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  • 23. Mai 2005 23 1 Min.

Berlin Vor den geplanten Neuwahlen des Bundestags im Herbst ist unklar, was mit den offenen Projekten im Bereich der Homopolitik passiert. Nach der Ankündigung von SPD-Chef Franz Müntefering, Bundeskanzler Schröder wolle spätestens am 1. Juli die Vertrauensfrage stellen und so den Prozess zur Auflösung des Bundestages starten, bleibt nicht viel Zeit für letzte Initiativen. Ein Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft, das unter anderem Steuervorteile für Homo-Paare und Vervesserungen für Beamte bringen sollte, wird wohl nicht mehr wie geplant vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht. Es mache keinen Sinn, Projekte anzuschieben, die man nicht mehr zu Ende bringen kann, sagte Müntefering allgemein am Montag. Was mit dem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) geschieht, das in erster Lesung bereits den Bundestag passierte, ist hingegen offener. Müntefering sagte nach einer Sitzung des SPD-Präsidiums, es werde im Laufe dieser Woche geklärt, was der Plan für die Neuwahlen für geplante Gesetzesprojekte bedeute. "Im Augenblick kann man nicht sagen, was dieser Terminplan bedeutet", sagte Müntefering. Das hänge von vielen Faktoren ab, unter anderem vom Verhalten der Union und ihrer Mehrheit im Vermittlungsausschuss. (nb)

Zur Wahl in NRW und zur Ankündigung von Neuwahlen auf Bundesebene folgen später weitere Texte inklusive Reaktionen aus Politik und Szene

17.11.05 | Meinung - Standpunkt
Große Koalition des Stillstands
12.11.05 | Politik - Deutschland
Müntefering doch für ADG-Schutz
11.11.05 | Politik - Deutschland
SPD knickt bei Homo-Themen ein
19.09.05 | Politik - Deutschland
Acht Homos im neuen Bundestag
13.09.05 | Politik - Deutschland
Warme Sitze im Bundestag
07.09.05 | Politik - Deutschland
Homos: Schröder vorn
-w-

#1 BurghardAnonym
  • 23.05.2005, 13:33h
  • Da haben wir es nun. Die SPD will die Situation klären. Oder aber sich verdrücken - wie man vielleicht auch denken kann. Aber was bedeutet das z.B. für das Antidiskriminierungsgesetz (ADG)?

    Der Entwurf der Koalitionsfraktionen war nicht berauschend, aber allemal besser als eine 1:1-Umsetzung wie von Union und FDP gefordert (natürlich zum Schutz der Wirtschaft...). Ich kann nur hoffen, dass zumindest dieses Gesetz noch die 2. und 3. Lesung im Bundestag nimmt, als eine der letzten Taten von Rot-Grün. Wewnn nicht, kann nur noch die EU helfen. Sonst bin ich je eher kein Freund der Eingriffe aus Brüssel - aber hier gilt: EU hilf - zur Not mit Strafzahlungen...
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#2 ThomasAnonym
  • 23.05.2005, 16:28h
  • Schade, aber irgendwie muss doch was passieren. Schade deswegen, weil wir uns das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz mit steuerlichen Verbesserungen jetzt wohl "in die Haare schmieren können". Bleibt nur die Rechtsprechung. Naja, aber der Bundesfinanzhof wird wohl - leider - nicht zugunsten eingetragener Lebenspartnerschaften steuerliche Erleichterungen außerhalb der Grenzen des § 33 a EStG zulassen, so dass zu gegebener Zeit das Bundesverfassungsgericht bemüht werden muss. Und eine solche Entscheidung kann noch dauern, denn in den Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof wurde noch nicht einmal eine Entscheidung alsbald in Aussicht gestellt. Also, warten wir und legen schön fleißig Einspruch gegen unsere Steuerbescheide ein. Hoffentlich bleiben da nicht einige Hartz IV-Betroffene auf halbem Weg hängen ...
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#3 andyAnonym
  • 23.05.2005, 16:35h
  • hi , so einen unfreundlichen für uns kanzler haben wir erlebt! er soll endlich abhauen.wenn nicht unser volker beck wäre, da würde nichts aus unseren gesetzen werden. so ist die lage . jetzt wird der stillstand weitere mehrere jahre .merkel!
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