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"Bewegendes und umfassendes Dokument"
Paragraf 175: Rheinland-Pfalz dokumentiert seine Schuld
Als erstes deutsches Bundesland hat Rheinland-Pfalz die strafrechtliche Verfolgung schwuler Männer nach 1945 aufgearbeitet.

Der jetzt vorgelegte Bericht geht auf einen Landtagsbeschluss aus dem Dezember 2012 zurück (Bild: MFFJIV)
- 24. Januar 2017, 06:11h 2 Min.
In Mainz stellte die Landesregierung am Montag einen Forschungsbericht über die Aufarbeitung der Verfolgung homosexueller Menschen in Rheinland-Pfalz vor. Es handelt sich um die bundesweit erste Studie dieser Art für ein Flächenland.
"Der Bericht ist ein bewegendes und umfassendes Dokument, das ein dunkles Kapitel jüngerer deutscher Geschichte aufgreift", erklärte Staatssekretärin Christiane Rohleder (Grüne). "Homosexuellen Menschen wurde damals sehr viel Leid zugefügt. Ich bin froh, dass wir alle heute offener und toleranter zusammenleben. Dennoch gibt es nach wie vor Vorurteile, Ausgrenzung und Benachteiligungen." Die Studie sei damit auch ein "wichtiger Baustein" für gesellschaftliche Vielfalt und Akzeptanz heute.
Institut für Zeitgeschichte kooperierte mit Hirschfeld-Stiftung
Der Forschungsbericht wurde vom Institut für Zeitgeschichte München – Berlin (IfZ) in Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld im Auftrag des Familienministeriums erstellt. Der Landtag hatte die Landesregierung in einem Beschluss vom 13. Dezember 2012 aufgefordert, die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen aufzuarbeiten und durch politische Bildungsarbeit die Sensibilisierung gegen jegliche homophobe Tendenzen zu fördern (queer.de berichtete).

Stellten den Bericht in Mainz vor (v.l.n.r.): Jörg Litwinschuh (Bundesstifung Magnus Hirschfeld), Michael Schwartz (IfZ), Joachim Schulte (QueerNet Rheinland-Pfalz), Christiane Rohleder (Staatssekretärin), Kirsten Plötz (Historikerin)
"Zusammenfassend lässt sich eine erhebliche Diskriminierung und Verfolgung männlicher Homosexualität im jungen Land Rheinland-Pfalz feststellen", heißt es im Bericht. "Männliche Homosexualität galt als Gefahr für das 'Sittengesetz', das wiederum die moralische Grundlage des Bundeslandes bilden sollte." Zusätzlich zur Strafe seien die Betroffenen durch Demütigungen und moralische Abwertungen getroffen worden.
Fast 3.000 Verurteilungen zwischen 1948 und 1969
Insgesamt wurden in Rheinland-Pfalz zwischen 1948 und der ersten Strafrechtsreform 1969 2.880 Männer und Jugendliche nach den Paragrafen 175 und 175a StGB wegen "widernatürlicher Unzucht" verurteilt. Von 1953 bis 1968 ermittelte die Polizei gegen 5.939 Tatverdächtigte. Frauen wurden zwar nicht strafrechtlich verfolgt, doch auch lesbische Liebe war nicht akzeptiert.
"Für die Zeitgeschichtsforschung war die Ausgrenzung von Minderheiten in der jungen Bundesrepublik bislang ein kaum berücksichtigtes Thema und ist deshalb eine wichtiges Forschungsfeld über das gesellschaftliche Klima dieser Nachkriegsperiode", hoben die beiden Projektleiter Prof. Dr. Michael Schwartz, Historiker im IfZ, und Jörg Litwinschuh, geschäftsführender Vorstand der Hirschfeld-Stiftung, hervor.
"Wir wollen und müssen auch nachfolgende Generationen dafür sensibilisieren, bereits homophobe und transphobe Tendenzen zu erkennen und ihnen klar entgegen zu treten", erklärte Staatssekretärin Rohleder, die im November 2016 zur bundesweit ersten "Landesbeauftragten für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität – Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente und Intersexuelle" berufen wurde (queer.de berichtete). (cw)
Links zum Thema:
» Kurzfassung des Berichts als PDF
» Gesamtdokument als PDF















Oder redet die SPD wieder mal nur davon und gaukelt Geschäftigkeit vor, ohne das wirklich umzusetzen, so dass sie dann im Herbst vor der Bundestagswahl so tun kann, als wäre nur die Zeit zu kurz geworden und man müsse sie wählen, um das zu Ende zu führen. Dann kann ich denen jetzt schon sagen, dass diese Strategie durchschaut werden wird.