Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?28181

Meinungswandel

BAMF will schwulen Flüchtling aus Tunesien doch nicht ausweisen

Erster Erfolg für die Queer Refugees in Leipzig: Die geplante Ausweisung eines schwulen Tunesiers, der von der Polizei in seinem Heimatland misshandelt worden war, findet nicht statt.


Ein Aktivisten-Netzwerk hilft LGBTI-Geflüchteten in Leipzig, sich gegen Behördenwillkür zu wehren (Bild: flickr / Johnathan Nightingale / by 2.0)

  • 7. Februar 2017, 17:33h 9 2 Min.

Das "Queer Refugees Network Leipzig" hat am Dienstagnachmittag bekannt gegeben, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Ausweisung eines von den Aktivisten betreuten schwulen Geflüchteten aus Tunesien gestoppt und ihn anerkannt hat. "Yeah, yeah, yeah!", so die Reaktion der Aktivisten auf Facebook.

Mitte Januar hatten die Aktivisten beklagt, dass die Behörden keinen der von ihnen betreuten LGBTI-Flüchtlinge aus dem nordafrikanischen Land anerkannt habe, obwohl sexuelle und geschlechtliche Minderheiten sowohl von nicht-staatlicher Seite als auch von staatlichen Institutionen verfolgt werden würden (queer.de berichtete). Das Bundesamt hatte argumentiert, dass die Betroffenen ihre Homosexualität in der Heimat verheimlichten könnten, da eine Offenheit "nicht wichtig und identitätsprägend" sei.

Bei dem jetzt anerkannten Flüchtling handelt es sich um einen 28-Jährigen, der nach Angaben der Queer Refugees in seinem Herkunftsland "von der Polizei körperlich und sexuell misshandelt" worden sei. Weil die Aktivisten gegen den Bescheid öffentlich protestiert hatten, hatte das BAMF eine neue Prüfung zugesagt.

Forderung: BAMF-Mitarbeiter müssen sensibilisiert werden

Nach Erhalt der "freudigen Nachricht", dass der Aufhebungsbescheid dieses Mannes aufgehoben sei, fordert das Netzwerk nun, dass die Mitarbeiter des BAMF für die Anliegen von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten sensibilisiert werden müssten. Außerdem erwarteten die Aktivisten "eine schnelle Prüfung und Anerkennung für die anderen Menschen aus Tunesien".

Die Ablehnung der Asylgesuche war auch von der SPDqueer in Sachsen scharf kritisiert worden. Oliver Strotzer, der Chef der Arbeitsgemeinschaft, hatte vor drei Wochen erklärt, dass das BAMF-Mitarbeiter offenbar inkompetent oder Homo-Hasser seien: "Entweder die zuständigen Sachbearbeiter wurden nicht zu den asylrelevanten Fluchtgründen – Verfolgung auf Grund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität – geschult oder sie sind schlicht homophob. Beides wäre erschreckend." Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs hatte eine Aufklärung der Fälle gefordert, da die Begründung, dass man seine Homosexualität nicht ausleben müsse, eine "Opferverhöhnung" sei.

Derzeit plant die Bundesregierung trotz der LGBTI-Verfolgung, den Maghrebstaaten Tunesien, Marokko oder Algerien das Prädikat "sicher" zu verleihen, um Flüchtlinge leichter abschieben zu können. Anfang des Jahres kündigte auch der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nach langem Zögern an, diese Initiative zu unterstützen (queer.de berichtete). (dk)

#1 markusbln11Anonym
  • 07.02.2017, 17:49h
  • Glückwunsch!!! Super!!

    Vielleicht ist das bundesamt mit der gemachten erfahrung nun etwas sensibler, weil die jungs und mädels im amt die lebenslage von lgbt-flüchtlingen und deren fluchtgründe besser verstehen als bisher.
  • Antworten »  |  Direktlink »
#2 TheDadProfil
  • 07.02.2017, 17:55hHannover
  • Gute Entscheidung..

    Blöderweise erfolgt eine Überprüfung immer erst dann wenn öffentliche Proteste die Behörden dazu zwingen..

    Es gibt keine "sicheren Herkunftsländer" für LGBTTIQ*-Flüchtlinge und viele andere Menschen !
  • Antworten »  |  Direktlink »
#3 MarekAnonym
  • 07.02.2017, 18:26h
  • Es ist ja schön, dass dieser Einzelfall evtl. doch glimpflich ausgeht.

    Aber darauf kommen andere Fälle, die weniger Öffentlichkeit bekommen und die nicht so gut ausgehen.

    Es kann doch nicht sein, dass es erst immer einen medialen Aufschrei geben muss und man immer erst kämpfen muss, um solche Leute zu retten.

    Solange es kein generelles Asylrecht für GLBTI gibt, wo deren Asylrecht gesetzlich verbrieft ist und nicht vom Wohlwollen im Einzelfall abhängt, kann man keine Staaten zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklären...
  • Antworten »  |  Direktlink »