St. Joseph's befindet sich in einer Gegend, in der es nur wenige Krankenhäuser gibt
Ein transsexueller Mann hat am Donnerstag ein katholisches Krankenhaus in Paterson (US-Bundesstaat New Jersey) verklagt, weil ihm offenbar aus Transphobie die Behandlung verweigert worden war. Das "St. Joseph"-Hospital hatte dem 33-jährigen Kläger Jionni Conforti kürzlich mitgeteilt, dass man der chirurgischen Abteilung die Hysterektomie, also die operative Entfernung seiner Gebärmutter, verboten habe – als Begründung wurde per E-Mail lediglich erklärt, dass man als katholisches Krankenhaus einen derartigen Eingriff nicht vornehmen werde. Das verstößt aber nach Ansicht von Conforti gegen Antidiskriminierungsrichtlinien des Bundes und des Staates New Jersey.
"Ich bin schockiert und traurig über den Vorfall und habe Angst davor, wie man mich behandeln würde, wenn ich auf medizinische Hilfe angewiesen bin", erklärte Conforti in einer Mitteilung der LGBTI-Organisation Lambda Legal, die ihn bei der Klage unterstützt. Er hatte nach jahrelangen Depressionen 2014 mit seiner Geschlechtsanpassung begonnen; er nahm männliche Hormone ein und hat sich kurze Zeit später die Brüste entfernen lassen.
Klinik: Wir halten uns an Anweisungen der Bischofskonferenz
Der Kläger verlangt, dass das St.-Joseph-Krankenhaus ihn behandelt (Bild: Facebook / Jionni Conforti)
Das Krankenhaus erklärte in einer kurzen Pressemitteilung lediglich, dass man "eine der am meisten unterversorgten Regionen in New Jersey" medizinisch betreue und sich dabei strikt an die Anweisungen der US-Bischofskonferenz für katholische Krankenhäuser halte.
In den USA gibt es derzeit scharfe Auseinandersetzungen um Trans-Rechte. Mehrere Bundesstaaten wollen etwa dem Vorbild North Carolinas folgen und Transsexuellen verbieten, öffentliche Toiletten zu benutzen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen (queer.de berichtete).
Einen heftigen Streit gibt es auch um vor einem halben Jahr in Kraft getretene Richtlinien der Obama-Regierung, wonach alle Gesundheitsdienstleister, die öffentliche Gelder erhalten, verpflichtet sind, niemanden bei der Behandlung zu diskriminieren. Damit sollen insbesondere Transsexuelle vor einer möglicherweise lebensgefährlichen Unterversorgung geschützt werden. Ein konservativer Bundesrichter in Texas hat dieses Gesetz bereits vergangenen Monat für rechtswidrig erklärt, da es gegen ein Gesetz zur Religionsfreiheit verstoße. Allerdings wird nun in der nächsten Instanz über die Frage entschieden.
Kürzlich klagte sogar die katholische Diözese von Fargo (US-Bundesstaat North Dakota) gegen diese Anordnung. Bischof John Folda bezeichnete die Gleichbehandlungsrichtlinie als "schwerwiegende Gefahr für die Religionsfreiheit". (dk)
An:
Bundesregierung
Bundeskanzlerin
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hallo,
ich fordere das Ministerium auf die Transsexualität aus der Liste psychischer Leiden zu streichen.
Bereits 2015 hatte der Europarat in seiner Resolution 2048 für die rechtliche und soziale Gleichstellung von Transpersonen die 47 Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, alle Einstufungen als geistige Störungen in nationalen Klassifikationen zu streichen und die Streichung auch bei der WHO zu fordern. Deutschland hatte dem zugestimmt, im eigenen Land aber nichts in der Richtung unternommen.
Es ist eine Schande der ganzen menschlichen Gesellschaft in heutigen Zeiten Transsexuelle zu diskriminieren.
Was die betroffenen wirklich krank macht, ist die gesellschaftliche Ausgrenzung und Gewalt. Transsexuelle werden oft auf offener Straße niedergeschlagen, getreten und bestohlen. Drag-Queens werden beschimpft und bespuckt. Pförtner lassen einen nicht rein, wenn Michaela im Ausweis steht, aber Michael vor der Tür.
In Deutschland wird Transsexualität immer noch als psychische Krankheit gewertet. Diese Diskriminierung hat sich durch das 1980 verabschiedete Transsexuellengesetz noch weiter manifestiert. Mit dem Gesetz ist es zwar möglich, seinen Vornamen und seinen Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Trotzdem gilt mann/frau weiterhin als psychisch krank.
Mit freundlichen Grüßen
Hugo Egon Maurer