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"Verfassungsrechtlichen Bedenken"
Deutsche Bischöfe halten am Ehe-Verbot für Schwule und Lesben fest
Die katholische Kirche hat "verfassungsrechtliche Bedenken" für die Öffnung der Zivil-Ehe, wie der "Familienbischof" klarstellte.

Erzbischof Heiner Koch möchte gleichgeschlechtlichen Paare weiterhin nur eine "Ehe-Light" gönnen (Bild: Walter Wetzler)
- 6. März 2017, 16:40h 3 Min.
Die katholische Bischofskonferenz will sich angesichts neuer Forderungen nach der Ehe-Öffnung weiterhin dafür einsetzen, dass Schwulen und Lesben der Zugang zur Zivil-Ehe untersagt bleiben müsse. Das stellte der Berliner Erzbischof Heiner Koch am Montag fest. Der 62-Jährige ist innerhalb der Kirche für Familienpolitik verantwortlich.
"Die deutschen Bischöfe sprechen sich gegen eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften aus. Sie teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen eine einfachgesetzliche Einführung einer 'Ehe für alle' vorgetragen werden", erklärte Koch gegenüber der katholischen Zeitung "Die Tagespost".
Koch bezieht sich in seiner Ablehnung aus verfassungsrechtlichen Gründen auf den deutschen Grundgesetzartikel sechs, in dem die Ehe allerdings nicht direkt als Verbindung von Mann und Frau definiert wird. Es heißt schlicht: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung". Auch Politiker von CDU/CSU haben immer wieder das Grundgesetz gegen die Ehe-Öffnung angeführt, zuletzt etwa NRW-Spitzenkandidat Armin Laschet (queer.de berichtete). Sie verweisen dabei auch darauf, dass die deutsche Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht den Ehe-Begriff aus der Verfassung als Verbindung aus Mann und Frau ausgelegt hatten.
Mehrere Gutachten sind allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Ehe-Öffnung keine Verfassungsänderung nötig sei. So erklärte die Verfassungsrechtlerin Friederike Wapler von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main etwa in einem Gutachten, dass die Ehe als auf Dauer angelegte Verantwortungs- und Solidargemeinschaft für Hetero- und Homo-Paarkonstellationen dieselbe Funktion erfülle und daher eigentlich per Gesetz geöffnet werden müsste (queer.de berichtete).
Koch: Nur Heteros sichern "Zukunft der Gesellschaft"
Koch betonte auch, dass sich die eingetragenen Partnerschaften, wie sie derzeit in Deutschland möglich seien, von der Eheschließung unterscheiden, "weil die eingetragene Lebenspartnerschaft aus sich heraus keine Kinder hervorbringen" könne. Er verwies auf das päpstliche Dokument "Amoris Laetitia", in dem festgehalten sei, "dass Partnerschaften von Personen gleichen Geschlechts nicht einfach mit der Ehe gleichgestellt werden können, weil ihnen die Weitergabe des Lebens verschlossen ist, die die Zukunft der Gesellschaft sichert".
Die deutschen Bischöfe, die seit Montag ihre Frühjahrsvollversammlung in Bergisch Gladbach abhalten, reagierten damit auf eine Initiative von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann, der am Wochenende überraschend angekündigt hatte, die Ehe für alle zum Thema beim nächsten Koalitionsgipfel zu machen (queer.de berichtete). Am Montagmorgen erklärte auch der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak, dass er sich in seiner Partei für die Ehe-Öffnung einsetzen werde (queer.de berichtete).
Volker Beck: Verfassungsrechtliche Bedenken "grob irreführend"
Scharfe Kritik an der verfassungsrechtlichen Argumentation von Bischof Koch übte der Grünenpolitiker Volker Beck. In Wirklichkeit habe die katholische Kirche ganz andere Gründe: "Die Ablehnung der Ehe für alle durch die deutschen Bischöfe gründet in der Ablehnung der Homosexualität als 'objektiv ungeordnet' (Katechismus). Alles Andere ist grob irreführend!", so Beck.
"Das BGB ist ein weltlich Ding. Es richtet sich nach der Verfassung und nicht nach dem katholischen Katechismus." Beck betonte, dass er keine verfassungsrechtlichen Gründe sehe, am Ehe-Verbot für Schwule und Lesben festzuhalten. (dk)















Das wird bei vielen Heteroehen auch so praktiziert.