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Verweis auf Europäische Grundrechtecharta

EU-Parlament verlangt internationale Anerkennung von Adoptionen

Wenn Regenbogenfamilien in ein anderen Mitgliedsstaat umziehen, gibt es oft Probleme bei der Anerkennung von Adoptionen. Damit muss Schluss sein, fordern die europäischen Volksvertreter.


Im Europaparlament setzen sich die Abgeordneten für einen Abbau der Diskriminierung beim Umzug in ein anderes EU-Land ein (Bild: Robert Cutts / flickr)

Das Europaparlament hat am Donnerstag die Europäische Kommission aufgefordert, eine Gesetzesintiative zu starten, damit alle EU-Länder automatisch Adoptionen aus den anderen Mitgliedsstaaten anerkennen müssen. Der Entschließungsantrag wurde mit 533 zu 41 Stimmen angenommen.

In dem Dokument heißt es, dass bei Adoptionen nicht diskriminiert werden dürfe. Dabei wird spezifisch auf Artikel 21 der EU-Grundrechtecharta verwiesen, die Diskriminierung auch aufgrund der sexuellen Ausrichtung verbietet. Anlass sei, dass es wegen des Fehlens europaweiter Regelungen "schwerwiegende Probleme" bei der Anerkennung von Adoptionen gebe, wenn eine Familie von einem Mitgliedsland in ein anderes umziehe. Einzelne Mitgliedsstaaten würden die Diskriminierung mit Verweis auf die nationale "öffentlichen Ordnung" rechtfertigen. Die rechtliche Unsicherheit führe dazu, dass das "Recht des Kindes auf stabile und dauerhafte Familienverhältnisse gefährdet" werde.

Die EU-Parlamentariergruppe LGBTI Intergroup, die sich für die Rechte sexueller und geschlechtlicher Minderheiten einsetzt, begrüßte die Entscheidung. "Zu viele Regenbogenfamilien hatten wegen der heteronormativen Interpretation von 'Familie' bereits Probleme", erklärte Intergroup-Copräsident Daniele Viotti, ein Sozialdemokrat aus Italien. "Staaten müssen damit aufhören, das Argument der 'öffentlichen Ordnung' zu benutzen, um gleichgeschlechtliche Familien zu diskriminieren. Es ist an der Zeit für Richtlinien, die die Standards des 21. Jahrhunderts reflektieren." (dk)

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#1 AlexAnonym
  • 03.02.2017, 18:18h
  • Mit derselben Begründung müsste man auch gleichgeschlechtliche Ehen in allen EU-Staaten anerkennen.

    Denn es kann ja nicht sein, dass eine in einem EU-Staat geschlossene Ehe in einem anderen EU-Staat nicht anerkannt wird und die Ehepaare dann ihre Rechte und ihren Personenstand verlieren.

    Das widerspricht nicht nur der europäischen Grundrechte-Charta, sondern auch dem EU-Grundprinzip der Freizügigkeit.
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#2 PatroklosEhemaliges Profil
  • 03.02.2017, 19:23h
  • An diesem Entschließungsantrag merkt man, daß die Sesselpupser in Straßburg und Brüssel ja doch noch arbeiten und nicht nur den ganzen Tag sich einen schönen Lenz machen!

    Daß der Antrag mit einer überwältigenden Mehrheit von 533 zu 41 Stimmen angenommen wurde, ist endlich mal ein gutes Zeichen! Ich kann mir auch gut vorstellen, aus welchem Lager diese Gegenstimmen kommen, und zwar sowohl aus der EFDD, die EU-Skeptiker und Rechtspopulisten in sich vereint, aus der ENF, die aus Rechtsextremen und -populisten besteht oder zur Hälfte aus der EFDD und zur Hälfte aus der ENF.
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#3 EU-WählerAnonym
  • 03.02.2017, 21:50h
  • Antwort auf #2 von Patroklos
  • Und das ist dein Dank dafür, indem du neben deinem Wahlboykott die Parlamentarier beleidigst?
    Andere der Hetze an SPD und FDP bezichtigen und von Entgleisung faseln, aber selber gegen das EU-Parlament stänkern.
    Ja nee, is' klar.
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