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Freiheit der Kunst
Österreich: FPÖ-Chef Strache darf in Satire als schwul bezeichnet werden

Bezeichnete Homosexualität schon mal als "Krankheit": Heinz-Christian Strache ist Partei- und Fraktionsvorsitzender der rechtspopulistischen FPÖ (Bild: Christian Jansky / wikipedia)
- 1. Dezember 2016, 08:24h 3 Min.
Der rechtspopulistische Oppositionsführer scheiterte vor dem Verwaltungsgerichtshof mit einer Klage gegen die ORF-Serie "Vorstadtweiber".
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat eine Berufungsklage des FPÖ-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Heinz-Christian Strache gegen den ORF als "unbegründet" abgewiesen. Über die Entscheidung der Höchstrichter berichtete am Mittwoch die Wiener Tageszeitung "Der Standard".
Der rechtspopulistische Oppositionsführer hatte sich mit seiner Klage dagegen wehren wollen, in der ORF-Fernsehserie "Vorstadtweiber", eine Persiflage des Lebens in Wiener Nobelbezirken, als möglicherweise schwul bezeichnet worden zu sein. Ein Dialog aus einer Folge aus dem Jahr 2015 habe ihn in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt. Strache, der in der Vergangenheit Homosexualität als "Krankheit" bezeichnet hatte, berief sich in seiner Klage unter anderem auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Privat- und Familienleben schützt.
Höchstrichter verweisen auf die Kunstfreiheit
Der Verwaltungsgerichtshof verwies in seinem Urteil jedoch – wie zuvor schon die Medienbehörde und das Bundesverwaltungsgericht – auf die Freiheit der Kunst. Fernsehserien, die frei erfundene Handlungen erzählten, seien "wie Kinospielfilme, Fernsehfilme und Sendungen der leichten Unterhaltung das Produkt künstlerischen Schaffens und damit vollumfänglich von der in Art 17a Staatsgrundgesetz verankerten Kunstfreiheit sowie der in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Freiheit der künstlerischen Äußerung geschützt", so die Richter in ihrer Entscheidung.
Schon "aus dem satirischen Charakter der Fernsehserie und dem ironisch angelegten Dialog" ergebe sich, dass es nicht um "wahre Einzelheiten aus dem Privatleben" Straches gehe, heißt es im Urteil. "Die Nennung seines Namens im Zusammenhang mit offen gelebter Homosexualität (ein Faktum, das der Öffentlichkeit als klar unrichtig bekannt ist) mag unter Berücksichtigung seiner politischen Positionen als bewusst provokant verstanden werden, sie überschreitet aber nicht den zulässigen Rahmen von satirischer Auseinandersetzung mit einer Person des öffentlichen Lebens."
Die von Strache kritisierte Szene wurde nie ausgestrahlt
Die beanstandete Folge war bereits im Februar 2015 in Österreich ausgestrahlt worden. Der ORF hatte noch vor der Ausstrahlung die entsprechende Szene aus vorauseilendem Gehorsam sogar aus der Serie entfernt, aber vergessen, den Dialog aus den Untertiteln für Schwerhörige zu ändern. Darin war dann zu lesen: "In Deutschland der Westerwelle oder dieser Berliner Bürgermeister. Oder bei uns der Strache. Die sind doch alle schwul und stehen dazu."

Die von der FPÖ beanstandeten Untertitel. Bild: Screenshot orf.at
Wie zuvor die Vorinstanzen verwies allerdings auch der Verwaltungsgerichtshof darauf, dass Straches behauptete Homosexualität widerrufen wird, da der Dialog weitergehe: "Der Strache? – Nein, den mein ich gar nicht. Der Kärntner da. – Da kommen einige in Frage." Im Urteil heißt es dazu: "Wortlaut und Abfolge des Dialogs in ihrer Gesamtheit lassen keinen Zweifel daran offen, dass sich die Behauptung einer offen gelebten homosexuellen Lebensweise gerade nicht auf den Revisionswerber, sondern auf einen nicht näher genannten aus dem Land Y (bzw andere Personen in dem Land Y) bezieht."
Das Fazit des Höchstgerichts: "Nach dem für einen Durchschnittsbetrachter zu gewinnenden Gesamteindruck kann weder der Verdacht noch die Vermutung der (offen gelebten) Homosexualität des Revisionswerbers übrigbleiben." (cw)














