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Sicherer Herkunftsstaat?
Marokko: Sechs Monate Haft für zwei schwule Männer
In Tanger wurden ein Student und ein Immobilienmakler verhaftet. Ein Video der jungen Männer bei privaten Zärtlichkeiten hatte zuvor die Runde bei WhatsApp gemacht.

Die Verhaftung der beiden Männer hatte zu vielen Schlagzeilen und öffentlichen Diskussionen über das Gesetz gegen homosexuelle Handlungen geführt (Bild: Association Akaliyat)
- Von Norbert Blech
27. Februar 2017, 14:20h 3 Min.
Ein Gericht in der marokkanischen Großstadt Tanger hat am letzten Freitag in erster Instanz zwei Männer wegen homosexueller Handlungen zu Gefängnisstrafen von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 1.000 Dirham (rund 95 Euro) verurteilt.
Die beiden Männer, ein Student und ein Makler, waren am 8. Februar in einer Wohnung unter dem Vorwurf sexueller Handlungen und Waffenbesitzes verhaftet worden. Polizeiangaben gegenüber Medien zufolge fand man sie beim Sex vor.
Der Fall hatte in dem Land für größere Schlagzeilen gesorgt, weil Medien seit Wochen über ein sich wie wild bei WhatsApp verbreitendes privates Video berichteten, das zwei Männer mit nackten Oberkörpern in einer Wohnung bei Zärtlichkeiten und beim Küssen zeigten. Einige Kommentare hatten gefordert, die "Darsteller" des Videos zu ermitteln, deren Gesichter erkennbar waren.
Die Polizei ermittelte, dass das Video vor rund drei Monaten in der Wohnung von einem der beiden Festgenommenen erstellt worden war, und beschuldigte die Männer zusätzlich der Verbreitung pornografischer Bilder. Eine Mutter von einem Angeklagten meinte öffentlich, ihr Sohn sei unschuldig und habe das Video nicht selbst verbreitet. Sie berichtete auch von Gewalt den Männern gegenüber auf der Polizeiwache.
Verfolgung von nicht-öffentlichem Sex
Die Männer wurden nach Artikel 489 des Strafgesetzbuches verurteilt, der sich gegen "unanständigen oder unnatürlichen Geschlechtsverkehr mit einer Person des gleichen Geschlechts" richtet und diesen mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren sowie Geldstrafen zwischen von 120 bis 1200 Dirham belegt.
Während Erpressung und Gewalt durch die Polizei häufig vorkommen sollen, ist die strafrechtliche Verfolgung Homosexeueller in dem Land sporadisch und willkürlich, gerade in Urlaubsgebieten. Dennoch wurden in den letzten Jahren immer wieder Verhaftungen und Verurteilungen öffentlich. Erst im letzten Dezember wurden zwei minderjährige Mädchen, die sich geküsst hatten, von einem Gericht freigesprochen (queer.de berichtete). Wenige Monate zuvor waren zwei Männer in zweiter Instanz zu Haftstrafen wegen Sex in einem Auto verurteilt worden (queer.de berichtete).
Die deutsche Bundesregierung hatte erst vor wenigen Tagen im Streit um "sichere Herkunftsstaaten" auf eine Anfrage der Linken betont, dass es in Marokko keine "systematische Verfolgung homosexueller Personen" gebe (queer.de berichtete). Auch meinte sie: "Homosexualität wird hingenommen, solange sie im Verborgenen gelebt wird." Mit der Argumentation hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mehrfach die Asylanträge queerer Flüchtlinge aus Marokko und anderer Mahgreb-Staaten abgelehnt.
Marokkanische Menschenrechtsorganisationen hatten im vorliegenden Fall kritisiert, dass genau diese Kriminalisierung des Verborgenen geschehen war: "Die Polizei verfolgt noch immer Homosexuelle selbst in ihren Privatwohnungen", kommentierte die Association Akaliyat.















Die KERNFRAGE ist: EIGENSTÄNDIGES begründetes Asylrecht, soweit seitens des Staates Strafgesetze gegen homosexuelle Handlungen bestehen und das befürworte ich.
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Die Asylverfahren selbst hingegen können für die anderen überwiegend heterosexuellen Marokkaner durchaus beschleunigt werden und Marokko als Sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden, da schlichtweg keine staatliche Verfolgung oder ein Bürgerkrieg in Marokko gegen die eigene überwiegend heterosexuelle Bevölkerung vorliegt.
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Bedauerlich das so wenige Personen in der LGBT-Community/Szene Ahnung von der Rechtsmaterie des Asylrechtes haben und daher auch nicht den Unterschied zwischen dem Thema "Sicherer Herkunftsstaat" und "Eigenständiger Asylrechtsgrund" für homosexuelle Menschen bei Strafgesetzen seitens des Staates haben.
Was wir brauchen sind Gerichtsentscheidungen des BVerfG und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die klar definieren, das homosexuelle Menschen einen berechtigten Asylgrund haben, sofern in ihrem Heimatland der Staat staatliche Strafgesetze gegen homosexuelle Handlungen aufrecht erhält. LEIDER gibt es diese höchstgerichtlichen Urteile in der Rechtsprechung nicht und nur sehr mühsam kann im Einzelfall dann gerichtlich ein Richter überzeugt werden, das im Heimatland staatliche Verfolgung vorliegt/droht.
Ich halte diese Debatte um die Sicheren Herkunftsstaaten, die die Grünen und Linkspartei sowie Organisationen wie "Pro Asyl" "losgetreten" haben, für letztlich wenig zielführend. Richtig helfen wird nur, wenn wir endlich höstgerichtliche Urteile hätten, wonach bei Vorliegen von Strafgesetzen gegen homosexuelle Handlungen ein automatischer berechtigter Asylgrund besteht.