Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg verhandelte am Donnerstag einen Strafprozess gegen vier ältere Herren, die sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten mussten. Die Staatsanwaltschaft warf den zwischen 59 und 75 Jahre alten Angeklagten vor, sich im Februar des vergangenen Jahres in der "Duftsauna" der Alsterschwimmhalle gegenseitig mit der Hand sowie dem Mund befriedigt zu haben (queer.de berichtete).
Vor Gericht erschienen war laut "Hamburger Morgenpost" nur einer der vier Angeklagten. Einer fehlte unenschuldigt, zwei ließen sich durch einen Anwalt vertreten. Der erschienene Saunabesucher bestritt laut der Zeitung zudem, beim Gruppensex überhaupt mitgemacht zu haben. Er habe die Duftsauna aufgrund von Augenproblemen seit Jahren nicht mehr betreten und sei während des Vorfalls gegen 12.30 Uhr rauchend auf der Terrasse gewesen. Er sei nur durch Zufall in den Polieinsatz geraten.
Der damals von einem geschockten Zeugen der schwulen Mini-Orgie alarmierte Bademeister konnte zur Aufklärung des Falles vor Gericht nicht beitragen: Er arbeitet nicht mehr in der Alsterschwimmhalle und ist nach Angaben der Hamburger Bäderland GmbH unbekannt verzogen.
Das Gericht entschied sich laut "Hamburger Morgenpost" aus diesem Grund für eine sehr milde Strafe: Die drei Herren, die nicht zum Prozess erschienen waren, erhielten eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Außerdem müssen sie eine Geldauflage von jeweils 300 Euro zahlen. Im Fall des vierten Beschuldigten soll nun der Polizist, der damals dessen Personalien aufnahm, vernommen werden.
Erregung öffentlichen Ärgernisses kann nach Paragraf 183a des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. (cw)