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Erguss statt Aufguss
Anklage nach schwuler Mini-Orgie in Schwimmbad-Sauna
Vier Männer zwischen 59 und 75 müssen sich in Hamburg wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in der Alsterschwimmhalle vor Gericht verantworten.

Auch im Alter kann man Schwitzen und Gruppensex prima miteinander verbinden – aber vielleicht sollten die vier Herren das nächste Mal besser in eine Schwulensauna gehen… (Bild: Thomas Wanhoff / flickr)
- 18. Februar 2017, 07:01h 1 Min.
Vor dem Amtsgericht St. Georg in Hamburg beginnt am Donnerstag kommender Woche ein Strafprozess gegen vier ältere Herren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten R. und G. (beide 75) sowie L. (63) und H. (59) vor, im Februar des vergangenen Jahres in einer Sauna der Alsterschwimmhalle "unbekleidet aneinander sexuelle Handlungen" vorgenommen zu haben.
Angezeigt wurden die vier fummelnden Männer von einem weiteren Badegast, der im Saunabereich der im Volksmund genannten "Schwimmoper" lediglich schwitzen wollte. Als er die schwule Mini-Orgie entdeckte, soll er sich "schockiert" abgewandt und einen Bademeister informiert haben.
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses kann nach Paragraf 183a des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. (cw)














