https://queer.de/?28151
Verweis auf Europäische Grundrechtecharta
EU-Parlament verlangt internationale Anerkennung von Adoptionen
Wenn Regenbogenfamilien in ein anderen Mitgliedsstaat umziehen, gibt es oft Probleme bei der Anerkennung von Adoptionen. Damit muss Schluss sein, fordern die europäischen Volksvertreter.

Im Europaparlament setzen sich die Abgeordneten für einen Abbau der Diskriminierung beim Umzug in ein anderes EU-Land ein (Bild: Robert Cutts / flickr)
- 3. Februar 2017, 12:24h 2 Min.
Das Europaparlament hat am Donnerstag die Europäische Kommission aufgefordert, eine Gesetzesintiative zu starten, damit alle EU-Länder automatisch Adoptionen aus den anderen Mitgliedsstaaten anerkennen müssen. Der Entschließungsantrag wurde mit 533 zu 41 Stimmen angenommen.
In dem Dokument heißt es, dass bei Adoptionen nicht diskriminiert werden dürfe. Dabei wird spezifisch auf Artikel 21 der EU-Grundrechtecharta verwiesen, die Diskriminierung auch aufgrund der sexuellen Ausrichtung verbietet. Anlass sei, dass es wegen des Fehlens europaweiter Regelungen "schwerwiegende Probleme" bei der Anerkennung von Adoptionen gebe, wenn eine Familie von einem Mitgliedsland in ein anderes umziehe. Einzelne Mitgliedsstaaten würden die Diskriminierung mit Verweis auf die nationale "öffentlichen Ordnung" rechtfertigen. Die rechtliche Unsicherheit führe dazu, dass das "Recht des Kindes auf stabile und dauerhafte Familienverhältnisse gefährdet" werde.
Die EU-Parlamentariergruppe LGBTI Intergroup, die sich für die Rechte sexueller und geschlechtlicher Minderheiten einsetzt, begrüßte die Entscheidung. "Zu viele Regenbogenfamilien hatten wegen der heteronormativen Interpretation von 'Familie' bereits Probleme", erklärte Intergroup-Copräsident Daniele Viotti, ein Sozialdemokrat aus Italien. "Staaten müssen damit aufhören, das Argument der 'öffentlichen Ordnung' zu benutzen, um gleichgeschlechtliche Familien zu diskriminieren. Es ist an der Zeit für Richtlinien, die die Standards des 21. Jahrhunderts reflektieren." (dk)















Denn es kann ja nicht sein, dass eine in einem EU-Staat geschlossene Ehe in einem anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und die Ehepaare dann ihre Rechte und ihren Personenstand verlieren.
Das widerspricht nicht nur der europäischen Grundrechte-Charta, sondern auch dem EU-Grundprinzip der Freizügigkeit.