https://queer.de/?28042
Amtsgericht Betzdorf
Trotz Mordaufrufen gegen Juden und Schwule: Freispruch für Neonaziband
Die Band "Kaltes Judenleder" sang vom Verbrennen von "Judenresten", dem Zerhacken von linken "Zecken" sowie Baseballschläger-Attacken auf Homosexuelle.

Das Amtsgericht Betzdorf sah es nicht als erwiesen an, dass die Lieder öffentlich und einem großen Kreis zugänglich gemacht werden sollten (Bild: Blogtrepreneur / flickr)
- 21. Januar 2017, 08:37h 2 Min.
Das Amtsgericht Betzdorf im nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz hat am Montag drei Mitglieder der Neonaziband "Kaltes Judenleder" vom Vorwurf der Verbreitung von Propagandamitteln und dem Verwenden von Symbolen verfassungswidriger Organisationen freigesprochen. In ihren Liedern hatten die Angeklagten zwischen 30 und 34 Jahren insbesondere zu Gewalt und teilweise zum Mord gegen Juden, aber auch gegen Homosexuelle und andere Minderheiten wie Behinderte aufgerufen (queer.de berichtete).
Zu den Texten der Band, die dem "National Socialist Black Metal" zugerechnet wird, gehören Sätze wie: "Und beim nächsten Mal sind wir Ehrengäste, denn da verbrennen wir Judenreste", "Wir haben auch schon Zecken zu uns eingeladen. Die wurden dann zerhackt und ein Futter für die Maden" oder "Die Schwulen hätten wir doch fast vergessen. Wir lassen sie unsere Scheiße fressen. Später gibt's dann mit der Baseballkeule".
Die Angeklagten waren auch für die Band "Blutkult" verantwortlich, die Lieder veröffentlichte, die Zeilen wie "Untermensch – verrecke" enthielten. Ein Bandmitglied war 2005 zu rund drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er mit anderen Personen Besucher eines Punkkonzerts überfallen hatte. Alle drei sollen enge Verbindungen zu rechten "Kameradschaften" gepflegt haben.
Hören und Erstellen der Musik im privaten Raum nicht strafbar
Obwohl Stücke von "Kaltes Judenleder" auf Youtube hochgeladen wurden, sah das Schöffengericht die Beweislage nicht ausreichend, um die Bandmitglieder wegen der gezielten Verbreitung rechtsextremer Propaganda zu verurteilen. So seien bei Hausdurchsuchungen im September 2012 nur sieben CDs sowie Bekleidung mit dem Bandkürzel entdeckt worden. Das Tragen solcher Kleidung sowie das Hören oder Erstellen der Musik im privaten Raum sei jedoch nicht strafbar, erklärte die Vorsitzende Richterin Melanie Neeb laut einem Bericht der "Siegener Zeitung".
Zuvor hatte auch Oberstaatsanwalt Ralf Tries in seinem Plädoyer für einen Freispruch plädiert, da er nicht nachweisen könne, dass die Angeklagten die Lieder öffentlich und einem großen Kreis zugänglich machen wollten. Die Liedtexte nannte Tries "menschenverachtend, brutal, beleidigend, faschistisch und eklig", als Vertreter eines Rechtsstaats könne er jedoch nur einen Freispruch beantragen. "Wenn die Politik es anders will, dann muss sie die Gesetze ändern."
Über die Bandmitglieder meinte der Oberstaatsanwalt: "Auch sie berufen sich auf ein rechtsstaatliches Verfahren." In dem von den Neonazis geforderten System wäre der Prozess jedoch womöglich anders ausgegangen. (cw)














Sicher ist es aber auch wieder mal ein Beleg für die Rechtslastigkeit des deutschen Justiz- und Polizeiapparats (siehe NSU).