Das Amtsgericht Dillingen verurteilte einen aus Pakistan stammenden Asylbewerber zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie zu 80 Stunden sozialer Hilfsdienste (Bild: flickr / Emmanuel Huybrechts / by 2.0)
Das Opfer wurde wegen seiner Homosexualität von einem anderen Asylbewerber die Treppe heruntergeschleift und mit einem Staubsaugerrohr geschlagen.
Das Amtgericht Dillingen hat einen 33-jährigen Asylbewerber wegen Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der aus Pakistan stammende Mann, der seit 15 Monaten in Deutschland lebt, laut einem Bericht der "Augsburger Allgemeinen" vom Freitag 80 Stunden soziale Hilfsdienste leisten.
Der Vorfall ereignete sich der Zeitung zufolge im März in einer Flüchtlingsunterkunft in Gundelfingen an der Donau. Nach Überzeugung des Gerichts schleifte der Angeklagte im angetrunkenen Zustand einen anderen ehemaligen Mitbewohner aufgrund dessen Homosexualität die Treppe herunter, trat auf ihn ein und schlug ihn mit einem Staubsaugerrohr sowie mit der Faust. Zuvor hatte er eine Zimmertür in der Unterkunft gewaltsam aufgebrochen, um den Mann hinauswerfen zu können. Das Opfer hatte seinen Zug verpasst und bei einem Freund übernachten wollen.
Auch der gastfreundliche Mitbewohner, der schlichtend eingreifen wollte, wurde von dem 33-Jährigen geschlagen. Der Angeklagte begründete seinen Gewaltausbruch vor Gericht mit der Befürchtung, dass es in dem Zimmer zu schwulem Sex kommen könnte: "In unserer Religion darf man so etwas nicht und ich wollte helfen, dass so etwas nicht passiert." (cw)
Auch der gastfreundliche Mitbewohner, der schlichtend eingreifen wollte, wurde von dem 33-Jährigen geschlagen. Der Angeklagte begründete seinen Gewaltausbruch vor Gericht mit der Befürchtung, dass es in dem Zimmer zu schwulem Sex kommen könnte: "In unserer Religion darf man so etwas nicht und ich wollte helfen, dass so etwas nicht passiert." (cw)
Man kann nur hoffen dass dem Opfer der Gewalttat jeglich erdenkliche Hilfe zukommt und das unser Staat und unsere Gesellschaft ihm in Zukunft Schutz bietet.
Genauso kann man nur hoffen dass der Täter nach den Sozialstunden abgeschoben wird.
Überhaupt, nach gefährlicher Körperverletzung und der Agressivität mit der der Täter wie geschildert vorgegangen ist, wirken Sozialstunden sehr milde.