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Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dürfte nun bald im Parlament beraten werden (Bild: Metropolico.org / flickr)
- 14. Dezember 2016, 05:27h 2 Min.
Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen leicht überarbeiteten Referentenentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 verfolgten Homosexuellen veröffentlicht.
Knapp zwei Monate nach der zunächst internen Weiterleitung innerhalb der Bundesregierung hat das Bundesjustizministerium am Montag erstmals seinen Referententwurf eines "Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen" (StrRehaHomG) auf der Homepage veröffentlicht.
Nach wie vor sollen alle strafgerichtlichen Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Bundesrepublik, in der DDR und zuvor in der Nachkriegszeit ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufgehoben werden. Verurteilten steht auf Antrag eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro sowie zusätzlich 1.500 Euro "je angefangenem Jahr erlittener Freiheitsentziehung" zu (queer.de berichtete).
Ministerium lockert Nachweispflicht
Gegenüber der ursprünglichen Fassung des Referentenentwurfs, die queer.de vorliegt, gibt es aus dem Hause von SPD-Minister Heiko Maas kleine Verbesserungen. Während Antragsteller im ersten Entwurf den Zeitraum des Freiheitsentzugs "nachvollziehbar belegen" mussten, genügt nun eine Versicherung an Eides statt. Hintergrund ist die Tatsache, dass viele Gerichtsakten nach Ende der Aufbewahrungsfrist bereits vernichtet wurden und viele Opfer das Urteil kaum stolz aufbewahrt haben dürften (queer.de berichtete).
Die zweite wesentliche Verbesserung im überarbeiteten Referentenentwurf ist die Klarstellung, dass Entschädigungen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden dürfen. Im ersten Entwurf wurde lediglich eine Pfändung ausgeschlossen.
Volker Beck fordert weitere Nachbesserungen
Dem Bundestagsabgeordneten Volker Beck gehen die redaktionellen Änderungen am Gesetzentwurf nicht weit genug: "Die dort vorgesehene Entschädigung greift viel zu kurz", kritisierte der Grünen-Politiker am Dienstag in einer Pressemitteilung. "Weiterhin bleiben Schaden aufgrund eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens, einschließlich Schaden im beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen und insbesondere Berufs- und Rentenschäden unberücksichtigt."
Das bevorstehende Verfahren im Parlament müsse dazu genutzt werden, diese Mängel zu beseitigen, forderte Beck: "Wir hoffen auf eine kooperative Haltung der Koalition, sodass dieser Schandfleck unserer Geschichte dessen Opfer umfänglich wiedergutgemacht wird."
Im Bundeshaushalt für 2017 hat der Bundestag Ende November bereits die im Referentenentwurf veranschlagten 4,5 Millionen Euro für die Individualentschädigung bereitgestellt (queer.de berichtete). Insgesamt rechnet das Bundesjustizministerium in den kommenden fünf Jahren mit rund 5.000 Anträgen und einer Gesamtentschädigungssumme von 30 Millionen Euro.
Als kollektive Entschädigung erhält die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld im kommenden Jahr erstmals eine institutionelle Förderung in Höhe von 500.000 Euro (queer.de berichtete). (mize)
Links zum Thema:
» Der aktuelle Referentenentwurf als PDF














