19 Kommentare
- 09.03.2017, 14:14h
- Wieso nur 15 Jahre? Das Opfer ist doch auch für immer tot.
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- 09.03.2017, 15:08h
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@Laurent
Hoffentlich bleibt es bei diesem Strafmaß. Insoweit wird auf die Kommentare zum Bericht "Düsseldorfer Kripo klärt Raubserie gegen Schwule auf", in denen eine Kuscheljustiz beklagt wird, hingewiesen.
--> Die Richter in Österreich scheinen ein wenig strenger als in Deutschland zu urteilen, das finde ich richtig. Viel zu wenig steht der Opferschutz bei solchen Straftaten in Deutschland im Mittelpunkt der Urteilsfindung.
Das österreichische Recht kenne ich nicht, aber was auch viele immer bei den Urteilen zu Haftsrafen vergessen, dass in der Regel die Straftäter nach 2/3 der Haftzeit aus dem Gefängnis wieder herauskommen, soweit sie sich während der Haftzeit friedlich im Gefängnis verhalten haben und Sozialpädagogen im Gefängnis der Meinung sind, der Straftäter werde künftig keine Straftaten mehr begehen .
Bei 15 Jahren sind es dann in der Regel nur 10 Jahre im Gefängnis und bei 12 Jahren sind es dann nur 8 Jahre im Gefängnis, soweit der Täter friedlich im Gefängnis sich verhalten hat.
Auch deswegen bin ich in der Regel für höhere Strafanwendungen, da die Straftäter schon meistens nach 2/3 der Haftzeit aus dem Gefängnis herauskommen.
Von Haftstrafen bis 2 Jahren bei erstmaliger Begehung halte ich auch wenig, weil dann sogar ausnahmesweise die Haftstrafe um die Hälfte verkürzt werden kann.
Fazit: Nicht nur die Strafhöhe darf ruhig in Deutschland höher ausfallen, sondern auch die Haftentlassungen gehen zu "schnell". Aber darüber sich mit einem linken/grünen Sozialpädagogen zu unterhalten, ist sinnlos. - |
- 09.03.2017, 15:51h
- ja ich verstehs auch nicht wieso die STrafmaße bei Gewalt und Tötungsdelikten bei uns so niedrig angsetzt sind. 15 Jahre als höchstmaß for Mord? Ich mein was ist denn dass? Wer jemanden umbringt gehört das ganze Leben lang weggesperrt. Und nicht nur 15 oder 25 Jahre. Ich finde generelll die Justitz ist viel zu sanft bei Tötungsdelikten und Vergewaltigungen.
Aber ja... ich mein ich kanns ja Verstehen. Es is ja nur ein Menschenleben und nichts wertvolles wie etwa Geld. - |
- 09.03.2017, 20:08h
- Um das Ganze mal etwas aufzudröseln: im österreichischen Jugendgerichtsgesetz 1988 heißt es: "Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechtes werden durch das JGG herabgesetzt. An die Stelle lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren tritt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 bzw. (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) 15 Jahren."
de.wikipedia.org/wiki/Jugendgerichtsgesetz_1988
Im österreichischen Strafgesetzbuch steht im § 75 (Mord) "Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen."
de.wikipedia.org/wiki/Mord_(%C3%96sterreich)
Ich finde die Strafen für die beiden 19jährigen Täter auch zu niedrig, lebenslänglich wäre angemessener gewesen! - |
- 09.03.2017, 22:26hHannover
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""Die Höchststrafe von 15 Jahren""..
Auch Österreich kennt ein Jugendstrafrecht :
de.wikipedia.org/wiki/Jugendgerichtsgesetz_1988
Dein "Verweis" auf die Vorgänge in Düsseldorf ist obsolet.. - |
- 09.03.2017, 22:39hHannover
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""--> Die Richter in Österreich scheinen ein wenig strenger als in Deutschland zu urteilen, das finde ich richtig.""..
Kannst Du hier dann bitte einen Fall von Mord begangen durch einen Jugendlichen Täter anführen, der mit weniger als der Höchststrafe verurteilt wurde ?
""Das österreichische Recht kenne ich nicht, aber was auch viele immer bei den Urteilen zu Haftsrafen vergessen, dass in der Regel die Straftäter nach 2/3 der Haftzeit aus dem Gefängnis wieder herauskommen, soweit sie sich während der Haftzeit friedlich im Gefängnis verhalten haben und Sozialpädagogen im Gefängnis der Meinung sind, der Straftäter werde künftig keine Straftaten mehr begehen .""..
Das beurteilen keine "Sozialpädagogen" alleine, sondern die Gefängnisleitung in Verbindung mit der Pädagogischen Betreuung, einem externem Gutachter, der Leitung des Wachpersonals auf der Abteilung, und die Staatsanwaltschaft, die für die Organisation der Haft zuständig ist..
Die legen dann alle eigene Gutachten vor..
Entscheiden tut das dann ein Richter an der Strafvollstreckungskammer beim Landgericht, und der muß sich nicht einmal an die Gutachten halten..
""Auch deswegen bin ich in der Regel für höhere Strafanwendungen, da die Straftäter schon meistens nach 2/3 der Haftzeit aus dem Gefängnis herauskommen. ""..
Nun..
Wer für eine Straftat zu einer Haftstrafe über 24 Monate verurteilt wird, und diese 24 Monate dann auch absitzt, erhält auch bei einer "vorzeitigen Entlassung aus der Haft auf Bewährung" so genannte Führungsaufsicht für den Restzeitraum der Haft, mindestens jedoch 5 Jahre, so das auch der andere beteiligte Täter insgesamt 13 Jahre unter Beobachtung steht..
Diese Führungsaufsicht erfolgt auch dann wenn keine vorzeitige Entlassung erfolgt, und dauert dann auch 5 Jahre, womit dann die heutigen Jugendlichen insgesamt 17, respektive 20 Jahre unter Beobachtung der Justiz stehen..
""Von Haftstrafen bis 2 Jahren bei erstmaliger Begehung halte ich auch wenig, weil dann sogar ausnahmesweise die Haftstrafe um die Hälfte verkürzt werden kann.""..
""Fazit: Nicht nur die Strafhöhe darf ruhig in Deutschland höher ausfallen, sondern auch die Haftentlassungen gehen zu "schnell". ""..
Strafvollzug ist Ländersache..
In NRW gibt es diese Entlassung nach der Hälfte erst ab 4 Jahre Haft.. - |
- 09.03.2017, 22:40hHannover
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""Ich mein was ist denn dass?""
Jugendstrafrecht..
Auch bei uns gibt es dort nur 15 Jahre als Höchststrafe.. - |
- 09.03.2017, 22:43hHannover
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""Ich finde die Strafen für die beiden 19jährigen Täter auch zu niedrig, lebenslänglich wäre angemessener gewesen!""..
Wie Du eben noch selbst nachgewiesen hast, ist das aber nicht möglich !
Justiz ist kein Rache-Spielplatz für Leute die etwas "zu gering finden"..
Das Strafgesetzbuch ist ein "gesellschaftlicher Konsens" an den sich alle zu halten haben.. - |
- 09.03.2017, 23:08h
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Ich kann dir nicht ganz folgen.
Die Verteidiger haben noch nicht erklärt, ob sie Rechtsmittel einlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Hinweis auf die Vorgänge in Düsseldorf ("Kuscheljustiz") bezieht sich auf den Ausgang eines evtl. Revisionsverfahrens. - |
Die Höchststrafe von 15 Jahren für den einen Typen wegen Mordes, Raub und Erpressung geht bei diesem verabscheuungswürdigen Verbrechen natürlich in Ordnung, wenn auch die Strafe im Vergleich mit derjenigen für den zweiten Täter, dem für Raub und Erpressung zu Recht zwölf Jahre aufgebrummt wurden, m.E. nicht in angemessenem Verhältnis steht.
Hoffentlich bleibt es bei diesem Strafmaß. Insoweit wird auf die Kommentare zum Bericht "Düsseldorfer Kripo klärt Raubserie gegen Schwule auf", in denen eine Kuscheljustiz beklagt wird, hingewiesen.