldet, dass der mutmaßliche Täter laut eines Gutachtens "nach wie vor von rituellen Schlachtungen bei Homo-Sex" träume. Während des Prozesses sagte sein Anwalt: "Die Vorstellung von einem zerteilten Menschen erregte ihn."

Zuletzt sorgte der Fall des "Kannibalen von Rotenburg" international für Schlagzeilen. Ein 42-Jähriger aus Hessen hatte 2001 seinen Sex-Partner vor laufender Kamera getötet – mit dessen Einverständnis. Er war vom Landgericht Kassel Ende Januar 2004 wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde jedoch im April 2005 vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Der Täter wird nun erneut wegen Mordes angeklagt.

4. Mai 2005

#1 RogerAnonym
  • 04.05.2005, 17:26h
  • Solche Teufel sollte man wirklich für immer wegschliessen und zwar nicht in einer Psychiatrischen Anstalt, sondern in einer engen Gefängnisszelle!!!
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#2 JensAnonym
  • 04.05.2005, 18:54h
  • Ganz schön gewagt, liebe queer.de-Redaktion: Einerseits die Bild-Zeitung ironisch wegen ihrer Berichterstattung zu geißeln ("Die Bild-Zeitung in ihrem Element"), andererseits genauso sensationshungrig auf den Zug aufzuspringen und die Geschichte sogar noch zur "Top-Story" zu lancieren. Noch dazu mit einem Screenshot von bild.de ... Putzig, irgendwie.
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#3 BjörnHHAnonym
  • 04.05.2005, 19:27h
  • ...was ist das denn für ein dämliches bild mit dem schraubenzieher? etwa so etwas wie ein "beweisphoto", um die sensationsgier der leserschaft zu animieren? traurig, traurig, dieses niveau. Jeder baumarktprospekt ist besser.
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