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Rosenheimer Sommerfestival 2017
Stadt Rosenheim: Absage von Naidoo-Konzert wäre "Unterdrückung von Meinungsfreiheit"
In Oberbayern gibt es Streit um einen Auftritt der Söhne Mannheims bei einem städtischen Musikfestival. Die Stadt beklagt eine "Gesinnungsschnüffelei" der Grünen Jugend.

Xavier Naidoo steht seit Jahren wegen homophober, christlich-fundamentalistischer und verschwörungstheoretischer Inhalte in der Kritik (Bild: Thommy Mardo)
- Von Norbert Blech
25. Januar 2017, 10:48h 4 Min.
Knapp über ein Jahr nach dem in einem unvergleichlichen Shitstorm geendeten Versuch des NDR, Xavier Naidoo als deutschen Vertreter zum Eurovision Song Contest zu schicken (queer.de berichtete), gibt es wieder einen politischen Streit um den Sänger.
Zusammen mit den Söhnen Mannheims soll der 45-Jährige Mitte Juli beim Rosenheimer Sommerfestival 2017 auftreten. Die örtliche Grüne Jugend forderte nun in einer Pressemitteilung, dass der Sänger von der Veranstaltung auf dem Gelände der Landesgartenschau 2010 ausgeschlossen wird.
Das Festival dürfe nicht "zu einem Ort der Diskriminierung und fehlender Toleranz" werden, so die grüne Nachwuchsorganisation. Die Texte von Naidoo seien "voll von Verschwörungstheorien, antisemitischen Äußerungen, aber auch Homophobie, expliziten Hassbotschaften und der Reichsbürger-Bewegung nahen Äußerungen".
Stadt verteidigt Auftritt als Zeichen des Rechtsstaats gegen Barbarei
Mit der Kritik stieß die Grüne Jugend bei der Stadt allerdings nicht nur auf taube Ohren, sondern auf eine bemerkenswerte Gegenwehr. In einer Pressemitteilung verwiesen die Stadt und die Landesgartenschau GmbH am Dienstag zunächst darauf hin, dass der Stadtrat dem Konzept und den Verträgen für das Sommerfestival 2017 zugestimmt habe. Die Verträge mit den Künstlern und Agenturen seien nun rechtskräftig. "Es gibt insofern keine Rechtsgrundlage, einen der Künstler vom Sommerfestival 2017 auszuschließen."
Weiter heißt es: "Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbrieft und schützt die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Kunst. Diese Grundrechte zählen mit zu den höchsten Rechtsgütern unserer Verfassung. Sie haben ihre Begründung in der menschenverachtenden Unterdrückung und Barbarei der Nationalsozialisten. Es war das erklärte Ziel der Verfassungsväter, nie wieder Gesinnungsschnüffelei auf deutschem Boden zuzulassen."
Der Pressesprecher der Stadt, Thomas Bug, sagte zusätzlich den OVB-Heimatzeitungen, die Forderung nach einer Konzertabsage sei "eine Art der Unterdrückung von Meinungsfreiheit, auf die sich die Stadt nicht einlassen wird". Gegen eine "solche Art der Gesinnungsschnüffelei" müsse "ein freiheitlicher Rechtsstaat deutlich Flagge zeigen". Der Pressesprecher betonte weiter, dass es gegen Naidoo keine anhängigen Gerichtsverfahren gebe und für ihn die Unschuldsvermutung gelte.
"Warum liebst du keine Möse?"
Die Presseberichte zu dem Streit lassen offen, inwiefern die Absage eines kommerziellen Konzerts – nicht gerade ein hoheitlicher Akt – die Kunst- und Meinungsfreiheit eines Sängers beeinträchtigen soll, und warum ein abgeschlossener Vertrag abseits von finanziellen Forderungen einer Auftrittsabsage im Wege stehen könnte. Vor allem verwundert aber die Aussage, dass man mit dem Auftritt des umstrittenen Sängers Flagge für rechtsstaatliche Werte zeige.
Für Empörung hatte Naidoo 2012 gesorgt, als er in einem mit Kool Savas veröffentlichten Song zum Thema Kindesmissbrauch sang: "Ich schneid euch jetzt mal die Arme und die Beine ab, und dann ficke ich euch in den Arsch, so wie ihr es mit den Kleinen macht." Der Sänger betonte, das Lied sei nicht schwulenfeindlich gemeint; 2015 unterzeichnete er eine Petition für die Ehe-Öffnung für schwule und lesbische Paare.
In dem Song, dem eine Vermischung von Kindesmissbrauch, Pädophilie und Homosexualität zu Gewalt- und Selbstjustizphantasien vorgewurfen wurde, hieß es allerdings weiter: "Trotzdem würde ich euch töten (…) Warum liebst du keine Möse, weil jeder Mensch doch aus einer ist? Wo sind unsere Helfer, unsere starken Männer, wo sind unsere Führer, wo sind sie jetzt?" Die Staatsanwaltschaft leitete zu Strafanzeigen u.a. vom LSVD allerdings kein Ermittlungsverfahren ein, da sie in dem Text unter Abwägung von Kunst- und Meinungsfreiheit keine Volksverhetzung oder einen Aufruf zur Gewalt erkennen konnte (queer.de berichtete).
Im August 2015 einigte sich der Sänger mit der Amadeu Antonio Stiftung auf einen Vergleich, wonach sie weiter behaupten darf, ein Lied Naidoos könne antisemitisch interpretiert werden, den Sänger aber zugleich nicht als Antisemiten bezeichnen darf. 2014 war Naidoo bei einer Demo vor rechtsextremen "Reichsbürgern" am Kanzleramt in Berlin aufgetreten und hatte dabei gesagt, dass Deutschland noch immer besetzt sei. Kritiker betonen, dass seine Texte und Aussagen von Verschwörungstheorien und einem christlichen Fundamentalismus geprägt seien.















Solchen Hass-Sängern darf man kein Forum bieten.