Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?28383

Opfer brutal erwürgt

Salzburg: 15 Jahre Haft für Mord an schwulem Mann

Zwei 19-Jährige müssen nach einem brutalen Raubmord ins Gefängnis. Der Haupttäter fühlte sich offenbar durch die Homosexualität des Opfers provoziert.


Die beiden Angeklagten wurden innerhalb von zwei Wochen nach der Tat gefasst. (Bild: Metropolico.org / flickr)

  • 9. März 2017, 12:05h 19 3 Min.

Das Landesgericht Salzburg hat Mittwochabend zwei 19-jährige syrische Asylbewerber wegen Raubes und Tötung eines 30-jährigen schwulen Mannes zu Haftstrafen von zwölf und 15 Jahren verurteilt.

Wie österreichische Medien berichten, hatte das Opfer, ein 30-jähriger Serbe, den Hauptangeklagten am Salzburger Hauptbahnhof kennengelernt. Dort betreute das spätere Opfer die öffentlichen Toiletten. Er habe laut den Ermittlungen den Hauptangeklagten am 8. Juli in seine nahe gelegene Wohnung gelassen, ihm einen Pornofilm gezeigt und ihm sexuelle Avancen gemacht, woraufhin der Teenager empört herausrannte.

Am Folgetag sei der Hauptangeklagte mit einem gleichaltrigen Syrer erneut zur Wohnung des 30-Jährigen gekommen und sei von dem Bewohner hineingelassen worden. Die Angeklagten gaben vor Gericht zu, dass sie den schmächtigen, nur 50 Kilo schweren Mann ausrauben wollten, bestritten aber eine Tötungsabsicht.

Laut der Anklage sei das Opfer geschlagen, gewürgt und an Händen und Füßen mit einem Klebeband gefesselt worden. Daraufhin hätten die mutmaßlichen Täter den Serben gezwungen, ihnen die PIN-Nummer seiner Bankkarte zu geben. Während der Mittäter laut der Staatsanwaltschaft am EC-Automaten Geld abheben wollte, habe der Hauptangeklagte das Opfer misshandelt und so lange gewürgt, bis es an der Folge einer massiven Verletzung des Kehlkopfes verstarb.

Der Tote wurde später in der Badewanne aufgefunden. Die mutmaßlichen Täter hatten offenbar versucht, mit Shampoo und Seife Spuren zu verwischen. Sie hatten außerdem in der Wohnung nach Wertgegenständen gesucht und mindestens 45 Kleidungsstücke, ein Handy und ein Portmonee entwendet. Laut dem Anwalt einer der Angeklagten seien die beiden Männer während der Tat wegen Alkohol- und Marihuanakonsums nicht voll zurechnungsfähig gewesen.

Hauptverdächtiger in Bayern gefasst

Auf die Angeklagten aufmerksam wurde die Polizei, weil sie am Tatort den Asylbewerber-Ausweis von einem der Männer fand. Außerdem hatten Nachbarn die Männer beim Verlassen der Wohnung gesehen und konnten Angaben zu ihrem Aussehen machen. Der mutmaßliche Mittäter wurde drei Tage nach der Tat von der bayerischen Polizei in Freilassing festgenommen, als er gerade nach Deutschland eingereist war. Der Hauptverdächtige wurde zwei Wochen später verhaftet. Er trug dabei die Kleidung des getöteten Mannes.

Der Hauptangeklagte wurde vom Gericht wegen Mordes, Raubes und versuchter schwerer Erpressung verurteilt – das Strafmaß von 15 Jahren ist die Höchststrafe. Sein Mittäter erhielt zwölf Jahre wegen schweren Raubes und versuchter schwerer Erpressung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bereits erklärt, auf weitere Rechtsmittel verzichten zu wollen. Die beiden Verteidiger haben sich aber noch nicht geäußert, ob ihre Mandanten das Urteil anerkennen wollen. (cw)

#1 LaurentEhemaliges Profil
  • 09.03.2017, 13:33h
  • Die haben es den Ermittlern anscheinend sehr leicht gemacht.

    Die Höchststrafe von 15 Jahren für den einen Typen wegen Mordes, Raub und Erpressung geht bei diesem verabscheuungswürdigen Verbrechen natürlich in Ordnung, wenn auch die Strafe im Vergleich mit derjenigen für den zweiten Täter, dem für Raub und Erpressung zu Recht zwölf Jahre aufgebrummt wurden, m.E. nicht in angemessenem Verhältnis steht.

    Hoffentlich bleibt es bei diesem Strafmaß. Insoweit wird auf die Kommentare zum Bericht "Düsseldorfer Kripo klärt Raubserie gegen Schwule auf", in denen eine Kuscheljustiz beklagt wird, hingewiesen.
  • Direktlink »
#2 AlexAnonym
  • 09.03.2017, 14:14h
  • Wieso nur 15 Jahre? Das Opfer ist doch auch für immer tot.
  • Direktlink »
#3 Paulus47Anonym
  • 09.03.2017, 15:08h
  • Antwort auf #1 von Laurent
  • @Laurent
    Hoffentlich bleibt es bei diesem Strafmaß. Insoweit wird auf die Kommentare zum Bericht "Düsseldorfer Kripo klärt Raubserie gegen Schwule auf", in denen eine Kuscheljustiz beklagt wird, hingewiesen.

    --> Die Richter in Österreich scheinen ein wenig strenger als in Deutschland zu urteilen, das finde ich richtig. Viel zu wenig steht der Opferschutz bei solchen Straftaten in Deutschland im Mittelpunkt der Urteilsfindung.

    Das österreichische Recht kenne ich nicht, aber was auch viele immer bei den Urteilen zu Haftsrafen vergessen, dass in der Regel die Straftäter nach 2/3 der Haftzeit aus dem Gefängnis wieder herauskommen, soweit sie sich während der Haftzeit friedlich im Gefängnis verhalten haben und Sozialpädagogen im Gefängnis der Meinung sind, der Straftäter werde künftig keine Straftaten mehr begehen .

    Bei 15 Jahren sind es dann in der Regel nur 10 Jahre im Gefängnis und bei 12 Jahren sind es dann nur 8 Jahre im Gefängnis, soweit der Täter friedlich im Gefängnis sich verhalten hat.

    Auch deswegen bin ich in der Regel für höhere Strafanwendungen, da die Straftäter schon meistens nach 2/3 der Haftzeit aus dem Gefängnis herauskommen.

    Von Haftstrafen bis 2 Jahren bei erstmaliger Begehung halte ich auch wenig, weil dann sogar ausnahmesweise die Haftstrafe um die Hälfte verkürzt werden kann.

    Fazit: Nicht nur die Strafhöhe darf ruhig in Deutschland höher ausfallen, sondern auch die Haftentlassungen gehen zu "schnell". Aber darüber sich mit einem linken/grünen Sozialpädagogen zu unterhalten, ist sinnlos.
  • Direktlink »