Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?27798

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dürfte nun bald im Parlament beraten werden (Bild: Metropolico.org / flickr)

  • 14. Dezember 2016, 05:27h 12 2 Min.

Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen leicht überarbeiteten Referentenentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 verfolgten Homosexuellen veröffentlicht.

Knapp zwei Monate nach der zunächst internen Weiterleitung innerhalb der Bundesregierung hat das Bundesjustizministerium am Montag erstmals seinen Referententwurf eines "Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen" (StrRehaHomG) auf der Homepage veröffentlicht.

Nach wie vor sollen alle strafgerichtlichen Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Bundesrepublik, in der DDR und zuvor in der Nachkriegszeit ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufgehoben werden. Verurteilten steht auf Antrag eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro sowie zusätzlich 1.500 Euro "je angefangenem Jahr erlittener Freiheitsentziehung" zu (queer.de berichtete).

Ministerium lockert Nachweispflicht

Gegenüber der ursprünglichen Fassung des Referentenentwurfs, die queer.de vorliegt, gibt es aus dem Hause von SPD-Minister Heiko Maas kleine Verbesserungen. Während Antragsteller im ersten Entwurf den Zeitraum des Freiheitsentzugs "nachvollziehbar belegen" mussten, genügt nun eine Versicherung an Eides statt. Hintergrund ist die Tatsache, dass viele Gerichtsakten nach Ende der Aufbewahrungsfrist bereits vernichtet wurden und viele Opfer das Urteil kaum stolz aufbewahrt haben dürften (queer.de berichtete).

Die zweite wesentliche Verbesserung im überarbeiteten Referentenentwurf ist die Klarstellung, dass Entschädigungen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden dürfen. Im ersten Entwurf wurde lediglich eine Pfändung ausgeschlossen.

Volker Beck fordert weitere Nachbesserungen

Dem Bundestagsabgeordneten Volker Beck gehen die redaktionellen Änderungen am Gesetzentwurf nicht weit genug: "Die dort vorgesehene Entschädigung greift viel zu kurz", kritisierte der Grünen-Politiker am Dienstag in einer Pressemitteilung. "Weiterhin bleiben Schaden aufgrund eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens, einschließlich Schaden im beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen und insbesondere Berufs- und Rentenschäden unberücksichtigt."

Das bevorstehende Verfahren im Parlament müsse dazu genutzt werden, diese Mängel zu beseitigen, forderte Beck: "Wir hoffen auf eine kooperative Haltung der Koalition, sodass dieser Schandfleck unserer Geschichte dessen Opfer umfänglich wiedergutgemacht wird."

Im Bundeshaushalt für 2017 hat der Bundestag Ende November bereits die im Referentenentwurf veranschlagten 4,5 Millionen Euro für die Individualentschädigung bereitgestellt (queer.de berichtete). Insgesamt rechnet das Bundesjustizministerium in den kommenden fünf Jahren mit rund 5.000 Anträgen und einer Gesamtentschädigungssumme von 30 Millionen Euro.

Als kollektive Entschädigung erhält die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld im kommenden Jahr erstmals eine institutionelle Förderung in Höhe von 500.000 Euro (queer.de berichtete). (mize)

15.07.25 | Autor von "Danke, Gustav!"
Harm-Peter Dietrich ist tot
17.06.25 | Von der Gestapo verhaftet, in der Bundesrepublik ermordet
Einer von uns: Der Fall Ludwig Meyer
-w-

#1 PatroklosEhemaliges Profil
  • 14.12.2016, 09:37h
  • Besser kleine Verbesserungen als gar keine! Da hat Herr Maas endlich mal ein gutes Händchen gehabt! Wäre ja noch schöner, wenn Entschädigungen auf Sozialleistungen angerechnet werden! Gut, daß das vom Tisch ist!
  • Direktlink »
#2 RobinAnonym
  • 14.12.2016, 10:56h
  • Nach wie vor sind die geplanten Entschädigungen ein Witz und ein neuerlicher Schlag ins Gesicht der Opfer.

    Das liegt ja weit unter dem, was andere Justizopfer bekommen. Und während "normale" Justizopfer wenigstens danach nicht vorbelastet waren, haben die Opfer des §175 nicht nur ihre Strafe verbüßen müssen, wo sie Schikanen ausgesetzt waren, sondern danach ging es weiter.

    Viele haben dadurch Familie und Freunde verloren. Die meisten auch ihre Jobs. Und als vorbestrafter "175er" bekam man oft auch nie mehr einen guten Job. Die haben dann irgendwelche Jobs weiter unter ihrer Qualifikation machen müssen, um überhaupt ein wenig Geld zum Leben zum haben. Oder sogar von Sozialhilfe / Hartz IV leben müssen. Und auch als Rentner haben die dadurch nicht die Rentenansprüche wie andere. Viele sind dadurch auch krank geworden und haben oft bleibende Schäden. Etc. etc. etc.

    Vor diesem Hintergrund die Opfer mit solchen Almosen abspeisen zu wollen, ist eine Verhöhnung der Opfer. Das kompensiert nicht mal deren Verdienstausfall, geschweige denn das körperliche und seelische Leid.
  • Direktlink »
#3 LaurentEhemaliges Profil
  • 14.12.2016, 16:49h
  • Antwort auf #2 von Robin
  • Da stimme ich dir zu.

    Es wurde ja stark kritisiert, dass bisher ein "Beweis" über den Freiheitsentzug geführt werden musste ("nachvollziehbar belegen"). Jetzt reicht, wohl aufgrund der Tatsache, dass viele Akten bereits vernichtet wurden, eine eidesstattliche Versicherung aus.
    Ich denke, das ist schon was Wesentliches, nicht nur eine "kleine Verbesserung", wie in der Überschrift des Berichts genannt.
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: